Otto Seitz (General)

Otto Seitz (* 11. Juni 1911 in Agram; † 24. Oktober 1974 im Oberen Mölltal) war ein österreichischer General, der die Sektion III im Bundesministerium für Landesverteidigung leitete und während des Jahres 1971 „mit der Wahrnehmung der Agenden des Generaltruppeninspektors betraut“ war.

Leben

Otto Seitz diente seit 1929 im Bundesheer, wurde 1934 Leutnant im Alpenjägerregiment Nr. 12 in Tirol und qualifizierte sich 1937 für den Generalstabskurs. Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich wurde Seitz in die deutsche Wehrmacht übernommen und mit seinen Kurskameraden an die Kriegsakademie in Berlin versetzt. Nach Abschluss der Generalstabsausbildung diente er in verschiedenen Generalstabsverwendungen. Er machte mit der 205. Infanterie-Division den Frankreichfeldzug und als deutscher Verbindungsoffizier bei der rumänischen Armee deren Angriff auf die Sowjetunion mit. 1942 war er im Stab der 7. Gebirgs-Division in Finnland an der Front in Karelien. Weitere Generalstabsverwendungen auf der Krim, an der Atlantikküste und an der Invasionsfront bei Caen folgten. Im Kessel von Falaise als Oberstleutnant i. G. gefangen genommen, war er bis 1946 in Lagern in Kanada und England. Nach kurzer Tätigkeit in zivilen Berufen war er ab Mitte 1952 als Gendarmeriemajor und Kommandant der Gendarmerieschule Tirol I am Aufbau der B-Gendarmerie beteiligt. 1955 wurde er Leiter der Organisationsabteilung im Amt für Landesverteidigung, ab 1956 mit der Führung der Gruppe III in Salzburg betraut. 1958 zum Generalmajor befördert, blieb er bis 1961 Befehlshaber dieser Gruppe, deren Korpsbereich das gesamte westliche Österreich umfasste. Am 1. Juli 1961 wurde der indessen zum General der Infanterie beförderte Seitz zum Leiter der Sektion III, der militärischen Führungssektion des Bundesministeriums für Landesverteidigung, bestellt. Als General Erwin Fussenegger wegen seiner Ablehnung der Dienstzeitverkürzung und der folgenden Heeresreform mit Ende 1970 demonstrativ in den Ruhestand trat, wurde Seitz „unbeschadet seiner Funktion als Sektionsleiter mit der Wahrnehmung der Agenden des Generaltruppeninspektors“ betraut. Diese Aufgabe nahm er vom 1. Jänner bis 30. November 1971 wahr. Er selbst trat Ende 1971 ebenfalls in den Ruhestand. Er starb drei Jahre später überraschend während einer Autofahrt im Mölltal.

Literatur

  • Stefan Bader: An höchster Stelle. Die Generale des Bundesheeres der zweiten Republik. Wien 2004, S. 324 ff.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.