Geschichte des Papsttums

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Simon Petrus, Teilansicht des Bildes Die vier Apostel von Albrecht Dürer

Die Geschichte des Papsttums umfasst die Entwicklung des Papst-Amtes der römisch-katholischen Kirche von der Antike bis zur Gegenwart. Das Amt und die Institution des Oberhauptes der katholischen Kirche in Rom lassen sich bis ins 4. Jahrhundert zurückverfolgen und belegen. Der Titel „Papst“ lässt sich zuerst bei Siricius (384–399) als Amtsbezeichnung nachweisen. Seit Gregor I. (590–604) beanspruchen die römischen Bischöfe, den Titel Papst exklusiv führen zu dürfen. In der Spätantike und im Mittelalter war die Rechtmäßigkeit einzelner Päpste umstritten und ihre Gegner warfen ihnen vor, durch Gewalt oder unrechtmäßige Papstwahlen eingesetzt worden zu sein. In solchen Fällen traten immer wieder Gegenpäpste auf. Die Lebensgeschichten mancher Päpste sind verschollen, unklar überliefert oder hagiographisch ausgedichtet oder wurden durch Chronisten aus kirchenpolitischen Gründen verändert. Die römisch-katholische Kirche selbst verzichtet seit einiger Zeit auf eine Zählung der rechtmäßigen Päpste.

Antike

Der Papst ist nach Lehre der römisch-katholischen Kirche Nachfolger des Apostels Petrus, der in diesem Sinn als erster Bischof von Rom angesehen wird. Seine Anwesenheit in Rom und sein Martyrium unter dem römischen Kaiser Nero werden insbesondere aus dem Zeugnis des Ersten Clemensbriefs hergeleitet und sind unter Historikern umstritten. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert die Gemeinde von Rom von den Korinthern die Wiedereinsetzung von abgesetzten Presbytern. Der Brief, der um die 1. Jahrhundertwende geschrieben und dessen Autor bereits im 2. Jahrhundert mit Clemens von Rom identifiziert wurde, enthält Formulierungen, die traditionell als Hinweise auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom gedeutet werden. Umstritten ist, ob der erste Clemensbrief bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist.

In Rom setzte sich der um die erste Jahrhundertwende im Osten aufgekommene Monepiskopat erst spät, wohl im letzten Viertel des 2. Jahrhunderts durch. Mit der Zeit nahmen die Bischöfe der Landes- und Provinzhauptstädte allmählich die Stellung von Oberbischöfen ein, die Erzbischöfe oder im Osten Metropoliten genannt wurden. Unter diesen ragten jene heraus, deren Gemeinden auf die Gründung durch einen Apostel oder Apostel-Schüler zurückgeführt wurden, dies waren vor allem die auch als „Patriarchen“ bezeichneten Bischöfe von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia am Orontes und Jerusalem.[1]

Im 3. Jahrhundert kam der Papsttitel als eine Ehrenbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient auf. Die erste bekannte Verbindung des Titels „Papst“ mit dem Bischof Roms findet sich aus der Zeit des Marcellinus († 304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Siricius von Rom (384 bis 399) bezeichnete sich als Erster selbst als papa. Als exklusive Amtsbezeichnung wurde der Titel Papst von Gregor I. (590 bis 604) gesetzlich festgeschrieben.

Seit dem 4. Jahrhundert beanspruchte der römische Bischof für sich eine Vorrangstellung unter den Patriarchen sowie allen christlichen Bischöfen, die jedoch nur in der westlichen Kirche durchgesetzt wurde. Leo der Große, von 440 bis 461 Bischof von Rom, wurde durch das 4. Konzil von Chalcedon (451) zum Ersten unter den Patriarchen erklärt.[1] Seitdem führt der Papst die Bezeichnung Pontifex maximus („oberster Brückenbauer“), die bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug. Unter Papst Leo wuchs neben der geistlichen auch die politische Autorität des römischen Bischofs.

Mittelalter

Investiturstreit: König Heinrich IV. beim Gang nach Canossa, oben Papst Gregor VII.

Während des Langobardeneinfalls 754 und 756 in Italien rief Papst Stephan II. den fränkischen König Pippin III. zur Hilfe. Nach dem Sieg über die Langobarden erhielt Stephan von Pippin ein Gebiet in Mittelitalien geschenkt, welches die Grundlage des späteren Kirchenstaates werden sollte. Diese Pippinsche Schenkung wurde von Karl dem Großen bestätigt. Dieser wurde daraufhin von Papst Leo III. im Jahr 800 zum Kaiser gekrönt. Die auf ihn folgenden Päpste arbeiteten mehr oder weniger eng mit Karls Nachfolgern zusammen. Papst Gregor IV. versuchte 833 vergeblich, eine Einigung zwischen den Söhnen Ludwigs des Frommen über die Aufteilung des Karolingischen Reichs herbeizuführen. Gregors Nachfolger Sergius II. geriet in einen Konflikt mit Ludwigs Sohn Lothar I. und konnte einen bewaffneten Kampf um Rom in letzter Minute verhindern.

Eine dunkle Zeit erlebte das Papsttum im sogenannten Saeculum obscurum ab dem ausgehenden 9. Jahrhundert. Die Päpste dieser Zeit waren teils in schwere Verbrechen verwickelt. Ein Beispiel war die sogenannte Leichensynode im Jahr 897. Bei dieser ließ Papst Stephan VI. seinen Vorgänger Formosus exhumieren und wegen Meineids und Usurpation des Papstthrons anklagen. Es folgten kämpferische Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern und Gegnern des Formosus in den Jahren danach; Stephan VI. wurde noch 897 ermordet. Die in den anschließenden Jahrzehnten gewählten Päpste amtierten meist nur wenige Jahre und fanden ein teils gewaltsames Ende. Das Papsttum wurde zum Spielball römischer Adelsfamilien. Im Jahr 1046 ließ der römisch-deutsche König Heinrich III. drei um den Thron rivalisierende Päpste auf der Synode von Sutri absetzen und den mit ihm reisenden Bischof Suitger von Bamberg als Clemens II. zum Papst wählen. Dessen Nachfolger strebten danach, das Papsttum aus dem Einflussbereich des römischen Adels und der Könige zu befreien und gegen Simonie vorzugehen (Reformpapsttum).

Ein Streit im Jahr 1054 führte zwischen Päpsten und Kaisern zur sogenannten Kirchenspaltung zwischen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche. Die Patriarchen beider Seiten exkommunizierten sich gegenseitig. Unabhängig davon kam es auch in Westeuropa selbst zu Streitigkeiten, wie vor allem zwischen Papst Gregor VII. und dem römisch-deutschen König und späteren Kaiser Heinrich IV. Es ging vor allem um die Kompetenz bezüglich Einsetzung der Bischöfe, die bis anhin weitgehend durch die weltliche Gewalt (siehe Ottonisch-salisches Reichskirchensystem) erfolgt war. Nach der Exkommunikation Heinrichs durch Gregor VII. im Jahr 1073 folgte eine Auseinandersetzung, die man als Investiturstreit bezeichnet. Gregor VII. betonte zwei Jahre nach der Exkommunizierung Heinrichs IV. im Dictatus Papae die Vormachtstellung der geistlichen Gewalt gegenüber weltlichen Machthabern. Der Streit gipfelte im Jahr 1076 nach der eigenmächtigen Besetzung des Erzbistums Mailand durch den König, in deren Folge Gregor ihn mit dem Anathema belegte.[2] Der Investiturstreit sollte insgesamt fast ein halbes Jahrhundert andauern, bis Heinrichs gleichnamiger Sohn Heinrich V. und Papst Calixt II. das Wormser Konkordat schlossen, welches allein dem Papst das Recht der Investitur zugestand. Der Kaiser durfte nur im Falle einer Uneinigkeit von seinem Entscheidungsrecht Gebrauch machen. Damit war eine Stärkung der machtpolitischen Stellung der Päpste vorbereitet, die allerdings spätestens mit der Gefangensetzung von Bonifatius VIII. durch den französischen König Philipp IV. 1303 und die zwangsweise Übersiedlung der Residenz von Rom nach Avignon ihr Ende nahm.[3]

In den nächsten beiden Jahrhunderten folgten weitere kriegerische Auseinandersetzungen. Nach dem Tod Heinrichs VI. 1197 brachen politisch unruhige Zeiten an. Währenddessen wurde Innozenz III. Papst. Er mischte sich in die Belange des Heiligen Römischen Reiches ein und setzte Friedrich II., einen Sohn Heinrichs, auf den Thron. Innozenz war auch der erste Papst, der sich als Stellvertreter Christi auf Erden bezeichnete. Das Papsttum kam unter ihm zu seiner größten Machtentfaltung. Nach seinem Tod brach der Konflikt zwischen Kaisern und Päpsten jedoch erneut aus.

Felix V., der bis heute letzte Gegenpapst der katholischen Kirche

Im gesamten Mittelalter amtierten häufiger mehrere Päpste gleichzeitig, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst erhoben wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder stadtrömische Adelsfamilien in die Papstwahl eingriffen. Allein der zwischen 1159 und 1181 amtierende Papst Alexander III. musste sich im Verlauf seines Pontifikats mit vier Gegenpäpsten auseinandersetzen, die vom deutschen Kaiser Friedrich Barbarossa installiert wurden. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem wurde im 14. Jahrhundert die Residenz nach Avignon verlegt (Avignonesisches Papsttum). Papst Clemens V., ein Franzose, verlegte 1309 seinen Sitz nach Avignon, weil er unter dem Einfluss des französischen Königs Philipp IV. stand und weil dieser ihm maßgeblich dazu verholfen hatte, Papst zu werden. König Philipp IV. nutzte die Nähe des Papstes aus, um die Besetzung hoher Kirchenämter zu beeinflussen und um den Templerorden zu bekämpfen. Bis 1377 blieben alle nachfolgenden Päpste in Avignon. Erst Gregor XI. kehrte nach Rom zurück. Nach seinem Tod entwickelte sich ein Streit zwischen Urban VI. und Clemens VII. Beide erkannten sich gegenseitig nicht als Papst an. Es kam zum Abendländischen Schisma, welches in einem Konzil im Jahr 1409 beendet werden sollte. Beide Päpste wurden abgesetzt und durch einen dritten ersetzt. Allerdings ging dieser Plan nicht auf, sodass nun drei Päpste gleichzeitig amtierten. Erst das Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 beendete die Misere. Alle drei Päpste wurden abgesetzt und Martin V. wurde im Jahr 1417 neues Kirchenoberhaupt. Als letzter Gegenpapst wurde 1439 aufgrund der Spaltung des Konzils von Basel Felix V. gewählt.[4] Er erfuhr jedoch nur wenig Anerkennung und trat daher im April 1449 von seinem Amt zurück.

Im 15. und 16. Jahrhundert führte die zunehmende Verweltlichung des Papsttums zu einer Krise, deren ultimative Konsequenz letztlich die Reformation war. Verschiedene Persönlichkeiten versuchten vorerst, Reformen innerhalb der Kirche durchzuführen. Unter ihnen waren Erasmus von Rotterdam, Martin Luther, Huldrych Zwingli und Johannes Calvin. Diese Reformversuche führten zu innerkirchlichen Konflikten, da sie von den Päpsten keine Unterstützung erhielten. Letzten Endes mündeten diese Konflikte in eine weitere Spaltung der Kirche, in die heutige römisch-katholische und protestantische Kirchen.[5]

Neuzeit

In der Zeit der Renaissance und des Barock nahmen die Päpste Dienste von Künstlern wie zum Beispiel Michelangelo, Raffael, Gian Lorenzo Bernini in Anspruch, um Kirchen, Plätze, Adelshäuser usw. zu renovieren oder neue Bauten zu errichten. Ein Beispiel ist der im 16. Jahrhundert erbaute Petersdom auf dem Vatikanischen Hügel. Zudem sahen sich die katholische Kirche und das Papsttum mit der Reformation sowie der Ausbreitung des Protestantismus konfrontiert. Infolgedessen schuf Papst Paul III. 1542 die Römische Inquisition und berief drei Jahre später das Konzil von Trient ein, das Maßnahmen zur Gegenreformation beschloss und in mehreren Tagungsperioden bis 1563 dauerte.

Pius IX., in dessen Pontifikat 1870 der Kirchenstaat aufgelöst wurde

Im 17. und 18. Jahrhundert bauten die Päpste eine strukturierte Verwaltung auf. Der Papst stand als absolutistischer Herrscher an der Spitze des Kirchenstaats. Eine ernsthafte Bedrohung des Kirchenstaates erlebten die Päpste Pius VI. und Pius VII. in der Ära Napoleon Bonapartes, der Teile des Kirchenstaates besetzte und diesen 1810 in sein Kaiserreich eingliederte. Erst mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 erhielt Pius VII. den Kirchenstaat zurück. Das Ende des Kirchenstaates kam im Jahre 1870, als Viktor Emanuel II. mit der Vollendung des Risorgimento Rom eroberte und Italien zu einem Staat einte. Papst Pius IX. verlor sein Machtgebiet und verschanzte sich als freiwilliger Gefangener im Vatikan. Erst die Lateranverträge im Jahre 1929 zwischen Papst Pius XI. und Benito Mussolini legten die Souveränität des Vatikanstaats fest.

Im Ersten Vatikanischen Konzil 1869/70 erließ Papst Pius IX. das Unfehlbarkeitsdogma für seine Person in Lehrmeinungen, das in der Folge in einigen Ländern zum Kulturkampf führte.[3]

Im Zeitalter von Industrialisierung und Kapitalismus vollzog das Papsttum nach der russischen Oktoberrevolution von 1917 eine bemerkenswerte dogmatische Kehrtwende: Hatte die Enzyklika Rerum Novarum von Leo XIII. 1891 noch hervorgehoben, dass „vom Überfluss Almosen zu spenden“ seien, was „nicht eine Pflicht der Gerechtigkeit“ sei, so betonte jene von Pius XI. 1931, der Staat könne „anordnen, was die Eigentümer hinsichtlich ihres Eigentumsgebrauchs dürfen, und was ihnen verwehrt ist“.[6]

Eine umstrittene Rolle spielte Papst Pius XII. während des Zweiten Weltkrieges. Dem Papst und der Kurie wird vorgeworfen, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht genügend deutlich verurteilt zu haben.[7] Eine grundlegende Reform des Katholizismus leitete Papst Johannes XXIII. mit der Einberufung des Zweiten Vatikanischen Konzils ein. Im Jahre 1978 wurde mit dem polnischen Kardinal Karol Wojtyla zum ersten Mal seit Jahrhunderten ein Nichtitaliener zum Papst auserkoren. Sein Pontifikat war geprägt von einer Betonung der päpstlichen Autorität. Eine weltweite Anteilnahme war bei seinem Tod und der Neuwahl seines Nachfolgers Benedikt XVI. – zuvor Kardinal Joseph Ratzinger – aus Deutschland zu beobachten. Er gab als erster Papst nach mehr als 700 Jahren am 11. Februar 2013 freiwillig seinen Rücktritt mit dem 28. Februar 2013 bekannt.[8] Sein Nachfolger ist der Argentinier Jorge Bergoglio, der als Franziskus neuer Papst wurde.

Siehe auch

Literatur

Weiterführende Literaturangaben bieten die Bibliographien der genannten Werke.

  • Horst Fuhrmann: Die Päpste. 3. aktualisierte Auflage. C. H. Beck, München 2005, ISBN 978-3-406-52863-7.
  • Bernhard Schimmelpfennig: Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance. 6. bibliografische aktualisierte Aufl., Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-23022-8.
  • Thomas Frenz: Das Papsttum im Mittelalter. Böhlau Verlag, Köln u. a. 2010, ISBN 978-3-8252-3351-8 (= UTB 3351).
  • Volker Reinhardt: Pontifex. Die Geschichte der Päpste. C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-70381-2.
  • Ludwig von Pastor: Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters. 16 Bände. Freiburg i. B. 1886–1933. siehe Wikisource
  • Franz Xaver Seppelt und Klemens Löffler: Papstgeschichte von den Anfängen zur Gegenwart. 1933 (archive.org).
  • Eamon Duffy: Saints & Sinners: A History of the Popes. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Yale University Press, New Haven 2006, ISBN 0-300-11597-0.
  • Klaus Herbers: Geschichte des Papsttums im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-534-23170-6.
  • Elke Goez: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter (Geschichte kompakt). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2009.
  • Tanja Michalsky u. Norbert Zimmermann: Die Päpste und Rom zwischen Antike und Mittelalter, Regensburg 2017, ISBN 978-3-7954-3089-4.
  • Franz Xaver Seppelt: Geschichte der Päpste. 5 Bde., teils in 2. Auflage (neu bearbeitet von Georg Schwaiger). München 1954–1959.
  • Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert: von Leo XIII. zu Johannes Paul II. Beck, München 1999.

Einzelnachweise

  1. a b Urs Küry: Kirchengeschichte, Christkatholischer Schriftenverlag, 1968
  2. Ovidio Capitani: GREGORIO VII, papa, santo. In: Mario Caravale (Hrsg.): Dizionario Biografico degli Italiani (DBI). Band 59: Graziano–Grossi Gondi. Istituto della Enciclopedia Italiana, Rom 2002.
  3. a b dtv-Atlas Weltgeschichte, Band 1, 31. Auflage 1997
  4. Papstwahl 1439 auf altbasel.ch, abgerufen am 10. November 2023
  5. Thomas Ribi: Die Macht der Päpste: Wieso ist der Papst immer noch so mächtig? In: Neue Zürcher Zeitung vom 8. Juni 2017
  6. dtv-Dokumente: Eigentum und Freiheit; hrsgg. von Friedhelm Forwick, 1972
  7. Hubert Wolf: Wie der Papst zu Hitlers Machtantritt stand. In: FAZ.net. 28. März 2008, abgerufen am 13. Oktober 2018.
  8. Vor 10 Jahren: Papst Benedikt kündigt seinen Rücktritt an, Vatican News, 11. Februar 2023

Weblinks

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