Geschichte des Papsttums
Die Geschichte des Papsttums reicht von der Spätantike bis in die Gegenwart. Die Institution des Papsttums beruft sich auf die Nachfolge des Apostel Petri, einen der Jünger Jesu Christi. Es geht auf die Tradition der stadtrömischen Kirche zurück, wonach die Apostel Petrus und Paulus in Rom den Märtyrertod erlitten hätten. Keine andere Ortskirche beanspruchte dies für sich. Eine zweite Komponente war die christlich verstandene Romidee. Obwohl Bischöfe von Rom bereits in der Alten Kirche den Anspruch auf eine Führungsrolle in der Christenheit erhoben, erfolgte die Ausgestaltung des Papsttums erst im Mittelalter, vorbereitet durch die Kirchenreformbewegung des 11. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit nahmen die Päpste auch für sich nach biblischer Überlieferung (Matthäus 16,18) in Anspruch, dass Jesus Christus Petrus und damit auch das Papsttum eine leitende Stellung in der Kirche anvertraut hätte. Die Bildung des Kirchenstaates festigte die Machtstellung des Papstes als weltliches Oberhaupt eines eigenen Territoriums in Mittelitalien. Dies ermöglichte dem Papst eine unabhängigere politische Rolle, führte aber auch zu Konflikten mit anderen Herrschern wie dem römisch-deutschen Kaisern und den Königen von Frankreich. Eine besonders enge Verbindung gingen seit Otto I. die mittelalterlichen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches mit dem Papsttum ein; sie leiteten ihre imperial-sakrale Würde von der Krönung durch den Papst ab. Unter anderem um das Recht der Einsetzung von Bischöfen und des machtpolitischen Vorranges kam es zwischen dem Investiturstreit und der staufischen Herrschaft immer wieder zu schweren Auseinandersetzungen.
Die Päpste riefen vom späten 11. bis 13. Jahrhundert mehrere Kreuzzüge aus, um das Heilige Land von den muslimischen Herrschern zurückzuerobern. Sie versprachen den Teilnehmern spirituelle Belohnungen wie Vergebung von Sünden und den Schutz der Kirche. Einen Höhepunkt an Autorität erreichte das Papsttum unter Innozenz III., welcher es als Vicarius Iesu Christi definierte, also es in der Stellvertreterschaft Jesu Christi sah. Da das Papsttum Ende des 13. Jahrhunderts zunehmend unter die Kontrolle der französischen Krone geriet, residierte es zwischen 1309 und 1376/1377 in Avignon. Diese Phase wird daher als Avignonesisches Papsttum bezeichnet und bewirkte, dass das Papsttum, befreit von den Adelskämpfen in Rom, Hof- und Finanzstrukturen ausbauen konnte. Der Schwarze Tod und die damit verbundene Hilflosigkeit der Kirche erschütterte Mitte des 14. Jahrhunderts die Autorität des Papsttums. Die Krise wurde zwischen 1378 und 1417 durch das sogenannte Große Abendländische Schisma noch verschärft. Es kam zu einer Spaltung der Christenheit in Territorien, die dem römischen Papst folgten (das Heilige Römische Reich, Italien und England), und Territorien, die nur den avignonesischen Gegenpapst anerkannten (die Habsburgerlande, Sizilien, Frankreich und Sardinien). Als Reaktion gewann der Konziliarismus an Bedeutung, also das Bestreben auf Kosten des Papsttums, eine Versammlung der Bischöfe als höchste kirchliche Autorität zu installieren. Nach den Konzilen von Konstanz und Basel konsolidierte sich die päpstliche Oberhoheit über die Kirche wieder.
Ende des 15. Jahrhunderts brach unter dem „Renaissance-Papsttum“ eine kulturelle Blütezeit an. Die Päpste betätigten sich als Mäzene bedeutender Künstler wie Michelangelo, Raffael, Botticelli und Donatello. Gleichzeitig wurde den Päpsten eine Verweltlichung vorgeworfen und der Ruf nach tiefgreifenden Reformen der Kirche durch Konzile blieb virulent. Als Papst Leo X. ab 1513 eine neue Ablasskampagnie forcierte, das heißt den Sündenerlass gegen Geld versprach, veranlasste dies Martin Luther zu seinen 95 Thesen. Die sich daraufhin im Zuge der Reformation ausbildende Teilung der lateinischen Kirche schwächte die Machtstellung des Papsttum nachhaltig. Vielerorts lösten sich protestantische Nationalkirchen vom römischen Einfluss.
Gleichzeitig mit dem Verlust des Kirchenstaates 1870 fixierte das Erste Vatikanische Konzil zwei Papstdogmen: den gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimat und, darin eingebettet, die Unfehlbarkeit bei Ex-cathedra-Entscheidungen.
Anfänge
Dass der historische Petrus in Rom war und dort starb, wird von Otto Zwierlein bestritten und von Christian Gnilka und anderen verteidigt.[1] Unabhängig davon, wie diese Frage zu bewerten ist, entfaltete die stadtrömische Petrustradition, die in der frühen Christenheit ohne Konkurrenz war, ihre Wirkung.[2] Irenäus von Lyon zufolge verkündigten Petrus und Paulus gemeinsam in Rom das Evangelium; er schrieb ihnen auch die Gründung der dortigen Kirche zu.[3] Das Martyrium des Petrus (durch Kreuzigung) und des Paulus (durch Enthauptung) begründete bei Tertullian um 200 eine Vorrangstellung der Kirche von Rom: „Wie glücklich ist diese Gemeinde, für die die Apostel ihre ganze Lehre mit ihrem Blut hingegeben haben!“[4]
Irenäus von Lyon referierte im späten 2. Jahrhundert eine römische Bischofsliste, der zufolge Petrus und Paulus dem im Neuen Testament (vgl. 2 Tim 4,21) erwähnten Linus „das Amt des Episkopats aushändigten“. Dem Linus folgten demnach Anaklet und Clemens im Amt des römischen Bischofs nach.[5] Die vorausgesetzte Organisationsform, der Monepiskopat, ist aber für Rom im 1. Jahrhundert sicher unhistorisch; vielmehr ist kirchenhistorischer Konsens, dass der Monepiskopat hier erst um 150 aufkam. „In der Zeit zuvor wurde die römische Gemeinde durch ein Gremium gleichgestellter Episkopen kollegial geleitet.“[6] Mario Ziegler vermutet, dass die in Irenäus’ Liste genannten Personen nicht fiktiv waren, sondern in Rom als „informelle Leiter bei gelegentlichen Versammlungen der Presbyter/Episkopen“ oder wegen ihrer persönlichen Vorbildhaftigkeit in Erinnerung blieben, vielleicht auch in der Liturgie kommemoriert wurden.[7] Bei Irenäus war die Liste noch kein Verzeichnis der Amtsträger, sondern sollte beweisen, dass die authentische Lehre Christi über die Apostel und die Abfolge der Ortsbischöfe bis in die eigene Gegenwart getreu übermittelt worden sei. Nachträglich (möglicherweise im 3. Jahrhundert durch Iulius Africanus) wurden die vermeintlichen Bischöfe von Rom auch nummeriert, was suggeriert, sie hätten nacheinander und nicht teils auch gleichzeitig gewirkt. Solche Angaben sind aber ebenso wie angebliche Amtsjahre und Jahreszahlen historisch wertlos.[8]
Ein Schlüsseldokument zur frühen Geschichte der stadtrömischen Christenheit ist der Erste Clemensbrief. Seine Datierung in die Regierungszeit Kaiser Domitians (81–96) oder kurz danach ist weitgehender Konsens, den Ziegler allerdings in Frage stellt. Da 1 Clem 41,2 den Kult im Jerusalemer Tempel erwähnt, sei er vor der Zerstörung Jerusalems im Jüdischen Krieg im Jahr 70 geschrieben worden.[9] In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert die Gemeinde von Rom von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Der anonyme Brief nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Dass der episcopus Clemens, ein Apostelschüler, ihn verfasste, hält Ziegler wegen der breiten altkirchlichen Bezeugung für historisch. Aus dem Brief erkennt man, dass Clemens ein geachteter Gemeindeleiter mit guter Bildung und griechischer Sprachbeherrschung war; weitere Traditionen über seine Biografie und Amtszeit sind aber laut Ziegler unhistorisch.[10] Der Brief dokumentiert ein großes römisches Selbstbewusstsein, aber keine Kontrollfunktion oder „Amtsautorität“ der stadtrömischen Kirche gegenüber der Ortskirche von Korinth.[11]
Am Anfang steht demnach das Prestige der stadtrömischen Kirche aufgrund ihrer Petrus- und Paulus-Tradition; dieser Glanz strahlte auf die Gemeindeleiter und nach Etablierung des Monepiskopats in Rom im 2. Jahrhundert auch auf die Bischöfe von Rom ab. Aus der Ehrenstellung der römischen Gemeinde in der Christenheit folgte ein Ehrenvorrang des Bischofs. Viktor I. war im ausgehenden 2. Jahrhundert der erste Bischof von Rom, der im Osterstreit dieses Prestige in eine Meinungsführerschaft umzusetzen versuchte. Seine Vorrangstellung wurde akzeptiert; sein Versuch, die Gemeinden der Quartodezimaner aus der Kirche auszuschließen, wurde aber von den anderen Bischöfen abgelehnt.[12] Im Ketzertaufstreit scheint Stephan I. (254–257) den Führungsanspruch des Bischofs von Rom erstmals mit Mt 16,18–19 begründet zu haben. Dieser Anspruch wurde aber nicht nur von Firmilian von Caesarea (als Sprecher der östlichen Kirchen), sondern auch von Cyprian von Karthago (als Sprecher der afrikanischen Kirchen) zurückgewiesen.[13]
Spätantike
In konstantinischer Zeit, zu Beginn der Spätantike, war der dezentral gelegene Laterankomplex mit Erlöserbasilika und Baptisterium der Ort, wo der Bischof von Rom Oster- und Sonntagsgottesdienste leitete, Katechumenen unterrichtete und taufte sowie Synoden und Gerichtssitzungen vorstand. Dass er auch im Lateran residierte, ist anzunehmen. Im Laufe des 4. Jahrhunderts wurden St. Sebastiano, St. Peter und St. Paul sowie weitere Coemeterien bei Gräbern besonders verehrter Heiliger zunehmend in die Liturgie der römischen Bischöfe integriert.[14]
In der Amtszeit des Damasus (366–384) konvertierte die stadtrömische Oberschicht zum Christentum; dadurch gewann der Bischof von Rom an gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Außerdem gelangte durch Spenden und Testamente das Vermögen dieser Oberschicht teilweise in den Besitz der Kirche, mit der Auflage, dass es nicht durch Weiterverkauf entfremdet werden durfte. Der von Sklaven und Kolonen bewirtschaftete kirchliche Landbesitz war nun so groß, dass er eine Verwaltung nach staatlichem Vorbild brauchte. Darin waren juristisch erfahrene Laien (defensores) tätig, welche sich später zu einer Korporation (schola) zusammenschlossen. Eine weitere Korporation bildeten die Notare, oft Mitglieder des niederen Klerus, welche den Schriftverkehr des Bischofs führten. Das Archiv (scrinium) dieser Schriftstücke wurde ein wichtiges Hilfsmittel, um beispielsweise vom Kaiser gewährte Privilegien auch in Zukunft einfordern zu können.[15]
Damasus trat mit Epigrammen hervor, die sein Selbstverständnis verdeutlichen. Das Christentum erscheint darin als Fortführung und Vollendung der antiken Tradition. „Als neue Helden Roms werden die Märtyrer gefeiert, und zwar insbesondere Petrus und Paulus. Darauf stützt Damasus seinen besonderen Anspruch als römischer Bischof.“[16] Mit Damasus beginnt die christliche Aneignung der Romidee. Das Apsismosaik der römischen Titelkirche Santa Pudenziana aus dem frühen 5. Jahrhundert beispielsweise stellt die Apostel wie römische Senatoren dar. Just zu der Zeit, als Konstantinopel Rom politisch den ersten Platz streitig machte, erhoben die Bischöfe von Rom den Anspruch, „nicht nur die Tradition bewahren, sondern auch die Gegenwart normieren zu dürfen, ja müssen.“[17] Mit Hilfe kaiserlicher Beamter setzte Damasus die kirchliche Disziplinargerichtsbarkeit über die Bischöfe Italiens durch. Sein theologischer Führungsanspruch äußerte sich darin, dass er im antiochenischen Schisma sein „Urteil“ (iudicium) verkündete und mit den Anathematismen des Tomus Damasi das korrekte Verständnis des Nicaenums festschrieb. Im Osten des Reichs wurde dieser Anspruch nicht anerkannt, sondern teils empört zurückgewiesen.[18]
Im 5./6. Jahrhundert war der Bischof von Rom einer von fünf Patriarchen, die idealerweise im Konsens die Kirche leiten sollten (Pentarchie). Jeder von ihnen hatte das Recht, bei seinen Mitpatriarchen zu intervenieren, falls diese vom rechten Glauben abwichen. Die Päpste beanspruchten in dieser Gruppe eine Sonderstellung, „griff[en] an vielen Stellen ein und wagte[n] immer mehr Formulierungen, die auf einen Primatsanspruch im Bereich der Lehre hinausliefen, der aber im Osten nicht akzeptiert oder allenfalls taktisch genutzt wurde,“ bemerkt Hartmut Leppin und verweist darauf, wie unterschiedlich solche päpstlichen Interventionen in östlichen und in westlichen zeitgenössischen Quellen gewertet werden.[19]
Im Gegensatz zur Selbstwahrnehmung waren die römischen Bischöfe aus Sicht ihrer Kollegen im griechischen Osten theologisch nicht ebenbürtig, deshalb galten Voten aus dem Westen in den dortigen Auseinandersetzungen wenig.[20] Leo I. (440–461) war hiervon eine Ausnahme. In seiner Amtszeit wurde das neue Konzept etabliert, dass Petrus nicht nur Gründer der Kirche von Rom sei, sondern der aktuelle Bischof von Rom dessen Stellvertreter (vicarius), auf den die Binde- und Lösevollmacht, die Christus dem Petrus gegeben habe, übergegangen sei. In der Auseinandersetzung mit Hilarius von Arles argumentierte Leo, wer sich seiner Autorität widersetze, schließe sich vom Heil aus. In Aufnahme des römischen Erbschaftsrechts erklärte Leo, er selbst sei Erbe des petrinischen Stuhls (sedes Petri). Andere Bischöfe hätten ihre Autorität insoweit, wie sie mit ihm in Verbindung ständen. „Durch den heiligen Stuhl des seligen Petrus“ sei Rom „Haupt der Welt“ (caput orbis).[21] In den kirchenpolitischen Konflikten während des Konzils von Chalcedon und danach brauchten die byzantinischen Kaiser den jeweiligen Bischof von Rom als „Patriarchen des Westens“. Chalcedon markiert einen Höhepunkt der Anerkennung römischer Ansprüche im Osten, denn Leos Lehrschreiben (Tomus Leonis) wurde akzeptiert „als Kerygma der Kathedra Petri, die im röm. Sitz präsent ist.“[22] Leppin zufolge war dies für Leo allerdings ein „vergiftete[r] Erfolg des Konzils von Chalcedon und nicht auf Dauer gestellt,“ denn es gelang ihm danach nicht, über seinen Vertrauten Julian von Kos als Apokrisiarios am kaiserlichen Hof Einfluss auszuüben, und einen „über Ehrbezeugungen hinausgehenden Vorrang“ gestand man ihm im Osten nicht zu.[23] Auch im Westen konnte der Bischof von Rom im 5. Jahrhundert noch keine dauerhafte Aufsicht ausüben; die Päpste versuchten es aber mehrfach, und weil ihr Schriftverkehr aufbewahrt wurde, ließen sich solche Initiativen später als Argument für einen päpstlichen Jurisdiktionsanspruch nutzen.[24]
Im Akakianischen Schisma (484–519) schrieb Papst Gelasius I. an Kaiser Anastasios I.: „Du weißt …, gnädigster Sohn, dass du zwar das Menschengeschlecht an Würde übertriffst; von denen aber, denen die göttlichen Dinge anvertraut sind, beugst du ergeben den Nacken und erwartest von ihnen, was deinem Heil dient.“ Gelasius beanspruchte die geheiligte Autorität des Papstes (auctoritas sacrata pontificum); dem Kaiser komme es kraft seiner regalis potestas zu, das von den Priestern als rechtgläubig Erkannte durch Gesetze durchzusetzen.[25] Der Papst als Seelsorger des Kaisers[26] – das war ein Konzept, das im Hochmittelalter wieder aufgegriffen wurde, im 6. Jahrhundert aber nicht erfolgreich war: Im Dreikapitelstreit erzwang Kaiser Justinian I. 547 die Zustimmung des widerstrebenden Papstes Vigilius und schwächte dadurch vorübergehend auch die Autorität des Papstes im Westen.[27]
Der Liber Pontificalis ist eine chronologisch geordnete Sammlung von Papstbiografien, dessen erste Ausgabe um 530 datiert wird. Er stellte sich in eine dezidiert römische Tradition der Historiografie, die bis auf Sueton zurückreicht. Philippe Blaudeau vermutet, dass damit gegen alternative, aus dem Osten stammende Geschichtsentwürfe Stellung bezogen wurde: „Sein Subjekt war niemand anderes als der Leiter einer Institution, welche die Nachfolge der imperialen Macht angetreten hatte, die in der Urbs ihre religiöse Macht konzentriert darstellte und ein effektives Netzwerk von Befehl und Repräsentation aufbaute, dessen Zentrum die Urbs war.“[28] Der tatsächliche Einflussbereich des Gelasius und seiner Nachfolger zeigt sich in ihrem Briefwechsel. Demnach waren es vor allem Bischöfe aus dem suburbikarischen Italien und Illyrien, die sich mit Anfragen an Rom wandten. Selten wurde die päpstliche Meinung von Konstantinopel, Syrien, Nordafrika und Südgallien erbeten, und Oberitalien, Spanien, Ägypten und das Fränkische Reich fallen ganz aus.[29]
Mittelalter
An der Peripherie des Byzantinischen Reichs
Das Pontifikat Gregors I. (590–604) steht an der Schwelle zwischen Spätantike und Frühmittelalter. Aus senatorischer Familie stammend, wurde er Mönch und Kleriker. Die Konkurrenz mit dem Patriarchen von Konstantinopel, der sich als „ökumenisch“ bezeichnete und damit einen Führungsanspruch in der Christenheit formulierte, veranlasste Gregor, den Devotionstitel Servus servorum Dei anzunehmen.[30] Rom war mittlerweile eine Grenzstadt des byzantinischen Exarchats von Ravenna in dem von Germanen beherrschten Italien geworden. Die lokale byzantinische Administration versagte, und die Päpste übernahmen seit Gregor mit kaiserlicher Billigung hoheitliche Aufgaben, indem sie Beamte kontrollierten, Soldaten bezahlten, für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sorgten und im Kriegsfall vermittelten. Im Jahr 711 fand der letzte Besuch eines Papstes (Konstantin I.) am byzantinischen Hof statt. Der Kaiser leistete ihm die Proskynese mit Fußkuss, was seither als Teil des Papstzeremoniells eingefordert wurde.[31]
Nach den Goten- und Langobardenkriegen lag die Landwirtschaft in Italien am Boden, schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung war tot. Soweit die Oberschicht Roms nicht nach Konstantinopel geflohen war, strebte sie in den Klerus. Nominell wurde das Papsttum durch Nachlässe und Stiftungen dieser Oberschicht Besitzer sehr großer Ländereien im ganzen Römischen Reich. Dieser Landbesitz wurde in Patrimonien als Verwaltungseinheiten gegliedert. In den politisch unsicheren Zeiten konzentrierte sich der tatsächlich nutzbare Patrimonialbesitz in Mittel- und Süditalien und Sizilien. Die Päpste waren so zum größten Grundbesitzer Italiens geworden. Das von Kriegen relativ verschonte Sizilien leistete seit dem Ende des 6. Jahrhunderts einen Großteil zur Versorgung Roms und des Papstes. Der Grundbesitz wurde größtenteils verpachtet, entweder auf 29 Jahre (libellarische Pacht) oder auf drei Generationen (Emphyteuse). Letztere bot den Pächtern Möglichkeiten, das Landgut dauerhaft an sich zu bringen. Während des 6. und 7. Jahrhunderts überwog in den päpstlichen Patrimonien die libellarische Pacht, d. h. Kleinpächter bauten das verwüstete Land wieder auf. Danach überwog aber die Emphyteuse; als Pächter traten Aristokraten auf, welche die Kleinpächter in ihre Abhängigkeit gebracht hatten – und von denen das Papsttum immer abhängiger wurde.[32]
Als Kaiser Leo III. die Steuerlast seiner italienischen Provinzen erhöhte, unterstützte Gregor II. (715–731) den Widerstand dagegen. Dies schmälerte ja seine Einkünfte aus dem Patrimonialbesitz. Der Konflikt gewann aufgrund des Bilderstreits noch an Schärfe. Gregor II. unterstützte die Ikonenverehrer und wandte sich somit gegen den Kaiser, einen Ikonoklasten. In Konstantinopel soll es Pläne gegeben haben, den Papst zu töten oder zu entführen. Die Quellenlage ist für die Amtszeit Gregors II. allerdings dürftig und vermittelt den Eindruck, „daß der Papst in einer Art Schaukelpolitik die Langobarden und die byzanztreuen Kräfte gegeneinander auszuspielen suchte. Auf der einen Seite nahm er langobardische Hilfe gegen byzantinische Angriffe auf sich in Anspruch, auf der anderen Seite vermied er den offenen Bruch mit Byzanz …“[33] Sein Amtsnachfolger Gregor III. (731–741) setzte diese Politik fort. Nachdem eine römische Synode 731 den Ikonoklasmus und damit implizit auch den Kaiser verurteilt hatte, unterstellte dieser die bislang römischen Kirchenprovinzen Unteritalien/Sizilien und Illyrien dem Patriarchat von Konstantinopel. Außerdem konfiszierte er die Patrimonien in Süditalien und Sizilien. Beides traf das Papsttum schwer, denn seine Kirchenhoheit war nun auf Nord- und Mittelitalien beschränkt, und wertvolle Ländereien waren verloren.[34]
Papst und (westlicher) Kaiser im Frühmittelalter
Parallel zur Distanzierung von Byzanz näherten sich die Päpste dem Fränkischen Reich an. Dies hatte sich bereits durch die Missionstätigkeit des Bonifatius vorbereitet; er hatte die Franken mit dem Gedanken vertraut gemacht, dass der Papst zu Rom die höchste kirchliche Autorität innehabe. Papst Zacharias legitimierte 751 kraft dieser Autorität, dass Pippin die Dynastie der Merowinger entmachtete und die fränkische Krone für sich beanspruchte.[35] Die römischen Quellen schweigen hierzu; hingegen wird vom römischen Standpunkt aus stark betont, dass Stephan II. 754 mit Pippin ein Bündnis schloss, dessen Inhalt allerdings diffus bleibt. Konsens war nur, dass Pippin sich dem heiligen Petrus unterstellte und deshalb den von den Langobarden eroberten ehemals päpstlichen Landbesitz zurückerstattete. Der Papst hoffte, dass Pippin nun als Schutzherr Reichsitaliens (Patricius Romanorum) handelte, d. h. Verantwortung für Rom und die Kirche des heiligen Petrus übernahm, „eine verpflichtende Würde, auf die Pippin indessen niemals Bezug nahm.“[36] Das beiderseitige Bündnis war auf die Personen bezogen, musste also von den jeweiligen Nachfolgern stets wieder erneuert werden.[37]
Karl der Große setzte Pippins Politik fort; nach der fränkischen Eroberung des Langobardenreichs entstand so der Kirchenstaat als Teil des Frankenreichs, „es ist durchaus fraglich, wieweit die Päpste ihn überhaupt herrschaftlich durchdringen konnten.“[38] Florian Hartmann vermutet, dass Papst Hadrian I. sich neu orientierte, als Karl 774 die Krone des Langobardenreichs übernommen hatte und Rom besuchte. Er erkannte im Frankenherrscher den künftigen Oberherrn Italiens. Indem er Münzen in eigenem Namen prägen ließ und Urkunden nach den Jahren seines Pontifikats datierte, löste sich Hadrian symbolträchtig von Byzanz und betonte seine Autarkie.[39]
Leo III. war in einem „Überraschungscoup“ einen Tag nach dem Tod Hadrians von Klerus und Volk gewählt und umgehend geweiht worden.[40] Gegner, die hohe Stellen im Lateran hatten, akzeptierten den Außenseiter nicht und planten, ihn nach byzantinischem Brauch durch Verstümmelung amtsunfähig zu machen und dann in einem Kloster zu inhaftieren. Leo gelang die Flucht; er wurde von Karl in Paderborn empfangen. Hier wurde das weitere Vorgehen abgesprochen. Karl kam selbst nach Rom. Die Verschwörung galt als Hochverrat, über den nach byzantinischem Recht nur der Kaiser urteilen durfte. Karl ließ sich am Weihnachtstag des Jahres 800 vom Papst zum Kaiser krönen und verurteilte anschließend die Verschwörer.[41] Aus einer tagespolitischen Allianz war nun eine enge und dauerhafte Beziehung zwischen Papsttum und Kaisertum des Westens entstanden, wie es sie zwischen Päpsten und byzantinischen Kaisern nie gegeben hatte.[42]
Wie diese Beziehung von Seiten Leos aus gedacht war, verdeutlichen die (barock umgestalteten), wohl um 799/800 angefertigten Mosaiken des Triclinium Leoninum im Lateran: Christus beauftragt die Apostel mit der Weltmission (Mitte); Christus überreicht Petrus die Schlüssel der geistlichen Gewalt und Kaiser Konstantin die Fahne der weltlichen Gewalt (rechte Seite); Petrus übergibt an Leo ein Pallium und an Karl eine Fahne (linke Seite) – ein „Kaisertum von Petri Gnaden“.[43]
Reliquientranslationen sowie die Überarbeitung von Liturgie und Kirchenrecht nach römischer Norm stärkten die Romorientierung der fränkischen Reichskirche. Die Karolinger teilten sie in Kirchenprovinzen auf, deren Erzbischöfe vom Papst das Pallium erhielten. Bernhard Schimmelpfennig urteilt, dass zwar der Herrscher die Kirchenpolitik lenkte, „doch formal hatte der Papst einen bestimmenden Einfluß auf die fränkische Kirche gewonnen,“ und sowie die weltliche Macht Schwäche zeigte, bot sich die Möglichkeit, diesen Einfluss auch real auszuüben.[44]
Zwischenzeitlich war in Süditalien das Emirat von Bari entstanden; im Jahr 846 wurde die Peterskirche von Sarazenen geplündert, und die Päpste mussten Tribut zahlen, um eine Wiederholung zu vermeiden. Als Reaktion darauf begannen sie mit der Befestigung ihres Besitzes auf dem westlichen Tiberufer (Leostadt). Am Ende des 9. Jahrhunderts wurde Rom von den Fehden verfeindeter Adelsfamilien dominiert, in die auch die Päpste verwickelt waren. Die Kaiserkrönungen, die sie vollzogen, waren erzwungen. Änderten sich die Machtverhältnisse, hatten sie dafür zu büßen. In Erinnerung blieb insbesondere die Leichensynode von 897, in der Papst Formosus exhumiert wurde, um sein Pontifikat postum für nichtig zu erklären. Parteikämpfe zwischen Anhängern und Gegnern des Formosus schlossen sich an.[45] Klaus Herbers zufolge war dies nicht einfach ein Tiefpunkt der Papstgeschichte, sondern eine Übergangszeit, in der sich Entwicklungen des Reformpapsttums vorbereiteten. Beispielsweise die Diskussionen um die von Formosus vorgenommenen Translationen führten zu „neuen, stärker universalen Konzeptionen des päpstlichen Amtes.“[46]
In Parallelität zur Kaiserkrönung Karls des Großen ließ sich Otto der Große 962 von Papst Johannes XII. zum Kaiser krönen, der dabei allerdings nur als „liturgisches Werkzeug“ (so Thomas Frenz) diente. Als er begann, gegen Otto zu intrigieren, setzte dieser ihn durch eine Synode ab und brachte 963 Leo VIII. auf den päpstlichen Stuhl. Dieser war Laie und erhielt im Lauf eines Tages alle erforderlichen Weihen. Zwei Faktoren bestimmten die Amtszeit der Päpste unter den Ottonen: die fortdauernden adligen Familienfehden und die Frage, ob die Kaiser in Rom Präsenz zeigten oder nicht. Der auf Empfehlung Ottos III. gewählte Gregor V. musste, kaum hatte Otto Rom verlassen, dem Gegenpapst Johannes XVI. weichen. Er kehrte dann mit Otto wieder nach Rom zurück, und der Kaiser ließ Johannes XVI. absetzen und verstümmeln.[47] Im Machtvakuum nach dem Tod Ottos III. 1002 wechselten die Päpste rasch, bis die Grafen von Tuskulum Rom 1012 unter ihre Kontrolle brachten. Drei Mitglieder dieser Familie (Benedikt VIII., Johannes XIX. und Benedikt IX.) hatten daraufhin das Papstamt inne, das nun auch mit politischer Macht ausgestattet war und sich in Süditalien mit dem dort wieder expandierenden byzantinischen Reich auseinandersetzte.[48] Späteren Generationen war dieses Tuskulanerpapsttum als eine Art „‚Familienbesitz‘ des Stuhles Petri“, verbunden mit fürstlichem Lebensstil, sehr anstößig; die Zeitgenossen scheinen das weniger empfunden zu haben.[49] Bernhard Schimmelpfennig konstatiert einen seit den Ottonen wachsenden Einfluss der Päpste in Italien, Frankreich, Deutschland, Böhmen, Polen und Ungarn, die durch päpstliche Legaten und Synoden ausgeübt wurde. Reformen waren ohne päpstliche Zustimmung nicht zu erreichen. Andererseits blieb das Papstamt in der Stadt Rom selbst ein Spielball der lokalen Adelsfamilien.[50] Anfang des 11. Jahrhunderts tauchten Gruppen von Normannen in Süditalien auf, die im Dienst langobardischer Herren gegen Sarazenen und Byzantiner kämpften. „Obwohl von den Päpsten zunächst bekämpft, sollten die Normannen bald in lehnsähnliche Beziehungen zum Papsttum treten. Dabei wechselten Gegnerschaft und Unterstützung in der Folgezeit mehrfach je nach Konstellation.“[51]
Die papstgeschichtliche Wende in der Mitte des 11. Jahrhunderts
Die Mitte des 11. Jahrhunderts eine Zäsur in der Geschichte des Papsttums, das seither zunehmend eine aktive Rolle in der westlichen Kirche einnahm. Sichtbar wurde dies in der stärkeren Interaktion zwischen Rom und der Westkirche schon bei den Papstwahlen: Die Kandidaten für das Amt des Papstes stammten immer häufiger nicht aus dem römischen Klerus, sondern kamen von außerhalb Rom und sogar außerhalb Italiens; umgekehrt griffen die Päpste verstärkt in Angelegenheiten außerhalb Italiens ein und überschritten bei ihren Reisen auch wieder selbst die Alpen (zuerst Leo IX.). Ein wichtiger Einschnitt war dabei die Intervention Heinrichs III., der 1044 nach Italien zog, um sich zum Kaiser krönen zu lassen. Nach mehreren strittigen Wahlen, wechselseitigen Absetzungen und Vertreibungen beanspruchten damals mit Benedikt IX., Silvester III. und Gregor VI. gleich drei Männer, einziger Papst zu sein. Heinrich ließ auf der Synode von Sutri 1046 alle drei absetzen und kurz darauf einen seiner mitreisenden deutschen Bischöfe, Suidger von Bamberg, zum Papst wählen (Clemens II.). Weder Clemens noch sein ebenfalls von Heinrich unterstützter Nachfolger Damasus II. prägten aber das Papstamt nachhaltig.
Hingegen agierte Leo IX. (1049–1054) erfolgreich als „Reformpapst“. Er selbst hatte in der Hofkapelle und Kanzlei des römisch-deutschen Königs sowie als Reichsbischof Verwaltungserfahrung gesammelt; er brachte Mitarbeiter aus dem lothringisch-burgundischen Raum nach Rom, die dort über seinen Tod hinaus wirkten; und er ernannte auswärtige Kleriker zu Kardinälen und zog diese für die Durchsetzung einer zentralistischen, auf Rom ausgerichteten Kirchenpolitik heran. Die Römische Kurie entwickelte sich so zu einer zentralen kirchenleitenden Behörde und zum Mittelpunkt einer ‚Reformgruppe‘.[52][53] Leo überquerte als erster Papst seit fast 200 Jahren die Alpen und hielt 1049 sogar ein Konzil in Reims ab. Gegen die Normannen in Süditalien ging er militärisch vor, unterlag aber. Er selbst geriet in Gefangenschaft und musste kapitulieren. Am 19. April 1054 starb Leo IX.; in die Zeit der Sedisvakanz fällt das Schisma zwischen Rom und Byzanz (16. Juli 1054).
Auch nach Leos Tod war das Papstamt wiederholt umstritten, aber neben dem stadtrömischen Adel waren regelmäßig auswärtige Parteien involviert und die Kurie institutionalisierte sich zunehmend, so dass die römische Kirche auch während Sedisvakanzen und strittiger Wahlen stärker selbständig handeln konnte. Nikolaus II., zuvor Bischof von Florenz, konnte sich 1058 Unterstützung des Herzogs Gottfried IV. von Niederlothringen gegen seinen Konkurrenten Benedikt X. durchsetzen. Nach seiner Wahl erließ er ein Papstwahldekret, das die bis dahin unzulässige Wahl von Nichtrömern erlaubte und die Rechte der Kardinalbischöfe, die zu seinen wichtigsten Unterstützern zählten, gegenüber anderen Kardinälen stärkte. Das Papstwahldekret war stark umstritten und zirkulierte auch deshalb in mehreren verfälschten Fassungen; mit seiner Aufnahme ins Decretum Gratiani (um 1140) wurde es aber Teil des allgemeinen Kirchenrechts. Mit Nikolaus verstärkte sich die Unabhängigkeit des Papsttums von stadtrömischen Familien weiter. Eine weitere wichtige Weichenstellung war seine Politik gegenüber den Normannen: 1059 wurden zwei Normannenherrscher (Graf Richard von Capua und Herzog Robert Guiskard) Lehnsleute des Papstes. Das hatte Auswirkungen auf Reichsrechte in Süditalien: Nötigenfalls waren Normannen nun zu militärischer Unterstützung des Papstes, auch gegen den Kaiser, verpflichtet.[54]
Anspruch auf Weltherrschaft
Investiturstreit
Die Mitte des 11. Jahrhunderts markiert eine Zäsur in der Geschichte des Papsttums. Bislang benötigten die Päpste die Unterstützung weltlicher Mächte, um überregional Einfluss ausüben zu können. Im folgenden Zeitabschnitt betrieben die Päpste Politik ohne und zum Teil gegen diese weltlichen Herrscher.[55]
Die lapidaren Leitsätze des Dictatus Papae ließ Gregor VII. im März 1075 aufzeichnen, vor Ausbruch des offenen Konflikts mit dem Kaiser. Sie waren, so Georg Schwaiger, das „kirchenpolitische Glaubensbekenntnis“ dieses Reformpapstes mit den Kernelementen des gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimats, Forderung der Absetzungsgewalt gegenüber dem Kaiser und dem Anspruch, dass die römische Kirche irrtumsfrei sei und der amtierende Papst durch die Verdienste des heiligen Petrus gewiss heilig werde.[56] Gemeint ist hier keine individuelle, sondern eine Amtsheiligkeit: Jeder Papst hat während seines Pontifikats Anteil an der überzeitlichen Heiligkeit und Autorität der Institution. Dies wird sinnfällig in der seit Paschalis II. normierten päpstlichen Bleibulle (Foto), die auf der Vorderseite stets gleich Petrus und Paulus zeigt, auf der Rückseite den Namen des jeweiligen Amtsinhabers. Bei einem Papstwechsel wurde nur der Siegelstempel für die Rückseite erneuert, der Stempel für die Vorderseite blieb in Gebrauch.[57]
Anlass, aber nicht Ursache für den Konflikt mit König Heinrich IV. war dessen Investitur des Erzbischofs von Mailand; Gregor machte deutlich, dass er auf seinem Recht zur Bischofsinvestitur bestand. Mit Unterstützung deutscher und oberitalienischer Bischöfe erklärte Heinrich 1076 Gregor für abgesetzt, der umgehend den König exkommunizierte. Heinrich wurde auf dem Fürstentag von Tribur (Oktober 1076) verpflichtet, sich binnen Jahresfrist aus der Exkommunikation zu lösen. Er begab sich als reuiger Sünder zum Papst nach Canossa und bat um Lossprechung. Gregor fehlte aber, so Frenz, das kirchenrechtliche Instrumentarium, um die königliche Demütigung in politische Zugeständnisse übersetzen zu können. Er musste als Priester handeln und Heinrich ohne Garantien oder Gegenleistungen lossprechen.[58] Heinrich ließ Wibert von Ravenna zum (Gegen-)Papst erheben; dieser nannte sich Clemens III., vollzog die Kaiserkrönung Heinrichs und seiner Gemahlin und amtierte bis zu seinem Tod im Jahr 1100 unter kaiserlicher Protektion relativ erfolgreich, „die heute als rechtmäßig betrachteten Päpste mussten um Rom ringen.“[59]
Schimmelpfennig sieht das Papsttum gestärkt aus dem Investiturstreit hervorgehen, „nicht zuletzt, weil viele Reformansätze erst durchsetzungsfähig wurden, nachdem sie in Rom gebündelt waren u. v. dort dann wirkungsvoll ausstrahlen konnten.“[60] Die Kirchenreform kämpfte für „reine“ und „freie“ (d. h. nach Rom orientierte) Ortskirchen; Kleriker, die mit Frauen zusammenlebten (= Nikolaiten) und Bischöfe, an deren Einsetzung Laien in irgendeiner Weise beteiligt waren (= Simoniten), konnten, so glaubte man, keine gültigen Sakramente spenden. Um die Entfernung dieser Personen aus dem Amt zu erreichen, appellierten die Reformer an die Laien und mobilisierten auch die Straße. Ein bekanntes Beispiel sind die Unruhen in Mailand (Pataria), bei denen römische Sendboten eine aktive Rolle spielten. Zu den dauerhaftesten Erfolgen des Reformpapsttums in Italien gehörte, so Georg Schwaiger, die auf diesem Weg erreichte „Demütigung und die endlich völlige Unterwerfung der selbstbewußten Kirchen von Mailand und Ravenna.“[61]
Gerd Althoff sieht die religiöse Legitimierung von Gewalt als Neuerung des Reformpapsttums. Die Reformer griffen auf Erzählungen des Alten Testaments zurück, denen zufolge auserwählte Personen, wie etwa der Prophet Samuel, Widersacher vernichteten und damit Gottes Zorn besänftigten. Diese Argumentation ließ sich von den Parteigängern des Papstes gegen die Anhänger Heinrichs IV. richten; sie wurde von der Kreuzzugsbewegung aufgegriffen und wirkte wahrscheinlich in der intensivierten Ketzerverfolgung des ausgehenden 12. Jahrhunderts nach.[62]
Innovationsvorsprung im Rechtswesen
Herbers betont, dass der Investiturstreit durch eine von Klerikern beider Seiten verfasste Streitschriftenliteratur begleitet wurde. In der Argumentation war der Rückgriff auf altes Kirchenrecht als Autorität beliebt. Dies führte in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dazu, dass die Bekanntheit des römischen Rechts mit seinen typischen Denkfiguren in der lateinischen Westkirche zunahm. Dabei war der Vorrang des Bischofs von Rom fast unstrittig; die einzige wichtige Gegenstimme war um 1100 der normannische Anonymus, welcher Jerusalem, nicht Rom, als Mutter aller Kirchen ansah.[63]
Die Reform der Papstwahl stärkte die Position der Kardinäle. Sie waren als Berater des Papstes an dessen Entscheidungen beteiligt und häufig als Legaten unterwegs. Mit der Kreierung von Kardinälen nahm der jeweils amtierende Papst auch Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers. Das päpstliche Urkundenwesen machte ebenfalls Fortschritte; Ausdruck dessen ist die für Papsturkunden kennzeichnende Rota, die mit einem königlichen Signum vergleichbar ist. Kennzeichnend für den Institutionalisierungsschub des 11. Jahrhunderts sind die neuen Abstrakta papatus (Papsttum) und cancellaria (Kanzlei).[64]
Mit der systematischen Erfassung des Kirchenrechts gewann das Papsttum, so Herbers, im 12./13. Jahrhundert einen „Innovationsvorsprung“ vor anderen Herrschaften; führend in der Rechtskultur, konnte es den päpstlichen Primat und andere Privilegien nicht nur in der römischen Zentrale, sondern durch Richter und Legaten auch in der Peripherie immer besser durchsetzen; in Lateineuropa bildete sich so allmählich ein einheitlicher Rechtsraum heraus. Die umfangreiche Urkundenproduktion der päpstlichen Kanzlei setzte im 12. Jahrhundert Maßstäbe und wurde vorbildhaft für nationale und regionale Behörden. Der Besitz einer päpstlichen Urkunde nützte nur dann etwas, wenn der Rechtsgegner die päpstliche Autorität anerkannte – was zunehmend der Fall war. Eine Untersuchung für die Jahre 1181–1187 verdeutlicht, wo sich die meisten Empfänger päpstlicher Urkunden befanden und wo daher der Einfluss Roms am stärksten war: in Frankreich (32,9 %), Italien (28,9 %) und Deutschland (11,4 %).[65] Das überkommene kirchliche Recht wurde nicht nur ergänzt und neu gefasst, sondern auch der Primatsdoktrin angepasst, d. h. es setzte voraus, dass die „Fülle der Papstgewalt“ (plenitudo potestatis) unbeschränkt und der Papst nur Gott verantwortlich sei. Bischöfe, Metropoliten und Synoden versuchten in einem jahrhundertelangen Abwehrprozess, ihren hergebrachten Rechtsstatus zu bewahren (das kollegiale Prinzip, die Eigenständigkeit der Synoden, das Recht der Laien, konkret das Königsrecht) und unterlagen.[66]
Lehnsherrschaft und Kreuzzüge
Als Leiter der Universalkirche wurden die Päpste nun auch Lehnsherren entfernter Länder oder beanspruchten dies für sich: Rom legitimierte durch Übersendung der Petersfahne die normannische Eroberung Englands (1066). Aragón (1068) und Portugal (1143) erbaten päpstliche Unterstützung in der Reconquista; die Romorientierung hatte in Spanien die Ersetzung der mozarabischen Liturgie durch die römische zur Folge. In Solin nahm ein Legat Gregors VII. 1076 die Krönung Dmitar Zvonimirs zum König von Kroatien vor. Gregor VII. erhob den Anspruch, das Königreich Ungarn sei bereits bei seiner Gründung dem Apostel Petrus geschenkt worden.[67] Karl Jordan interpretierte 1932 die Beziehung der Päpste zu den europäischen, insbesondere den jüngeren Monarchien als weitgespanntes Netz von Lehensbindungen. Die neuere Forschung korrigiert dieses Bild insofern, als dahinter keine gezielte päpstliche Lehenspolitik erkennbar wird.[68]
Die Kreuzzugsbewegung stärkte zunächst ebenfalls den päpstlichen Anspruch auf Weltherrschaft, denn der Aufruf Urbans II. 1095 zum Ersten Kreuzzug deklarierte diesen als „kirchliches Unternehmen – ohne Beteiligung weltlicher Herrscher.“[69] Die Leitung der Kreuzzüge übernahmen dann aber weltliche Herrscher, die in der Levante nicht kirchliche, sondern feudal-weltliche Herrschaften errichteten. Die altkirchlichen Patriarchatssitze Jerusalem und Antiochia lagen nun im Königreich Jerusalem bzw. Fürstentum Antiochia; als Patriarchen amtierten vom Papst ernannte, westliche Geistliche. „Daher untermauerten jetzt reale Zustände die schon ältere Rechtsfiktion, daß auch die Kirchen des Ostens dem Papst unterstünden.“[70]
Papst und Kaiser im Hochmittelalter
Ausdruck päpstlichen Selbstbewusstseins gegenüber dem Kaisertum war ein anlässlich der Krönung Lothars III. 1133 im Lateran angefertigtes Wandgemälde mit folgendem Begleittext: „Der König steht draußen und beschwört zuerst die Rechte der Stadt. Danach wird er Lehnsmann des Papstes. Er empfängt aus seiner Hand die Krone.“ (Rex stetit ante foras iurans prius urbis honores. Post homo fit pape, sumit quo dante coronam.) Das war provokant und insofern irreführend, als Lothar die Mathildischen Güter (Besitzungen in der Poebene und der Toskana) vom Papst zu Lehen nahm und nicht die Kaiserkrone; er ließ den Lehenseid von seinem Schwiegersohn leisten. Friedrich Barbarossa setzte die Entfernung dieses Wandgemäldes durch und weigerte sich 1155, vor seiner Kaiserkrönung Hadrian IV. als Lehnsmann den Marschalldienst zu leisten.[71] Er musste sich aber schließlich unterwerfen und Alexander III. 1177 den vom Papstzeremoniell geforderten Fußkuss leisten. Herbers macht auf die Diskrepanz zwischen den Symbolhandlungen, die Alexander III. als „Sieger“ erscheinen lassen, und der für Barbarossa günstigeren Aktenlage aufmerksam: „Es gab somit keinen Sieg der Gesten über das Pergament, denn die Schrift behielt ihre Bedeutung.“[72]
Dass Barbarossas Nachfolger Heinrich VI. durch seine normannische Frau zum König von Süditalien und Sizilien geworden war (unio regni ad imperium), brachte ihm die päpstliche Gegnerschaft ein, denn nun stand aus römischer Sicht eine Umklammerung des Kirchenstaats zu befürchten. Der Kampf gegen diese Umklammerung war im folgenden Jahrhundert ein Hauptmotiv päpstlicher Politik; sie nahm Thomas Frenz zufolge obsessive Züge an.[73]
Im 12. Jahrhundert gab es zwei lange Schismen, 1130–1138 und 1159–1177, an denen neuere Entwicklungen erkennbar werden:[74]
- Es war für den Ausgang des Konflikts nicht entscheidend, welcher der rivalisierenden Päpste Rom unter seine Kontrolle brachte (das 13. Jahrhundert fasste diese Erkenntnis in den Rechtssatz: „Wo der Papst ist, da ist Rom“).
- Die Unterstützung durch den Kaiser verlor an Bedeutung, da jeder der Konkurrenten bestrebt sein musste, weitere Parteigänger an sich zu binden: Herrscher, Bischöfe sowie Ordens- und Kanonikergemeinschaften.
- Die Legitimität der jeweiligen Papstwahl verlor mit zunehmender Dauer des Schismas an Bedeutung, auch wenn weiterhin versucht wurde, das Papstwahlverfahren zu verbessern.
Pontifikat Innozenz’ III. (1198–1216)
Im Machtvakuum nach dem Tod Heinrichs VI. konnte der 1198 recht jung, 38-jährig, gewählte Papst Innozenz III. dem Kirchenstaat verlorene Gebiete zurückgewinnen, ergänzt um weitere Territorien wie das Herzogtum Spoleto. Er gilt daher als eigentlicher Begründer des Kirchenstaats.[75] Konkret bedeutete die päpstliche Herrschaft meist, dass der Papst nominell als Oberherr anerkannt wurde, während vor Ort teils Kommunen, teils Familien regierten. Der Vorteil war, dass sie mit ihren Abgaben die Kurie mitfinanzierten. Der Nachteil war, dass die Päpste ihre gesamtkirchliche Politik immer wieder ihren Interessen im mittelitalischen Raum unterordneten. Ein zusätzlicher Effekt war, dass die Päpste wichtige Orte des Kirchenstaats von Mitgliedern der eigenen oder befreundeten Familien regieren ließen; neben dem Nepotismus nahm auch die Begünstigung von Mitgliedern der persönlichen (nicht verwandten) Klientel eines Papstes zu. Für eine kirchliche Karriere war es förderlich, in dieser päpstlichen familia den Grund zu legen und sich womöglich mit einem künftigen Papst oder Kardinal anzufreunden.[76]
Innozenz verstand sich als „Stellvertreter Christi“ (vicarius Christi), eine in der Kirchenreformbewegung geprägte Formulierung, die durch Innozenz in die päpstliche Titulatur einging: „In diesem Selbstverständnis steht der Papst als Vertreter des Priester-Königs Christus zwischen Gott und den Menschen, unter Gott und über allen Menschen, alle richtend und selber nur von Gott gerichtet.“[77] Höhepunkt von Innozenz’ Pontifikat war das Vierte Laterankonzil 1215. Es war die bis zum Ersten Vatikanischen Konzil größte Kirchenversammlung und gilt als wichtigstes Konzil des Mittelalters. Unter Innozenz’ souveräner Leitung fasste es Beschlüsse zur Glaubenslehre (Transsubstantiation), Kirchendisziplin (Osterkommunion) und Kirchenrecht und rief zu einem neuen, von der Kirche geführten Kreuzzug auf, der den fehlgelenkten Vierten Kreuzzug wiedergutmachen sollte.[78] Unterdessen war der von Innozenz veranlasste Albigenserkreuzzug bereits seit 1209 im Gange und hatte seine mörderische Eigendynamik gewonnen. Auch das Vierte Laterankonzil bekräftigte die Ketzerbekämpfung.[79]
Gegen die Staufer und für Anjou
Friedrich II. festigte die von den Päpsten gefürchtete Doppelherrschaft über das Reich und Sizilien. Wegen Verzögerung des von ihm gelobten Fünften Kreuzzugs wurde er von Gregor IX. gebannt. Friedrich führte diesen Kreuzzug trotzdem durch und kam durch Verhandlungen zu Erfolgen. Die Versöhnung des Staufers mit dem Papst 1230 war nicht von Dauer, da zwei Konflikte bestehen blieben: die Kirchenpolitik Friedrichs im päpstlichen Lehnsreich Sizilien, die nach Hans Martin Schaller „auf die Schaffung einer Art Staatskirche“ hinauslief, und Friedrichs Bestreben, „die alten Reichsrechte im Regnum Italiae wiederherzustellen.“[80] Die zweite Exkommunikation des Kaisers durch Gregor IX. erfolgte 1239 und blieb in Kraft, so lange Friedrich lebte. Kaiser und Papst begründeten ihre Position in Pamphleten, wobei Gregor Friedrich als Antichristen brandmarkte, während dieser seine Rechtgläubigkeit beteuerte. Er versuchte, einige Kardinäle auf seine Seite zu ziehen, verzichtete aber darauf, einen Gegenpapst erheben zu lassen. Als Gregor für Ostern 1241 ein Konzil einberief, ließ Friedrich eine Gruppe per Schiff anreisender Prälaten gefangen nehmen. Er hatte den Papst militärisch mattgesetzt, nur nützte ihm das nichts, weil Gregor im August 1241 starb. Aus dem vom stadtrömischen Adel dominierten Konklave ging mit Innozenz IV. ein Kanoniker und Jurist als neuer Papst hervor, der wie sein Vorgänger das Kaisertum als Lehen des Papstes verstand und Friedrich 1245 auf dem Konzil von Lyon absetzte. Die prokaiserliche Publizistik zeichnete den Papst als Verkörperung des Bösen. Als Friedrich 1250 starb, war für die Päpste der Weg frei, ihre Lehnsherrschaft über Sizilien wieder zu festigen.[81] Herbers betont, dass das universale Kaisertum zwar an sein Ende gelangt war, die reale Machtbasis der Päpste aber beschränkt blieb, zumal die in der Auseinandersetzung mit Friedrich aufgestellten Söldnerheere eine starke finanzielle Belastung waren. „Die Päpste wollten wahrscheinlich das universale Kaisertum beerben, konnten das entstandene Vakuum aber nicht eigenständig ausfüllen.“[82]
Eine Begleiterscheinung des Konfliktes zwischen Friedrich II. und Gregor IX. war die Ausweitung der Ketzerbekämpfung. Der Inquisitionsprozess, eigentlich ein Disziplinarverfahren für Kleriker, wurde zunehmend gegen religiöse Dissidenten (Häretiker) eingesetzt. Friedrich II. erließ Gesetze, die Ketzer mit schwersten Strafen bedrohten; Gregor IX. übernahm sie für Rom, und ab 1232 galten sie im ganzen Reich. Wer der Glaubensabweichung verdächtigt wurde, sollte vor ein kirchliches Gericht gestellt werden. Als Inquisitoren traten Dominikaner und Franziskaner hervor, zwei Bettelorden, die sich in den Auseinandersetzungen des 13. Jahrhunderts als Parteigänger der Päpste profilierten. Um Geständnisse in Ketzerprozessen erzwingen zu können, erklärte Innozenz IV. in der Bulle Ad extirpanda die Folter für zulässig; nach dem Schuldspruch der kirchlichen Inquisitoren oblag weltlichen Instanzen die Blutgerichtsbarkeit.[83]
Clemens IV. krönte Karl von Anjou am 6. Januar 1266 zum König von Sizilien und belehnte ihn mit dem ganzen Reich Friedrichs II. in Süditalien. Der zuvor zwischen dem Heiligen Stuhl und Karl von Anjou ausgehandelte Lehnsvertrag war aus päpstlicher Sicht sehr günstig. Nicht nur zahlte Karl einen hohen Lehnszins, er sollte auch in Rom und in Norditalien keinen Einfluss gewinnen. Dadurch wäre der Kirchenstaat aus der gefürchteten Umklammerung gelöst und in eine geopolitische Mittelposition geraten. Faktisch bezahlte die Kurie aber zum größten Teil die Eroberung Siziliens durch Karl, der außerdem in einigen norditalienischen Städten als Schutzherr (Signore) anerkannt wurde. Nach dem Aufstand der sizilianischen Bevölkerung gegen Anjou (Sizilianische Vesper, 1282) brauchte Karl die päpstliche Unterstützung, um seine Herrschaft über den festländischen Teil seines Reichs zu sichern. Martin IV. (1281–1285), der seine Wahl zum Papst Karls Förderung verdankte, zweckentfremdete die für den Kreuzzug gesammelten Gelder, um Karl an der Macht zu halten. Durch seine Intervention weitete sich ein lokaler Konflikt zu einer europäischen Krise aus, in die Frankreich und Aragón involviert wurden und die erst im 14. Jahrhundert beigelegt wurde (Friede von Caltabellotta 1302, Friede von Aversa 1373).[84]
Bonifatius VIII. machte Rom im Jahr 1300 zur Pilgerstadt, indem er den bislang nur Kreuzfahrern zugestandenen Plenarablass mit dem Besuch der stadtrömischen Kirchen während des Heiligen Jahres verband. Dahinter stand das Konzept eines Gnadenschatzes der Kirche, über den nur der Papst verfüge.[85] Im Machtkampf mit dem französischen König Philipp IV. formulierte er in der Bulle Unam Sanctam (18. November 1302) Maximalpositionen päpstlicher Ansprüche auf Weltherrschaft. Dem Papst hat Gott demnach beide Schwerter, d. h. die geistliche und die weltliche Gewalt verliehen; weltliche Herrscher dürfen ihre Macht nur auf Weisung (ad nutum) des Papstes ausüben.[86]
Die politische Realität war eine völlig andere. Philipp klagte Bonifatius im Juni 1303 der Ketzerei an (was die einzige Möglichkeit darstellte, um einen Papst abzusetzen). Bonifatius kündigte an, den französischen König am 8. September 1303 abzusetzen, wurde jedoch am Vortag in Anagni überfallen, gefangen genommen und starb kurz darauf, möglicherweise in Folge von Misshandlungen „als Märtyrer seiner Vorstellung von der Rolle des Papsttums.“[87]
Rückblick auf eine Epoche
Jochen Johrendt kennzeichnet die Papstgeschichte zwischen Gregor VII. und Bonifatius VIII. als Verdichtung und Monetarisierung. Theologisch reichte es nun nicht mehr, mit der römischen Kirche übereinzustimmen, sondern es war geboten, dem Pontifex Romanus Gehorsam zu leisten. Aus dem lockeren Personenverband, welcher den Papst umgab, wurde ein institutionalisierter päpstlicher Hof, die Kurie. Die Kardinäle hatten als „Funktionselite“ Anteil an der päpstlichen Macht. Die vom Papst geweihten Kapläne und Subdiakone, die zu seiner Kapelle gehörten, hatten dagegen keine eigene Macht und nahmen im päpstlichen Auftrag als seine Vertrauensleute verschiedenste Aufgaben wahr: Verwalter, Richter, Informanten, Kontrolleure und Diplomaten in der zweiten Reihe, die gegebenenfalls zu Legaten aufsteigen konnten. Dass schlichte Kapläne in den Ortskirchen als Repräsentanten des Papstes respektiert wurden, spricht für die Verdichtung der päpstlichen Herrschaft. Die Arbeit der päpstlichen Kanzlei wurde institutionalisiert und standardisiert; doch ergeben die Quellen für das vor-avignesische Papsttum kein deutliches Bild von den Einnahmen der Kurie. Die Zinsabgaben waren Teil der persönlichen Beziehung zwischen päpstlichem Lehnsherrn und Lehnsmann, sie hatten symbolischen Charakter. Die vor-avignesischen Päpste mussten säumige Zahler immer wieder durch Vertrauensleute bitten und erinnern – ob das Geld schließlich floss, blieb unsicher. Aus den Quellen geht außerdem hervor, dass jeder, der am päpstlichen Hof etwas erreichen wollte (etwa die Ausstellung einer Urkunde, die Übertragung eines Amtes) dazu Geld aufwenden musste. Die Zeitgenossen kritisierten dies als Geldgier der Kurie.[88]
Stefan Weiß zufolge bildete sich das päpstliche Steuersystem im Lauf des 13. Jahrhunderts heraus und stand den Avigneser Päpsten bereits in Grundzügen zur Verfügung. Immer wieder war die Kurie zuvor mit dem Versuch gescheitert, aus dem Kirchenstaat genügend Einnahmen zu generieren, um nicht nur den päpstlichen Hof zu unterhalten, sondern vor allem militärische Unternehmungen ihrer laikalen Verbündeten zu finanzieren. Dazu nutzte die Kurie ab dem 13. Jahrhundert zwei Methoden, die ineinander greifen konnten: einerseits besteuerte sie den Klerus, andererseits sicherte sie sich das Vorrecht, kirchliche Ämter und Würden vergeben zu können.[89] Auch Markus A. Denzel sieht das „lange“ 13. Jahrhundert als den Zeitraum, in dem die entscheidenden Weichenstellungen zur internationalen Entwicklung der päpstlichen Finanzen erfolgten. Dazu nutzten die Päpste die Dienste italienischer, besonders toskanischer Kaufmanns-Bankiers; das Zinsverbot und die Wuchergesetzgebung ließen sich durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr umgehen. Das Transfer- und Kreditmedium Wechsel war des Wuchers unverdächtig.[90]
Von Avignon (1309–1377) zum Großen Schisma (1378–1417)
Päpste waren nicht verpflichtet, in Rom zu residieren; jahrelange Abwesenheiten kamen vor. Das sogenannte „Exil“ der Päpste in Avignon, einer zum Kirchenstaat gehörigen Exklave, die von französischem Territorium umschlossen war, war daher nichts Neues. Es begann 1309 unter Clemens V. und verlängerte sich ungeplant. Fast alle Avigneser Päpste beabsichtigten nämlich die Rückkehr nach Rom, wurden aber durch verschiedene Gründe daran gehindert. Avignon hatte gegenüber Rom einige Vorteile: Es lag verkehrstechnisch günstig an der Rhone, man musste sich nicht mit konkurrierenden Adelsfraktionen befassen, und bei Bedarf war französische Hilfe schnell zur Stelle. Durch den kontinuierlichen Aufenthalt in Avignon war es leichter möglich, eine effektive Verwaltung aufzubauen. Die gravierendste negative Folge des Aufenthalts in Avignon war, dass den Päpsten die Kontrolle über den Kirchenstaat entglitt. Die Wiederherstellung dieser Kontrolle wurde ein finanzieller Kraftakt.[91] Die Einnahmen aus dem Kirchenstaat kamen in Avignon nicht an; Versuche, den päpstlichen Hof aus dem Bistum Avignon zu finanzieren, oder den Papstpalast als eine „Mischung aus Schloss, Kloster und Gutshof“ selbst zu versorgen, reichten nicht aus. Mit dem Palastbau übernahm das Papsttum Trends, die sich auch bei königlichen Höfen der Zeit beobachten lassen. An die Stelle der traditionell auf die Öffentlichkeit und das Volk von Rom bezogenen Papsterhebung trat ein Palastzeremoniell; die Päpste waren ebenso wie andere gekrönte Häupter dem Volk entrückte Regenten und blieben es bis ins 20. Jahrhundert.[92]
Johannes XXII. (Jacques Duéze) war vor seinem Pontifikat Bischof von Avignon gewesen und hatte Verwaltungserfahrung im Dienst der Anjou in Neapel gesammelt. In Avignon baute er eine von ihm abhängige Beamtenschaft auf und leitete eine „tiefgreifende fiskalische Durchorganisierung der Gesamtkirche“ in die Wege.[93] Die Einnahmen kamen hauptsächlich aus Annaten und Servitien, Spolien und Interkalarfrüchten. Annaten und Servitien waren formell freiwillige Gaben, die der Papst von Klerikern erhielt, denen er eine neue Pfründe verschafft hatte. Bei einer einfachen Pfründe beliefen sich die Annaten etwa auf die halbe Jahreseinnahme. Bei einem Bischofssitz oder großen Kloster betrug das servitium commune ein Drittel der Jahreseinnahmen; hinzu kamen fünf servitia minuta und weitere Beträge, effektiv etwa auch die halbe Jahreseinnahme. Deren Höhe taxierten päpstliche Kollektoren. Annatenschulden mussten vom Amtsnachfolger beglichen werden. War eine Pfründe vakant, so wurden weitere Abgaben fällig: Als Interkalarfrüchte bezeichnet man die Einnahmen der Kurie aus vakanten Pfründen, Spolien sind die Nachlässe hoher Kleriker, welche seit Urban V. dem Papst zustanden.[94] Ein Kleriker konnte mehrere Pfründen auf seine Person vereinen; auch die Anwartschaft (Exspektanz) auf eine Pfründe wurde finanziell erfasst.[95]
Johannes XXII. veranlasste, dass fast jede Urkunde der päpstlichen Kanzlei registriert wurde. „Sozusagen von einem auf den anderen Moment sieht sich die Forschung deshalb mit zehntausenden von Urkunden konfrontiert, von denen … die meisten Pfründenmaterien betreffen. Die damit einhergehende Informationsflut riss den Schleier von einem wichtigen Bereich päpstlicher Herrschaft im Mittelalter …“[96]
Säumige Zahler konnten exkommuniziert werden. Päpstliche Kollektoren, die für einen bestimmten Distrikt zuständig waren, trieben die Gelder ein und stützten sich dabei auf lokale Netzwerke. Meist florentinische Banken überwiesen das Geld und zahlten es aus. Da die Einnahmen schwankten, wurden die Banken auch zu Gläubigern des Papstes. Die Ausgaben verteilten sich je nach den Interessen eines Papstes unterschiedlich; bei Johannes XXII. waren es vorwiegend Militärausgaben, Benedikt XII. gab das Geld teils für Almosen, teils für Baumaßnahmen aus, Clemens VI. leistete sich eine aufwändige Hofhaltung, und Innozenz VI. wandte fast die Hälfte der Einnahmen seines Pontifikats für die militärische Rückeroberung des Kirchenstaats auf.[97]
Gleich zu Beginn der Avigneser Zeit hatte das Konzil von Vienne 1313 Coelestin V. heiliggesprochen. Dieser war als „Engelspapst“ ausgesprochen populär. Aber er war ein mit den Amtsgeschäften überforderter alter Mann gewesen, der sich 1294 zum Rücktritt hatte drängen lassen – kein Rollenvorbild, das einem Papst des 14. Jahrhunderts Orientierung hätte bieten können.[98]
Die Pestpandemie Mitte des 14. Jahrhunderts erschütterte die europäischen Gesellschaften und beschädigte das Ansehen des Papsttums. Denn der Legende zufolge hatte Papst Gregor I. kraft seines Gebets einst der Pest in Rom Einhalt geboten – die Avigneser Päpste dagegen waren angesichts der Seuche ohnmächtig.[99]
In der Bevölkerung und bei den Päpsten selbst war präsent geblieben, dass der Papst Bischof von Rom war, sein dauerhafter Aufenthalt in Südfrankreich etwas Irreguläres. Die Lebensverhältnisse der Päpste waren in Avignon zwar komfortabler als in Rom, aber durch den Hundertjährigen Krieg konnte Avignon ihnen keine größere persönliche Sicherheit mehr bieten. Kardinal Gil Álvarez Carrillo de Albornoz bahnte den Weg zur Rückkehr nach Rom, indem er den Kirchenstaat teils für die Päpste militärisch zurückeroberte und teils Arrangements mit dem Status quo fand. Urban V. traf 1367 in Rom ein, zog sich aber 1370, durch die Schwierigkeiten entmutigt, nach Avignon zurück. Nachdem Gregor XI. 1377 die Rückkehr der Kurie nach Rom durchsetzte, aber schon am 27. März 1378 starb, trat am 7. April 1378 erstmals seit über 70 Jahren das Kardinalskollegium, das zu zwei Dritteln aus Franzosen bestand, in Rom zur Papstwahl zusammen. Die stadtrömische Bevölkerung forderte energisch, dass der neue Papst nicht nach Avignon zurückkehren dürfe. Die Kardinäle verständigten sich auf einen Kompromisskandidaten: Bartolomeo Prignano, den Erzbischof von Bari. Als die Einwohner Roms das Konklave stürmten, präsentierte man ihnen einen alten italienischen Kardinal als bereits gewählt, während die Kardinäle Gelegenheit hatten, in die Engelsburg zu fliehen. Tage später wurde Prignano als neuer Papst präsentiert. Die Einzelheiten dieser turbulenten Papstwahl sind teils unklar, und das machte sie anfechtbar. Prignano nannte sich Urban VI. und machte durch die Namenswahl deutlich, dass er das Werk Urbans V., die Rückkehr nach Rom, zu vollenden beabsichtigte. Dabei ging er sehr konfrontativ vor.[100] Thomas Frenz vermutet, „daß Urban VI. geistig verwirrt war und in eine Art päpstlichen Cäsarenwahn verfiel.“[101]
Die Kardinäle verließen Rom und erklärten Urbans Wahl am 20. Juli 1378 für ungültig – nachdem sie an seiner Krönung mitgewirkt und ihn monatelang als regulären Papst behandelt hatten. Aber Amtsunfähigkeit war als Absetzungsgrund im Kirchenrecht nicht vorgesehen. Aus der Neuwahl am 20. September 1378 ging Kardinal Robert von Genf als künftiger Papst hervor. Er nannte sich Clemens VII. und wurde als Heerführer Gregors XI. für ein Massaker an der Bevölkerung von Cesena im Frühjahr 1377 verantwortlich gemacht („Henker von Cesena“). Da Urban seinen Anspruch aufrechterhielt, begann nun das Schisma. Die weltlichen Herrscher Europas taktierten, welchen der beiden Päpste sie unterstützen sollten: Der römisch-deutsche König Wenzel, politisch unerfahren, entschied sich für Urban; nicht alle Reichsstände folgten seinem Beispiel, aber ein großer Teil Norditaliens. Johanna I., die das Königreich Neapel, den wichtigsten päpstlichen Vasallenstaat, regierte, unterstützte ebenso wie Frankreich Clemens. Letzteres veranlasste England, für Urban zu votieren, woraufhin Schottland Clemens anerkannte. Die iberischen Staaten zögerten lange, aber entschieden sich letzten Endes für Clemens. Eine Entscheidung zwischen beiden Päpsten wurde zunächst (via facti) militärisch gesucht. Clemens musste sich nach seiner Niederlage 1379 nach Avignon zurückziehen, wo er noch den größten Teil des von den avignesischen Päpsten aufgebauten Verwaltungsapparats vorfand, während Urban die gleichen Strukturen in Rom neu schaffen musste. Die avignonesische und die römische Obödienz brachten also ihre je eigene Kurie mit entsprechendem Finanzbedarf hervor.[102] Eine Folge davon, dass Rom sich neue Einnahmequellen erschließen musste, ist der Aufschwung des Ablassverkaufs. Eine besondere Urkundenform der römischen Obödienz sind die von päpstlichen Sekretären ausgestellten Breven (nachgewiesen seit 1390).[103]
Frühe Neuzeit
Papst und Konzil
Das Schisma setzte sich unter den Nachfolgern von Urban und Clemens fort. Die Mittel, die zu dessen Beendigung versucht wurden, blieben wirkungslos:
- via cessionis: ein Kontrahent tritt zurück;
- via discussionis: die Kontrahenten klären den Konflikt durch Gespräche;
- via subtractionis: ein Kontrahent wird zum Rückzug gezwungen (wurde 1398 gegen Avignon versucht).
Schließlich blieb die Vereinbarung eines Konzils durch Kardinäle beider Seiten, die via concilii, als letzte Option. Das Konzil von Pisa setzte 1409 beide Papstrivalen (mittlerweile Benedikt XIII. und Gregor XII., vom Konzil bezeichnet als Personen, „die sich als Papst aufführen“, pro papa se gerentibus) ab und wählte Alexander V. zum neuen Papst (nach dessen Tod gefolgt von Johannes XXIII.) Aber es scheiterte damit, diesen Beschluss auch durchzusetzen. Nun konkurrierten drei Päpste. Das Konzil von Konstanz (1414–1418) wurde formell von Johannes XXIII. einberufen. Als diesem klar wurde, dass er es nicht in erhoffter Weise leiten konnte, floh er am 20. März 1415 aus Konstanz. Die Konzilsväter erklärten in dem Dekret Haec sancta am 6. April 1415 die Überordnung des Konzils über den Papst. Johannes wurde ergriffen und zurückgebracht. Am 29. Mai 1415 begann der Prozess gegen ihn, der mit seiner Absetzung endete. Johannes akzeptierte das Urteil. Gregor trat freiwillig zurück. Benedikt wurde ebenfalls der Prozess gemacht. Er erkannte das Absetzungsurteil nicht an, sondern zog sich auf die Burg von Peñíscola zurück, wo er bis zu seinem Tod 1423 an seinem Anspruch festhielt und regelmäßig seine Gegner verfluchte. Dessen ungeachtet, wählte das Konzil Martin V. zum neuen, nun allgemein anerkannten Papst.[104]
Die Probleme des Unionspapstes waren erheblich. Der Kirchenstaat war wieder der Kontrolle entglitten. Martin residierte erst in Mantua, dann in Florenz, ehe er 1420 in Rom einzog. Er hatte von den schismatischen Päpsten drei Kurien geerbt, deren Mitglieder er, soweit sie das wünschten, in seine Verwaltung übernehmen musste. Martin versuchte, die Stellung des Papsttums gegen den als bedrohlich empfundenen Konziliarismus zu stärken. Das noch von ihm einberufene Reformkonzil von Basel-Ferrara-Florenz scheiterte mit dem Anspruch, seinen Nachfolger Eugen IV. wegen Ungehorsams abzusetzen. König Friedrich III. stellte sich auf die Seite Eugens. Das gab den Ausschlag. Das mittlerweile machtlose und diskreditierte Konzil löste sich 1449 selbst auf; der vom Konzil gewählte Gegenpapst Felix V. trat zurück.[105] Zur Stärkung des Papsttums gegen den Konziliarismus trug bei, dass die weltlichen Herrscher sich mit ihm arrangierten und Konkordate schlossen. Zusätzliches Prestige brachten ihm die Unionen mit der orthodoxen Kirche und den meisten orientalischen Nationalkirchen, auch wenn diese aufgrund der politisch bedrängten Lage der östlich-orthodoxen Christenheit zustande kamen und „Proklamationen ohne größere Wirkung“ blieben.[106]
Renaissancepapsttum
Das für die Renaissancepäpste kennzeichnende Mäzenatentum zeigt sich erstmals im Pontifikat Nikolaus’ V. (1447–1455), der ganz Rom umbauen lassen wollte; realisiert wurde aber nur der Torrione di Niccolò V am Vatikanspalast. Nikolaus, persönlich hoch gebildet, wollte „Papsttum und Kirche als führende Kulturmacht zu neuem Ansehen … bringen“; mehrere Amtsnachfolger taten es ihm gleich.[107] Pius II. (1458–1464) ließ seinen Geburtsort Corsigniano grundlegend umgestalten und schuf so die Renaissancestadt Pienza. Am Hof Sixtus’ IV. (1471–1484) war eine Reihe bedeutender Künstler tätig, darunter Fra Angelico, Botticelli, Tizian, Michelangelo, Raffael und Bramante. Die Bevorzugung florentinischer Künstler erklärt sich aus der kulturellen Bedeutung von Florenz, aber auch aus den engen Beziehungen der Päpste zu florentinischen Bankiers.[108] Die Weichenstellung für tiefgreifende Veränderungen im Stadtbild Roms fand unter Sixtus IV. statt; ihm gelang es nämlich, die kommunale Verfassung zu ändern und den Magistrat der Apostolischen Kammer zu unterstellen. Rom blieb trotz aller Autonomiebestrebungen der Einwohner fortan unter päpstlicher Kontrolle und entwickelte sich in Richtung auf eine Residenzstadt.[109] Der Petersdom war baufällig. In zeittypischer Weise sollte er einem kompletten Neubau weichen, zu dem Julius II. am 18. April 1506 den Grundstein legte.[110]
Wie es mit dem Papstpalast in Avignon bereits vorgeprägt worden war, wurde der Apostolische Palast des Vatikan anstelle der Stadt Rom im 15. Jahrhundert zum Zentrum der päpstlichen Riten und Zeremonien, und hier besonders die Palastkapelle – die Peterskirche wurde nur selten und für große Gottesdienste genutzt.[111] Im Jahr 1488 stellte der päpstliche Zeremonienmeister Agostino Patrizi Piccolomini das Caeremoniale Romanae Curiae fertig. Was über Jahrhunderte in verschiedenen Werken an päpstlichen Ritualpraktiken tradiert worden war, fasste er systematisch zusammen. Dieses Caeremoniale ging auf die Wünsche einer Reform der Kurie insofern ein, als es „eine schlüssige Neukonzipierung des päpstlichen Sakralraumes“ bot. Es „fokussierte vornehmlich auf eine Tugendrepräsentation des päpstlichen Hofs, der als hierarchisch gestufte, kultische Zelebrationsgemeinschaft definiert wurde.“[112] Die Aufzeichnungen der Zeremonienmeister Johannes Burckard und Paride de Grassi ergänzten diese liturgischen Vorschriften um die weltlichen Aspekte des Lebens am päpstlichen Hof. Schimmelpfennig fasst zusammen: „Diese Quellen machen deutlich, daß der Papst trotz seiner neu durchgesetzten Stellung als Stadt- und Landesherr in der Liturgie den Vatikan als seine ‚Stadt‘ ansah und nutzte,“ abgesehen von Fronleichnam zeigten sich die Päpste selten bei Prozessionen und übertrugen die Stationsgottesdienste in den stadtrömischen Kirchen den Kardinälen.[113]
Seit Innozenz VIII. und Alexander VI. herrschte der Nepotismus an der Kurie. Keiner der Renaissancepäpste erhielt eine Ausbildung, die ihn für das geistliche Amt qualifiziert hätte, jeder hatte seine Karriere als Verwandter eines früheren Papstes begonnen,[114] einige Beispiele:
- Borgia: Alexander VI. erhielt durch seinen Onkel Calixtus III. die Kardinalswürde;
- Piccolomini: Pius III. war der Neffe Pius’ II;
- Della Rovere: Julius II. war der Neffe Sixtus’ IV.;
- Medici: Leo X. und Clemens VII. waren Cousins.
Das Konzil von Konstanz hatte die von Frankreich zu zahlenden Annaten halbiert; durch die Pragmatische Sanktion von Bourges entzog sich Frankreich 1438 ganz den Zahlungen an den päpstlichen Stuhl. Dieser erschloss sich im 15. Jahrhundert zwei neue Einnahmequellen: Kompositionen und Ämterkauf. Als Kompositionen werden formell freiwillige Gaben an den Papst als Dank für gewährte Dispense bezeichnet. De facto waren dies verpflichtende Zahlungen, da die Dispensurkunde erst nach ihrem Eingang weiter bearbeitet wurde. Das päpstliche System des Ämterkaufs, eine Art verdeckte Staatsanleihen, entstand in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und wurde bis zur Französischen Revolution praktiziert: Der Papst verkaufte ein Amt zu einem Festpreis an einen Interessenten, der fortan die Einkünfte daraus bezog und die Möglichkeit hatte, es zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Unter bestimmten Bedingungen fiel das Amt an den Papst zurück, der es wieder zum Festpreis verkaufen konnte. Um die Einkünfte zu erhöhen, erfand die Kurie immer mehr Ämter; damit sich Interessenten dafür fanden, mussten sie attraktiv ausgestattet sein, was in der Regel Kollegialverfassung bedeutete. Die (wegen der erfundenen Ämter) übergroßen Kollegien, zugleich religiöse Bruderschaften, teilten die Aufgaben selbständig unter sich auf; meist reichten wenige dafür speziell entlohnte Personen aus, um die Arbeit zu erledigen; alle übrigen bezogen nur die Einkünfte. De facto waren es die Kurialen selbst, die mit den Einnahmen aus einem Amt ein zweites kauften usw.[115] „Die Kurienbediensteten werden also immer reicher und der Papst immer ärmer, oder drastisch formuliert: der Papst wurde von seiner eigenen Kurie ausgeplündert. Deshalb kam es auch nie zu wirksamen Reformen, da diese den Interessen der Kurialen widersprochen hätten.“[116]
Im 15. Jahrhundert vergrößerte sich infolge des Ämterkaufs insbesondere das Personal der Apostolischen Kanzlei, für das Jahr 1513 werden 700 Stellen in dieser Behörde genannt, denen wegen der Ämterakkumulation aber viel weniger Personen entsprachen. Gesuche (Suppliken) waren schriftlich nach genauen Regeln abzufassen. Dann nahm die Urkundenexpedition ihren komplizierten Weg durch die Kanzlei, bei dem Gebühren fällig wurden. Abhängig vom Rechtsinhalt, nicht von der Länge des Textes, war die Höhe der Taxen für Konzept, Reinschrift, Besiegelung und Abschrift fürs Kanzleiregister. Das war der reguläre Geschäftsgang, welcher durch zwei Sonderwege verkürzt werden konnte: Bei einfachen Justizsachen konnte sich der Antragsteller direkt an einen Prokurator wenden, der eine Urkunde erstellen ließ, die nicht registriert, aber öffentlich verlesen oder ausgehängt wurde, um Einspruch zu ermöglichen. Der zweite Sonderweg, die expeditio per cameram, war als Härtefallregelung eingeführt worden, die aber im 15. Jahrhundert gern genutzt wurde: Der Antragsteller bat den Papst, die Expedition der Urkunde zu befehlen. Die Zahl der ausgestellten Urkunden wuchs im Lauf des 15. Jahrhunderts stark an; unter Innozenz VIII. (1484–1492) wurde mit durchschnittlich 50.000 Urkunden pro Jahr das Maximum erreicht.[117]
Etwa seit dem 13. Jahrhundert hatten sich die Päpste die Entscheidung bedeutender Rechtsfälle selbst vorbehalten. Solche Fälle gingen zur Bearbeitung an die Apostolische Pönitentiarie, eine Kanzlei, deren Personal ähnlich wie bei der Apostolischen Kanzlei stark wuchs und immer mehr Zuständigkeiten an sich zog, bis die Pönitentiarie unter Pius V. auf ihre Kernaufgaben beschränkt wurde.[118]
Bei aller zeitgenössischen Kritik am verweltlichten Papsttum: Das päpstliche Supplikenregister zeigt, dass Dispense in vielen Staaten Europas das Mittel der Wahl waren, „um gesellschaftliche Schwierigkeiten aufzuheben und Karrieren zu ermöglichen.“[119] So wurde beispielsweise die päpstliche Bestätigung des Tordesillas-Vertrags (1494) erbeten, mit dem Spanien und Portugal ihre neuen außereuropäischen Besitzungen abgrenzten. Davon abgesehen, konnten die Päpste nur innerhalb Italiens eine selbständige Politik betreiben und mussten sich ansonsten wechselnde Bündnispartner suchen. Militärische Bündnisse, an denen die Päpste beteiligt waren, wurden als „Heilige Liga“ bezeichnet.[120]
Päpste und Kurie unterschätzten, so Georg Schwaiger, wie verbreitet „Abneigung und innere Entfremdung“ gegenüber dem Papsttum in weiten Teilen der abendländischen Christenheit waren. Mit Kritik an der Ablassverkündigung zur Finanzierung des Peterskirchen-Neubaus trat zunächst Martin Luther hervor und erzielte ein großes Echo. Im Pontifikat des Medici-Papstes Clemens VII. und den ersten Amtsjahren seines Nachfolgers Paul III. erfolgte eine nicht mehr umkehrbare Abwendung Englands, Skandinaviens und großer Teile Deutschlands von Rom. Nun „sank die universale Geltung des jetzt von den Gegnern vielfach als antichristlich bezeichneten Papsttums endgültig dahin,“ doch sei aus dem Schock die Motivation zur Reform der Kirche und auch der Kurie erwachsen.[121]
Konfessionelles Zeitalter
„Der römische Katholizismus geriet etwa seit den 1530er Jahren in einen mehrere Jahrzehnte währenden Transformationsprozess hinein, an dessen Ende die römisch-katholische Konfessionskirche der Frühen Neuzeit stand.“[122] In der kontroverstheologischen Polemik gewannen die Unterscheidungslehren große Bedeutung. Da die Reformatoren die hierarchische Struktur der Kirche in Frage gestellt hatten, reagierte der nachtridentische Katholizismus, so Schwaiger, mit einer „Überbetonung des hierarchischen Amtes …, gipelnd im Papsttum.“[123] Der Papst stand fortan als absolutistischer Monarch Kirche und Kirchenstaat vor. Die Abfolge mehrerer Reformpäpste (Pius IV., Pius V., Gregor VIII., Sixtus V.) brachte auch Reformprozesse an der Kurie in Gang. (Die Bezeichnung dieser Pontifikate als Reformpapsttum geht auf Hubert Jedin zurück; im Hintergrund steht eine stark negative Sicht des Renaissancepapsttums, dessen religiös motiviertes Kulturprojekt verkannt wurde.[124])
Ein stehendes Heer, der Einzug direkter Steuern, Nuntiaturen als diplomatische Gesandtschaften, eine zentralisierte Administration, in der 15 Kardinalskongregationen für bestimmte Ressorts zuständig waren – die Kurie wurde effektiver.[125] Mit der 1622 gegründeten Kongregation für die Glaubensverbreitung (De Propaganda Fide) stellten sich die Päpste an die Spitze der Weltmission, die von den großen Orden getragen und durch die Patronatsmächte Spanien und Portugal unterstützt wurde.[126] Die Einrichtung der Kardinalskongregationen, „eine Art Fachministerien“[127], hatte den Nebeneffekt, dass das Kardinalskollegium die Möglichkeit zur Mitregierung einbüßte und der päpstliche Absolutismus gestärkt wurde: „Die einstigen Fürsten der Kirche wurden zu Bürokraten der Kurie.“[128]
Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts bis ins späte 18. Jahrhundert kamen die Päpste oft aus Familien, die sich im sozialen Aufstieg befanden und waren von ihrer Qualifikation her Juristen und Kanonisten. Es gab eine für Päpste typische Kurienkarriere, die mit einem juristischen Referendariat begann und dann in die Provinzverwaltung des Kirchenstaats führte. Diplomatische und juristische Erfahrung bereitete auf die Verwaltung eines Bistums vor, und schließlich waren die angehenden Päpste in Kongregationen und Sekretariaten tätig. Unter Paul III. wurde der Nepotismus institutionalisiert und das Amt des Kardinalnepoten geschaffen, meist ein Neffe des Papstes, der eine Art „Vizepapst“ war. Nominell hatte er zahlreiche Ämter, seine Hauptaufgabe war es aber, Kontrolle über die kirchliche Einnahmen zu wahren und die gesellschaftliche Stellung der päpstlichen Familie über das aktuelle Pontifikat hinaus zu sichern. Dies entlastete den Papst davon, selbst für seine Familie Politik machen zu müssen. Nachdem das Amt des Kardinalnepoten 1692 wieder abgeschafft worden war, blieb die Sorge für die eigene Familie für die Päpste selbstverständliche Pflicht. In einer Konkurrenzsituation zum Kardinalnepoten stand der Staatssekretär, der als Vertrauter des Papstes allein diesem verantwortlich war. Ihm war das Staatssekretariat unterstellt, welche sich im 16. Jahrhundert aus dem päpstlichen Nuntiaturwesen entwickelt hatte und im folgenden Jahrhundert die wichtigste politische Behörde des Vatikans war. Alexander VII., ein ehemaliger Staatssekretär, wurde 1655 zum Papst gewählt.[129]
Das Caeremoniale von 1488 war im 16. Jahrhundert weiter in Geltung, ergänzt um Regelungen, die die Reformpäpste nach eigenem Ermessen eingeführt hatten. Anlässlich des ersten nachtridentinischen Heiligen Jahrs 1575 war die Messe in der päpstlichen Kapelle als große zeremonielle Selbstdarstellung geplant; Präzedenzstreitigkeiten der Repräsentanten Spaniens und Frankreichs ließen sich aber nicht lösen. Nicht das päpstliche Zeremoniell, sondern die Marienverehrung wirkte als integrierende Kraft des nachtridentinischen Papsttums: Sixtus V. ließ die Basilika Santa Maria Maggiore durch sternförmig auf sie zulaufende Straßen im Stadtbild hervorheben; Erhabenheit und Demut verbanden sich im neugestalteten Kirchenraum mit seinen Papstgrabmälern „und versinnbildlichten dadurch die auctoritas der spirituell geläuterten Papstmonarchen.“[130] Von den nachtridentinischen Päpsten wurde Fronleichnam stark gefördert. Der Festinhalt war nun nicht in erster Linie die Eucharistie, sondern die Kirche. Sinnfällig wurde dies, so Günther Wassilowsky, durch die seit Mitte des 17. Jahrhunderts übliche Praxis, dass der Papst bei der Fronleichnamsprozession mitsamt Monstranz auf einer besonderen großen Sänfte (thalamus) durch Rom getragen wurde, sodass „in diesem Zeremoniell Papst und Hostie zu einem einzigen verehrungswürdigen Gegenstand amalgamierten.“[131]
Das Territorium des Kirchenstaats wurde im 16. und frühen 17. Jahrhundert gezielt vergrößert: nach der Romagna kamen Ferrara, Urbino und Castro hinzu. Indem die Päpste den Landbesitz des verschuldeten alten Adels aufkauften, wurde dieser entmachtet; seit 1639 waren Landbesitz und Jurisdiktion getrennt. Entstanden war ein zentralistischer und vergleichsweise moderner Staat, der einen guten Zugriff auf seine finanziellen Ressourcen hatte. Aber obwohl die Steuern und Abgaben mehrfach angehoben wurden, waren der Haushalt des Vatikan ständig defizitär. Eine Ausweitung des Ämterkaufs und die Einführung des Monti-Systems (festverzinsliche Staatsanleihen) änderten daran nichts. Als Gründe sieht Tobias Mörschel „wirtschaftliche Rückständigkeit und Unproduktivität, Verschuldung, Klerikalisierung der Verwaltung“ – der Kirchenstaat wurde für das Papsttum zu einer Belastung.[132]
Die hierarchische Struktur der römisch-katholischen Kirche wurde dadurch gestärkt, dass die Bischöfe zu regelmäßigen Ad-limina-Besuchen im Vatikan verpflichtet waren und Apostolische Visitationen den Papst über die Verhältnisse vor Ort informierten. Europa wurde mit einem Netzwerk von Nuntiaturen überzogen, die den Päpsten eine zusätzliche Möglichkeit zur Kontrolle der Ortskirchen boten.[133] Die Umsetzung der tridentinischen Reformen war für die Päpste allerdings nur in Kooperation mit den katholischen Herrschern Europas möglich. Diese waren ihrerseits an der Durchsetzung religiöser Normen interessiert, weil dies ein Aspekt der zeittypischen Disziplinierung der Untertanen war. Doch strebten sie an, auf ihrem Staatsgebiet die Privilegien und Immunitäten des Klerus zu beschneiden, die wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen der katholischen Kirche für ihre Zwecke zu nutzen und den Einfluss Roms zu vermindern. Staatskirchliche und päpstliche Ansprüche kollidierten daher. Zwischen dem Kirchenstaat und der Republik Venedig eskalierte der Konflikt 1606 fast zum Krieg. Frankreich besaß mit dem Gallikanismus bereits eine staatskirchliche Tradition; in der Regierungszeit Ludwigs XIV. führte der Regalienstreit zum Beschluss der gallikanischen Artikel (1682), die von den Päpsten nicht anerkannt wurden und bis zur Französischen Revolution für Konfliktstoff sorgten.[134]
In der internationalen Politik ging der Einfluss der Päpste stetig zurück. Auf die Friedensverhandlungen von Vervins (1598) hatte Clemens VIII. Einfluss nehmen können. An den Verhandlungen, die den Westfälischen Frieden (1648) vorbereiteten, nahm zwar der Nuntius Fabio Chigi (der spätere Papst Alexander VII.) teil. Doch dass Innozenz’ X. die Friedensverträge ablehnte, blieb folgenlos. Bei allen weiteren Friedensverhandlungen des 18. Jahrhunderts war kein Nuntius mehr beteiligt. Einen Rest politischen Einflusses wahrte Rom nur in den Bündnisverhandlungen europäischer Staaten zum Kampf gegen das expandierende Osmanische Reich, so bei der Abwehr der osmanischen Belagerung Wiens 1683.[135]
18. Jahrhundert
Vor 1700 unternahmen insbesondere Innozenz XI. und Innozenz XII. den Versuch, bislang folgenlose Beschlüsse von Trient umzusetzen (ripresa tridentina): Das Bischofsamt wurde gestärkt und mehr seelsorgerlich ausgerichtet, Maßnahmen zur Reform der Kurie und zur Stabilisierung der päpstlichen Finanzen ergriffen und der institutionelle Nepotismus abgeschafft. Doch die folgenden Jahrzehnte sind durch einen erheblichen Bedeutungsverlust des Papsttums gekennzeichnet. Tobias Mörschel zeichnet die Päpste dieser Epoche als persönlich fromme und integre, aber auch schwache Persönlichkeiten, die politisch unerfahren waren und auf die teils dezidiert antipäpstliche Aufklärung nur ablehnend-defensiv reagierten, so dass der Abstand zur nun zunehmend säkularen Kultur wuchs.[136] Ähnlich urteilt Georg Schwaiger: „ein innerlich gefestigtes, hochstehendes Papsttum [mußte] den weiteren Rückgang nicht nur seines politischen, sondern auch … seines innerkirchlichen Einflusses in den katholischen Staaten hinnehmen. […] Wohl um politische Konflikte zu entschärfen, erhoben die Kardinäle … zwar redliche, aber meist nicht stärker profilierte Päpste.“[137]
Die politisch-militärische Schwäche des Kirchenstaats trat im 18. Jahrhundert offen zutage, weil Italien Schauplatz europäischer Erbfolgekriege wurde. Mehrfach wurde der Kirchenstaat von fremden Truppen besetzt und die Lehnshoheit der Päpste über Sizilien und Parma übergangen. Die Nationalstaaten, besonders Frankreich, Habsburg und Spanien, brachten nun ihre Interessenvertreter ins Kardinalskollegium. Bei Papstwahlen sorgten die widerstreitenden Interessen dieser Nationalparteien für überlange Konklave, aus denen schwache Kompromisskandidaten hervorgingen.[138]
Die Aufhebung des Jesuitenordens durch Clemens XIV. (1769–1774) erscheint als ein Symptom der politischen Schwäche des Papsttums am Vorabend der Französischen Revolution. Sie hatte eine lange Vorgeschichte und erfolgte auf starken Druck Spaniens, Portugals und Frankreichs.[139] Clemens war 1769 aus einem Konklave hervorgegangen, in dem die Jesuitenfrage dominiert hatte. Es bestand daher die Erwartung, dass er den Orden aufheben werde, ohne dass er dies bindend zugesagt hätte. Zunächst versuchte er, durch große Zugeständnisse an das Staatskirchentum den Konflikt mit den Bourbonenstaaten zu entschärfen, die ihrerseits den Druck bis zur Drohung mit einem Schisma erhöhten. Clemens gab zögernd nach und verfügte mit dem Breve Dominus ac Redemptor am 21. Juli 1773 die Ordensaufhebung. Daraufhin räumten Frankreich und Neapel Teile des Kirchenstaats, die sie besetzt gehalten hatten.[140]
Das lange Pontifikat Pius’ VI. war zunächst noch durch die Jesuitenfrage überschattet. Mit einer Reise nach Wien versuchte er 1782 vergeblich, auf Kaiser Josephs II. staatskirchliche Reformen (Josephinismus) Einfluss zu gewinnen. Politische Rücksichten veranlassten ihn, die Französische Revolution („Zivilkonstitution des Klerus“ und „konstitutionelle Kirche“) erst im Frühjahr 1791 mit den Breven Quod aliquantum und Caritas zu verurteilen. Sein Beitritt zur ersten Koalition gegen Napoleon hatte verheerende Folgen: Im Vertrag von Tolentino musste er am 19. Februar 1792 den Verlust von Avignon, Venaissin, Ferrara, Bologna und später auch Ancona zustimmen. Zu den schweren Kontributionen und Geldbußen kam die Herausgabe von Kunstschätzen des Vatikans. Nach Unruhen in Rom folgte dort am 15. Februar 1798 die Abschaffung des Kirchenstaats durch Ausrufung der Republik. Der Papst selbst kam in französische Haft, in der er verstarb.[141]
Das lange 19. Jahrhundert
Pius VII. wurde unter österreichischem Schutz in Venedig gewählt und zog am 3. Juli 1800 in Rom ein. Sein Kardinalstaatssekretär Ercole Consalvi handelte mit Napoleon die Bedingungen des Konkordats von 1801 aus, in dem der Papst erhebliche Konzessionen machen musste, aber die Neuordnung der katholischen Kirche in Frankreich ermöglichte. Dass Pius VII. alle Bischöfe des Ancien Régime absetzte, rückte den päpstlichen Primatsanspruch neu ins Bewusstsein. Napoleon verkündete einseitig die Organischen Artikel. In der vergeblichen Hoffnung, Zugeständnisse bei diesen Artikeln und in Frage des Kirchenstaats zu erreichen, nahm Pius VII. an Napoleons Kaiserkrönung teil. Seine Weigerung, sich an der Kontinentalsperre zu beteiligen, hatte die französische Besetzung Roms zur Folge; der Rest des Kirchenstaats wurde mit Frankreich vereinigt. Am 10. Juni 1809 exkommunizierte Pius VII. den „Räuber des Patrimonium Petri.“ Er wurde von seinen Ratgebern isoliert und nach Savona gebracht. Das Ansehen des Papsttums bei den Zeitgenossen stieg durch den Widerstand gegen Napoleon. Nach dessen Sturz kehrte Pius VII. am 25. Mai 1814 nach Rom zurück; der Wiener Kongress restaurierte 1815 den Kirchenstaat.[142]
Bereits bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses wurde der Kirchenstaat als „älteste und legitimste Monarchie“ bezeichnet. Für – nicht nur katholische – Konservative war das Papsttum als Träger einer überlegenen „Legitimität“ attraktiv;[143] Joseph de Maistre veröffentlichte 1819 die Programmschrift „Vom Papste“ (Du Pape), welche eine Wiederherstellung der Allianz von Thron und Altar befürwortete und Papst und König als legitime Monarchen und Repräsentanten Gottes beschrieb. Bereits bei de Maistre verlagerte sich das Interesse vom Jurisdiktionsprimat des Papstes hin zum Konzept päpstlicher Unfehlbarkeit.[144] Hinzu kam die Verklärung von Kaiser-, Papst- und Rittertum in der Romantik; Friedrich Schlegel veranlasste die deutsche Übersetzung von de Maistres Papstbuch.[145]
Die Französische Revolution hatte kurzfristig in den meisten europäischen Staaten die bischöflich-landeskirchlichen Strukturen zerstört, um an deren Stelle ein radikales Staatskirchentum zu setzen. Damit fehlten aber langfristig die „ortskirchlichen Gegengewichte“ zum Papsttum, und dies machte nach Einschätzung von Günther Wassilowsky im 19. Jahrhundert den Weg frei für eine verstärkte Romorientierung und ein Wiedererstarken des Papsttums. In Kurie und Kardinalskollegium stritten die pragmatisch-reformbereiten Politicanti um den Kardinalstaatssekretär Consalvi mit den radikal-reaktionären Zelanti darum, ob die in napoleonischer Zeit eingeleitete Modernisierung der kirchlichen Verwaltung fortgeführt oder zurückgenommen werden sollte. Während des Pontifikats Gregors XVI. (1831–1846) setzten sich die Zelanti durch; der Kirchenstaat wurde daher, so Wassilowsky, „eines der rückständigsten Staatswesen Europas.“[146] Schwer verschuldet und schlecht verwaltet, befand sich dieser Kirchenstaat bis zu seiner Auflösung 1870, so Schwaiger, „im Zustand permanenter Agonie“; Aufstandsversuche wurden mit Hilfe französischer und österreichischer Truppen unterdrückt.[147] Gregor selbst hatte 1799 eine Programmschrift „Der Triumph des Heiligen Stuhls und der Kirche“ (Il trionfo della Santa Sede e della Chiesa) veröffentlicht und richtete seine Kirchenpolitik daran aus, unterstützt von den Kardinalstaatssekretären Tommaso Bernetti und Luigi Lambruschini. Die italienische Einigungsbewegung (Risorgimento) lehnte er entschieden ab, ebenso Gewissens-, Meinungs- und Pressefreiheit (Enzyklika Mirari vos, 1832) und den technischen Fortschritt.[148]
In der Jahrhundertmitte entstand, so Wassilowsky, eine konfessionell-katholische Volksfrömmigkeit, in der „Papstdevotion und Rompathos“ identitätsstiftend wirkten. In einer bisher unbekannten Intensität wurde die individuelle Persönlichkeit eines Papstes charismatisch aufgeladen; Selig- und Heiligsprechungen von Päpsten häufen sich.[149] Pius IX. (1846–1878) musste im Revolutionsjahr 1848 nach Gaeta fliehen, während in Rom die Republik ausgerufen wurde. Im Jahr 1850 kehrte er nach Rom zurück, in dem der Kardinalstaatssekretär Giacomo Antonelli wieder ein Polizeiregiment etablierte. Nachdem die Romagna, die Marken und Umbrien 1860 dem Kirchenstaat verloren gingen, bestand dieser nur noch (unter dem Schutz französischer Truppen) aus Rom und seinem Umland. Der von der italienischen Nationalbewegung bedrängte Papst hatte hohe Sympathiewerte bei den Katholiken vor allem Deutschlands und Frankreichs. Er war der geliebte „Heilige Vater“; Rompilgerfahrten ließen sich dank Eisenbahn als Massenveranstaltungen organisieren.[150]
Die Kirchenkonstitution Pastor Aeternus des Ersten Vatikanischen Konzils stellt die Sanktionierung der ultramontanen Papstidee durch das Lehramt dar. In den Konzilsdebatten begegnete immer wieder das Argument, dass die päpstliche Unfehlbarkeit in der sich ständig wandelnden modernen Welt nötig sei, um schnell in einer für alle Katholiken verbindlichen Weise reagieren zu können. Zwei Monate nach der Verabschiedung von Pastor Aeternus zogen am 20. September 1870 italienische Truppen in Rom ein, was das Ende des Kirchenstaates bedeutete. Die höchste theologische Steigerung des Papstamtes und der Verlust seiner politischen Bedeutung fallen also zeitlich fast zusammen. Pius IX. verstand sich nun als „Gefangener im Vatikan“.[151]
Leo XIII. (1878–1903) gehörte als Kardinal zu den geistigen Vätern des Syllabus errorum von 1864. Während der Syllabus aber nur Negationen formulierte, zeichnet es des Pontifikat Leos XIII. aus, dass er die katholische Lehre zu vielen Zeitfragen in Enzykliken positiv darlegte; dabei orientierte er sich durchgängig am Neuthomismus. „Diplomatisches Geschick und politische Wendigkeit“ ermöglichten ihm, so Schwaiger, die Beziehung des Heiligen Stuhles zu den modernen Staaten, auch den Demokratien, erheblich zu verbessern.[152]
Für Italien galt das aber nicht. Hier erneuerte er das bereits von seinem Vorgänger aufgestellte Verbot für italienische Katholiken, das aktive oder passive Wahlrecht auszuüben (Non expedit). In den 1880er Jahren blockierte Frankreich eine Aussöhnung des Heiligen Stuhles mit Italien. Erst 1895, als sich die Nachteile dieser Verbotspolitik deutlich zeigten, weil Kirchengegner die italienische Politik dominierten, gestand Leo XIII. die Beteiligung an Kommunalwahlen zu.[153] Unter den insgesamt 46 Enzykliken Leos XIII. ist Rerum Novarum (1891) von besonderer Bedeutung: In der Sozialen Frage schlug der Papst einen Mittelweg zwischen liberalem Individualismus und sozialistischem Kollektivismus ein.[154]
Als Nachfolger Leos XIII. wünschte das Konklave 1903 „statt eines Diplomaten einen innerkirchlichen Praktiker.“[155] Pius X. (1903–1914), der im Gegensatz zu seinen Vorgängern aus einfachen Verhältnissen stammte und Erfahrung als Landpfarrer mitbrachte, war nach Einschätzung Wassilowskys „ein (freilich konservativer) Reformpapst, der sich durch persönliche Tugenden und einen ernsten Willen zu rel. Vertiefung auszeichnete.“[156] Er konzentrierte sich in den ersten Amtsjahren auf die innerkirchlich-religiöse Reform, wobei der Ausbildung und Disziplinierung des Klerus größte Bedeutung zukam. Kurien- und Kirchenrechtsreform stärkten den römischen Zentralismus. Auf theologischem Gebiet setzte Pius X. den Kampf gegen den Modernismus bzw. Reformkatholizismus fort, welcher bereits die letzten Amtsjahre seines Vorgängers gekennzeichnet hatte. Mit dem Antimodernisteneid, der 1910 durch das Motu proprio Sacrorum antistitum vorgeschrieben wurde, erreichte dieser seinen Höhepunkt. Der disziplinäre Teil der Enzyklika Pascendi (1907) etablierte in der römisch-katholischen Kirche ein Überwachungssystem (vgl. die Aktivitäten des Sodalitium Pianum); viele Schreibverbote, Indizierungen und Exkommunikationen waren die Folge.[157] Roger Aubert charakterisiert die Kirchenpolitik Pius’ X. und seines Kardinalstaatssekretärs Rafael Merry del Val als Rückkehr zur „Intransigenz der Zeiten Pius’ IX.“ mit schweren Verwerfungen in den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten (Weigerung, Präsident Theodore Roosevelt zu empfangen), dem Deutschen Reich (Borromäus-Enzyklika), Frankreich (Trennung von Kirche und Staat 1905, Gesetz über die Kultusvereine), Spanien (Abbruch der diplomatischen Beziehungen 1910) und Portugal (Trennungsgesetz 1911).[158]
Entwicklungen des 20. Jahrhunderts
Wassilowsky betont, dass die starke Zentralisierung und Papstorientierung, die während des Pontifikats Pius’ X. verbindlich wurde, ein Gegengewicht zu der Zersplitterung Europas in konkurrierende Nationalstaaten und nationalistische Bewegungen bildete. Der Papst stand demnach für einen universalen Heilsauftrag; daraus folgte eine „prinzipielle Äquidistanz [der Päpste] gegenüber allen Staatsformen“, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts gewahrt wurde. Sie ermöglichte Benedikt XV. diplomatische Friedensinitiativen während des Ersten Weltkriegs.[159] In der Zwischenkriegszeit schloss Pius XI. (1922–1939), unterstützt von den Kardinalstaatssekretären Pietro Gasparri und Eugenio Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.) mit verschiedenen Staaten Konkordate, von denen die Lateranverträge (1929) mit Italien unter dem Duce Benito Mussolini herausragende Bedeutung hatten. Sie begründeten den souveränen Staat der Vatikanstadt, welcher mit dem italienischen Faschismus, so Georg Schwaiger, einen Modus Vivendi fand, während sich die Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschen Reich nach dem Konkordat von 1933 stetig verschlechterten. In der Enzyklika Mit brennender Sorge übte Pius XI. 1937 deutliche Kritik am Nationalsozialismus; zwei Tage zuvor war die Enzyklika Divini redemptoris veröffentlicht worden, die eine entsprechende Verurteilung des Kommunismus enthielt. Im Zweiten Weltkrieg versuchte Pius XII. (1939–1958), die päpstliche Neutralitäts- und Friedenspolitik fortzuführen und zugunsten von Flüchtlingen, Kriegsgefangenen und Juden zu intervenieren (wobei seine Äußerungen zur Judenverfolgung allerdings allgemein blieben). Schwaiger zufolge erreichte in der Amtszeit Pius’ XII. „ein streng römischer, absolutistischer Pontifikatsstil seine höchste Aufgipfelung …, aber auch sein Ende.“[160]
Die Wandlung der römisch-katholischen Kirche von einer europazentrierten zu einer echten Weltkirche wurde von den Päpsten im 20. Jahrhundert aktiv vorangetrieben. Den Anfang machte Benedikt XV. 1919 mit dem apostolischen Schreiben Maximum illud, das eine Abkehr vom Kolonialismus in der Weltmission einleitete. Gefördert von den Päpsten, entstanden in Asien, Afrika und Lateinamerika einheimische kirchliche Hierarchien; unter Pius XII. erhielt das Kardinalskollegium einen internationalen Charakter, Paul VI. förderte diese Internationalität auch in der Kurie.[161] Das Zweite Vatikanische Konzil hatte in Folge dieser Internationalisierung der Hierarchie einen bislang unbekannten weltkirchlichen Charakter. Von Johannes XXIII. einberufen, kam allein schon die Zusammenkunft von Bischöfen aus der ganzen Welt „einer gewissen Relativierung des Papstprimates gleich.“[162]
Wie keiner seiner Amtsvorgänger begeisterte Johannes Paul II. durch sein persönliches Charisma Menschenmengen. Massengottesdienste und Weltjugendtage stehen seitdem, so Wassilowsky, für eine „neuartige geistliche Eventkultur“. Kennzeichnend für sein Pontifikat waren die 104 Auslandsreisen mit dem von ihm erfundenen Ritual des Bodenkusses nach der Ankunft im Gastland. Das Papstamt war in dem langen Pontifikat Johannes Pauls II. so stark auf dessen Persönlichkeit zugeschnitten worden, dass die Wahl eines Nachfolgers aus seinem engen Umkreis folgerichtig erscheint. Benedikt XVI. versuchte, mit Rückgriffen auf alte Elemente des Papstzermoniells wie das Tragen des Camauro oder Saturno traditionelle Formen päpstlicher Amtsautorität zu reaktivieren, doch war er damit, so Wassilowsky, wenig erfolgreich.[163]
Forschungsgeschichte
Die Geschichtsschreibung des Papsttums und der Päpste beginnt mit den Kontroversen des 16. Jahrhunderts. Beispielsweise waren die von Gnesiolutheranern verfassten Magdeburger Centurien mehr Papst- als Kirchengeschichte und sollten die römischen Machtansprüche historisch falsifizieren. Eine Gegendarstellung aus römischer Sicht legte Cesare Baronio vor. Folge dieses konfessionell geprägten Interesses an den Päpsten war die Edition umfangreichen Quellenmaterials. Dies war ein Schwerpunkt katholischer Kirchenhistoriker, während protestantische Kirchengeschichtler im 19. Jahrhundert Gesamtdarstellungen erarbeiteten. Mit Leopold von Ranke beginnt insofern etwas Neues, als die protestantische Prägung zwar erkennbar bleibt, aber der konfessionelle Standpunkt nicht länger die Bewertung vorgibt. Nach den Papstdogmen von 1870 wurde die Papstgeschichte zum Schwerpunkt altkatholischer Kirchenhistoriker. Für das 20. Jahrhundert nennt Klaus Herbers die Geschichte der Päpste von Franz Xaver Seppelt (1954–1959), Erich Caspars Geschichte des Papsttums (1930–1933) und Johannes Haller: Das Papsttum. Idee und Wirklichkeit (1934–1945). Zum Ende des Jahrhunderts tritt die konfessionelle Prägung der Forschung in den Hintergrund, zumal einige Historiker sich keiner Konfession zuordnen. Kennzeichnend sind vielmehr verschiedene Zugänge zum Thema Papsttum: Während Horst Fuhrmann und Harald Zimmermann Fragen der Institutions- und Rechtsgeschichte behandelten, wandte sich Bernhard Schimmelpfennig der symbolischen Kommunikation der Päpste zu, wie sie in Liturgie und Zeremoniell zum Ausdruck kommt.[164]
Literatur
- Eamon Duffy: Saints & Sinners: A History of the Popes. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Yale University Press, New Haven 2006, ISBN 0-300-11597-0.
- Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter. Böhlau, Köln u. a. 2010, ISBN 978-3-8252-3351-8 (= UTB 3351).
- Horst Fuhrmann: Die Päpste. 3. aktualisierte Auflage. Beck, München 2005, ISBN 978-3-406-52863-7.
- Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter (Geschichte kompakt). WBG, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-19694-4.
- Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter. WBG, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-23170-6.
- Volker Reinhardt: Pontifex. Die Geschichte der Päpste. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70381-2.
- Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance. 6. bibliografische aktualisierte Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-23022-8. (In diesem Artikel zitiert nach der 3. unveränderten Auflage Darmstadt 1988.)
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert: von Leo XIII. zu Johannes Paul II. Beck, München 1999, ISBN 3-406-44892-5.
- Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten. Habelt, Bonn 2007, ISBN 978-3-7749-3496-2.
- Stefan Weinfurter, Alfried Wieczorek, Michael Matheus, Bernd Schneidmüller (Hrsg.): Die Päpste. Schnell+Steiner, Regensburg 2017.
- Band 1: Amt und Herrschaft in Antike, Mittelalter und Renaissance
- Band 2: Die Päpste und Rom zwischen Spätantike und Mittelalter: Formen päpstlicher Machtentfaltung
- Band 3: Die Päpste der Renaissance: Politik, Kunst und Musik
- Band 4: Die Päpste und ihr Amt zwischen Einheit und Vielheit der Kirche: Theologische Fragen in historischer Perspektive
- Harald Zimmermann: Das Papsttum im Mittelalter: Eine Papstgeschichte im Spiegel der Historiographie. Mit einem Verzeichnis der Päpste vom 4. bis zum 15. Jahrhundert. Ulmer, Stuttgart 1981, ISBN 3-8001-2501-3 (= UTB 1151).
Anmerkungen
- ↑ Otto Zwierlein: Petrus und Paulus in Jerusalem und Rom. Vom Neuen Testament zu den apokryphen Apostelakten. De Gruyter, Berlin/Boston 2012; Christian Gnilka: Philologisches zur römischen Petrustradition. In: Stefan Heid (Hrsg.): Petrus und Paulus in Rom: eine interdisziplinäre Debatte. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2011, S. 247–282.
- ↑ Peter Gemeinhardt: Liegt Petrus in Rom, und wenn ja, seit wann? Zur Herausbildung der römischen Petrustradition im 2. Jahrhundert, Tübingen 2020, S. 254: „Liegt Petrus in Rom? Man muss es wohl als Paradox formulieren: Ob er hier liegt, wissen wir nicht – dass er von hier aus in der Geschichte des Christentums gewirkt hat, ist hingegen sicher.“
- ↑ Irenäus von Lyon: Adversus haereses 3,1,1.
- ↑ Tertullian: De praescriptione omnium haereticorum 36,3; hier zitiert nach: Peter Gemeinhardt: Liegt Petrus in Rom, und wenn ja, seit wann? Zur Herausbildung der römischen Petrustradition im 2. Jahrhundert. In: Martin Wallraff, Jörg Frey (Hrsg.): Petrusliteratur und Petrusarchäologie (= Rom und Protestantismus, 4). Mohr Siebeck, Tübingen 202, S. 234.
- ↑ Irenäus von Lyon: Adversus haereses 3,3. Etwas älter sind Hegesipps Angaben, die nur im Zitat des Eusebius von Caesarea (Kirchengeschichte 4,22,3) erhalten blieben; Hegesipps Liste enthielt demnach die Namen Aniktet, Soter und Eleutherus; ob sie mit Irenäus’ Liste übereinstimmte, ist unbekannt.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 5. Vgl. Urs Küry: Kirchengeschichte. Christkatholischer Schriftenverlag, 1968.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 9.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 36.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 230.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 100.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 289 f.
- ↑ Mario Ziegler: Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 297.
- ↑ Hanns Christof Brennecke: Papsttum I 3. Die Spätantike. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 867–870.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 20 f.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 36 f.; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 32.
- ↑ Ursula Reutter: Damasus, Bischof von Rom (366–384). Leben und Werk (= Studien und Texte zu Antike und Christentum/Studies and Texts in Antiquity and Christianity, 55). Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 514.
- ↑ Peter Gemeinhardt: Geschichte des Christentums in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, S. 496.
- ↑ Ursula Reutter: Damasus, Bischof von Rom (366–384). Leben und Werk (= Studien und Texte zu Antike und Christentum/Studies and Texts in Antiquity and Christianity, 55). Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 515.
- ↑ Hartmut Leppin: Der Patriarch im Westen und der Kaiser im Osten – einige Bemerkungen zur Dialektik von Stärke und Schwäche. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 139–164, hier S. 142.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 53 f.
- ↑ Peter Gemeinhardt: Geschichte des Christentums in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, S. 497 f.
- ↑ Klaus Schatz: Papsttum II Alte Kirche. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1330.
- ↑ Hartmut Leppin: Der Patriarch im Westen und der Kaiser im Osten – einige Bemerkungen zur Dialektik von Stärke und Schwäche. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 139–164, hier S. 152.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 38.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 43.
- ↑ Vgl. Hartmut Leppin: Der Patriarch im Westen und der Kaiser im Osten – einige Bemerkungen zur Dialektik von Stärke und Schwäche. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 139–164, hier S. 154: „Es ging nicht um institutionelle Arrangements …, vielmehr stand … die pastorale Fürsorge des Priesters für den Laien im Vordergrund, und die impliziert auch Macht über den anderen.“
- ↑ Peter Gemeinhardt: Geschichte des Christentums in der Spätantike. Mohr Siebeck, Tübingen 2022, S. 499 f.; Hartmut Leppin: Der Patriarch im Westen und der Kaiser im Osten – einige Bemerkungen zur Dialektik von Stärke und Schwäche. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 139–164, hier S. 158 f.
- ↑ Philippe Blaudeau: Narrating Papal Authority (440–530): The Adaption of Liber Pontificalis to the Apostolic See’s Developing Claims. In: Geoffrey D. Dunn (Hrsg.): The Bishop of Rome in Late Antiquity. Ashgate, Farnham 2015, S. 127–140, hier S. 128.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 56.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 1. Mittelalter und Reformation: Grundsätzliches. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 870. Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 79.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 2. Mittelalter und Reformation: Papsttum und Kaisertum. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 871–874.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 60 f. und 66 f.; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 55
- ↑ Prosopographie der mittelbyzantinischen Zeit Online: Gregorius II.
- ↑ Prosopographie der mittelbyzantinischen Zeit Online: Gregorius III.; Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 88; Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 17.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 652.
- ↑ Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 19; vgl. Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 70 f.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 98 f.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 18.
- ↑ Florian Hartmann: Die Cathedra Petri zwischen östlichem und westlichem Imperium: Legitimationsformen und Widerstände der Emanzipation im 8. Jahrhundert. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 165–184, hier S. 178–180.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 75.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 102–104; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 78.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 18.
- ↑ Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 22; vgl. Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 76.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 113 f.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 21. Zu Formosus vgl. Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 121; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 100 f.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 114.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 23 f.; Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 40; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 104–108.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 25.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 654.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Papsttum III Mittelalter. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1332.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 112.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 654–655.
- ↑ Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 50.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 125 f.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 15.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 656.
- ↑ Günther Wassilowsky: Symbolische Repräsentation von Amt und Autorität im Papsttum. In: Matthias Reményi (Hrsg.): Amt und Autorität: Kirche in der späten Moderne. Schöningh, Paderborn 2012, S. 33–51, hier S. 36.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 32. Frenz verweist hier auf die Druckmittel, die Alexander III. gegenüber Friedrich Barbarossa und Gregor IX. gegenüber Friedrich II. hatten.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 133.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Papsttum III Mittelalter. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1332.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 655. Vgl. zu den bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Mailand: Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 127; Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009, S. 56: „Dass Alexander II. dem Pataria-Führer Erlembald eine Petrus-Fahne übersandte, beruhigte die Situation keineswegs.“
- ↑ Gerd Althoff: „Selig sind, die Verfolgung ausüben“: Päpste und Gewalt im Hochmittelalter. WBG, Darmstadt 2013, S. 220–229.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 135 f.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 136–138.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 155–160.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 658.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 4. Mittelalter und Reformation: Höhepunkte im Hochmittelalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 875–879.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 144–146; vgl. Karl Jordan: Das Eindringen des Lehenswesens in das Rechtsleben der römischen Kurie. In: Archiv für Urkundenforschung 12 (1932), S. 13–110.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 34; vgl. Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 138–140.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 161.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 36–38, 71 und 88.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 165.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 38.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 151.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 40.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 193–197.
- ↑ Georg Schwaiger: Innocenz III, Papst (8. 1. 1198–16. 7. 1216). In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 16, de Gruyter, Berlin / New York 1987, ISBN 3-11-011159-4, S. 176.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 42.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 659–660.
- ↑ Hans Martin Schaller: Friedrich II., der Staufer. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 3, Mohr-Siebeck, Tübingen 2000, Sp. 377–378.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 183–186.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 186.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 193 f.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 4. Mittelalter und Reformation: Höhepunkte im Hochmittelalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 875–879.; Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 46–48; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 213 f.; zu Martin IV.: Gerald Rudolph: Martin IV. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997, Sp. 1425 f.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 217–219.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 4. Mittelalter und Reformation: Höhepunkte im Hochmittelalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 875–879.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 50; vgl. Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 219–223.
- ↑ Jochen Johrendt: Verdichtung und Monetarisierung päpstlicher Herrschaft von der papstgeschichtlichen Wende bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. In: Stefan Weinfurter et al. (Hrsg.): Die Päpste, Band 1, Regensburg 2017, S. 235–255. Vgl. auch: Jochen Johrendt: Eliten am päpstlichen Hof zwischen dem Reformpapsttum und Bonifaz VIII. Kardinäle und päpstliche Kapläne als Legaten im Rahmen der päpstlichen Ordnung. In: Wolfram Drews (Hrsg.): Die Interaktion von Herrschern und Eliten in imperialen Ordnungen des Mittelalters (= Das Mittelalter, 8). De Gruyter, Berlin/Boston 2018, S. 282–298 (Open Access).
- ↑ Stefan Weiß: Die Aufzeichnungen der päpstlichen Finanzverwaltung: Vom Liber Censuum des Cencius bis zur entwickelten Buchhaltung des Avignoneser Papsttums. In: Werner Maleczek (Hrsg.): Die römische Kurie und das Geld von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum frühen 14. Jahrhundert. Thorbecke, Memmingen 2018, S. 65–86, hier S. 81.
- ↑ Markus A. Denzel: Von der Kreuzzugssteuer zur allgemeinen päpstlichen Steuer: Servitien, Annaten und ihre Finanzierung in voravignonesischer Zeit (12. bis frühes 14. Jahrhundert). In: Werner Maleczek (Hrsg.): Die römische Kurie und das Geld von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum frühen 14. Jahrhundert. Thorbecke, Memmingen 2018, S. 131–166, hier S. 161–165.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 51; Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 225.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 233 und 237.
- ↑ Volker Leppin: Geschichte des mittelalterlichen Christentums. Mohr Siebeck, Tübingen 2012, S. 354.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 179 f.; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 235 f.
- ↑ Der Papst konnte zur künftigen Besetzung eines kirchlichen Amtes (Benefizium) einem Bewerber rechtsverbindliche Zusagen machen. Das Konzil von Trient hob alle Exspektanzen auf; sie sind seitdem zwar nicht verboten, aber nicht rechtlich bindend Vgl. Wilhelm Rees: Exspektanz. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 2, Mohr-Siebeck, Tübingen 1999, Sp. 1840.
- ↑ Kerstin Hitzbleck: Besetzt! - Zum Umgang mit unrechtmäßigem Benefizienbesitz im Pontifikat Johannes’ XXII. In: Hans-Joachim Schmidt, Martin Rohde (Hrsg.): Papst Johannes XXII.: Konzepte und Verfahren seines Pontifikats (= Scrinium Friburgense, 32). De Gruyter, Berlin/Boston 2014, S. 199–230, hier S. 206.
- ↑ Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum, Darmstadt 1988, S. 233.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 5. Mittelalter und Reformation: Avignon – Schisma – Konziliarismus. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 879–880.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 54.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 54 f.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 56.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 56 f.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 253; Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 195.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 57–59; Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 261–263.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 59–61.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 5. Mittelalter und Reformation: Avignon – Schisma – Konziliarismus. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 879–880.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 662.
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- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 158 f.
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- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 180–183.
- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 182.
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- ↑ Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter, Köln 2010, S. 197 f.
- ↑ Harald Zimmermann: Papsttum II 6. Mittelalter und Reformation: Das Renaissancepapsttum. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 880–882.
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- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 663.
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- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 663.
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- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 1. Grundzüge des neuzeitlichen Papsttums. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 882–885.
- ↑ Julia Zunckel: Ritus – Zeremoniell – Devotion. Zur Neujustierung symbolischer Ressourcenam päpstlichen Hof in posttridentinischer Zeit. In: Birgit Emich, Christian Wieland (Hrsg.): Kulturgeschichte des Papsttums in der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beihefte, 48). Duncker & Humblot, Berlin 2013, S. 189–218, hier S. 214.
- ↑ „Wo die Messe fellet, so ligt das Bapstum“. Zur Kultur päpstlicher Repräsentation in der Frühen Neuzeit. In: Birgit Emich, Christian Wieland (Hrsg.): Kulturgeschichte des Papsttums in der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beihefte, 48). Duncker & Humblot, Berlin 2013, S. 219–247, hier S. 237.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 1. Grundzüge des neuzeitlichen Papsttums. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 882–885.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 2. Das Papsttum im konfessionellen Zeitalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 885–888.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 2. Das Papsttum im konfessionellen Zeitalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 885–888.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 2. Das Papsttum im konfessionellen Zeitalter. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 885–888.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 3. Das Papsttum zwischen Aufklärung und Französischer Revolution. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 888–889.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 664–665.
- ↑ Tobias Mörschel: Papsttum III 3. Das Papsttum zwischen Aufklärung und Französischer Revolution. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 888–889.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 665.
- ↑ Georg Schwaiger: Clemens XIV. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 1226.
- ↑ Josef Gelmi: Pius VI. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 326 f.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 665–666. Roger Aubert: Pius VII. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 328.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 666.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 4. Der Siegeszug des Ultramontanismus im 19. Jahrhundert. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 889–892.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert, München 1999, S. 30.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 4. Der Siegeszug des Ultramontanismus im 19. Jahrhundert. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 889–892.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 666–667.
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- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 667–669.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 4. Der Siegeszug des Ultramontanismus im 19. Jahrhundert. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 889–892.
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- ↑ Günther Wassilowsky: Leo XIII.. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, Tübingen 2002, Sp. 268–269.
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- ↑ Günther Wassilowsky: Pius X.. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 1369.
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- ↑ Roger Aubert: Pius X. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 333.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 5. Päpstlicher Universalismus in der globalisierten Welt. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 893–894.
- ↑ Georg Schwaiger: Papsttum I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 25, de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014712-2, S. 670–671.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 5. Päpstlicher Universalismus in der globalisierten Welt. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 895–896.
- ↑ Günther Wassilowsky: Papsttum III 5. Päpstlicher Universalismus in der globalisierten Welt. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 2003, Sp. 894.
- ↑ Günther Wassilowsky: Symbolische Repräsentation von Amt und Autorität im Papsttum. In: Matthias Reményi (Hrsg.): Amt und Autorität: Kirche in der späten Moderne. Schöningh, Paderborn 2012, S. 33–51, hier S. 47–50.
- ↑ Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 13–15.
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