Paracelsus Medizinische Privatuniversität

Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Gründung2003
TrägerschaftPrivatstiftung
OrtSalzburg, Osterreich Österreich
Nürnberg, Deutschland Deutschland
RektorWolfgang Sperl[1]
Studierendeca. 1.700 (Stand: April 2023)
Mitarbeiterca. 400
Websitewww.pmu.ac.at

Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) ist eine österreichische Privatuniversität in Salzburg mit einer weiteren Niederlassung in Nürnberg. Sie betreibt Lehre und Forschung im Bereich Humanmedizin und in weiteren Fächern der Gesundheitswissenschaften, insbesondere der Pflegewissenschaft und der Pharmazie. Benannt ist sie nach dem in Salzburg verstorbenen Arzt Paracelsus, der dort einige Jahre tätig war.

Die klinische Ausbildung der angehenden Mediziner erfolgt in Salzburg an den Universitätskliniken Salzburg und in weiteren Lehrkrankenhäusern sowie in Nürnberg am Klinikum Nürnberg.

Geschichte

1999 wurden durch das Universitäts-Akkreditierungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Gründung einer privaten Medizinischen Universität geschaffen. Daraufhin wurde von Privatpersonen die Medizinische Fakultät Salzburg – Privatstiftung gegründet mit dem Ziel, in Salzburg eine medizinische Privatuniversität zu schaffen. Im Dezember 2000 unterstützte die Salzburger Landesregierung (Schausberger II) dieses Vorhaben mit einem Zuschuss von 10 Millionen Schilling.

Im April 2002 stellte die Privatstiftung einen Antrag zur Akkreditierung als Privatuniversität. Diesem wurde im November desselben Jahres durch den Österreichischen Akkreditierungsrat und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stattgegeben. Gründungsrektor war Herbert Resch, der 2020 in den Ruhestand ging. Ihm folgte Wolfgang Sperl als Rektor nach.[2]

2014 wurde der Standort Nürnberg eröffnet, wo seit August 2014 in Kooperation mit dem Klinikum Nürnberg ebenfalls Ärzte ausgebildet werden.

Finanzierung

Im Jahr 2012 spendete der Unternehmer Dietrich Mateschitz der PMU 70 Millionen Euro für die Errichtung eines Querschnitts- und Regenerationsszentrums, das Land Salzburg ergänzte weitere vier Millionen. Es handelte sich um die bis dahin drittgrößte Privatspende in der Geschichte Europas.[3] Mateschitz war Mitglied des Stiftungsrates der Universität.[4] Seine Spenden trugen wesentlich dazu bei, dass die PMU die medizinische Ausbildung als Universitätsklinikum aufrechterhalten konnte.[5]

Im Jahr 2017 schlossen PMU und die Republik Österreich einen Vertrag. Darin wurde festgelegt, dass in den folgenden drei Jahren 25 zusätzliche Studienplätze gegen ein Entgelt von insgesamt neun Millionen Euro eingerichtet werden sollen. Begründet wurde dies mit dem Abfluss von Medizinern nach Bayern. Nach dieser Periode sollen diese Studienplätze von der Medizinischen Fakultät der Universität Linz gestellt werden. Dieser Vertrag wurde unter anderen vom Rektor der Medizinischen Universität Wien Markus Müller und von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl kritisiert.[6] Der Rechnungshof kritisierte 2020 an der Vergabe den Ausschluss anderer Privatuniversitäten und eine genaue Prüfung der Studienplatzerhöhung an öffentlichen Universitäten.[7] Ab dem Studienjahr 2020/21 finanziert auch die Autonome Provinz Bozen – Südtirol Studienplätze, zu Beginn acht, eine Aufstockung auf bis zu 25 ist vorgesehen. Ein Teil des Studiums soll in Einrichtungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs stattfinden.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://www.pmu.ac.at/universitaet/organisation/rektorat.html
  2. Amtsantritt von Wolfgang Sperl als neuer Rektor der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität. 4. Juni 2020, abgerufen am 4. Juni 2020.
  3. „Geweberegeneration – Vision Selbstheilung bei Querschnittslähmung“ Artikel in Der Standard vom 5. Februar 2012, aufgerufen am 21. Mai 2020
  4. Stiftungsrat – Mitglieder auf der Website der Paracelsus Medizinische Privatuniversität, aufgerufen am 20. Mai 2020
  5. „Zehn Jahre Uni-Klinik Salzburg – Bund soll zahlen“ in Salzburger Nachrichten vom 30. Oktober 2013, aufgerufen am 21. Mai 2020
  6. Heftige Debatte um Kauf von Studienplätzen. In: orf.at. Abgerufen am 28. November 2020.
  7. RH-Kritik an Studienplatzkauf an PMU. In: salzburg24.at. Abgerufen am 28. November 2020.
  8. Südtiroler Ärzte studieren an Paracelsus-Uni. In: diepresse.com. Abgerufen am 21. Mai 2020.

Koordinaten: 47° 48′ 33″ N, 13° 1′ 59″ O

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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