Otto Kranzlmayr

Otto Kranzlmayr (* 17. November 1911 in Linz; † 4. Mai 1972 in Ried im Innkreis) war ein österreichischer Politiker (ÖVP) und Staatsanwalt. Er war von 1953 bis 1972 Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und von 1961 bis 1963 Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.

Kranzlmayr besuchte nach der Volksschule ein Realgymnasium und studierte danach Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Innsbruck. 1938 promovierte er zum Doktor. Daneben arbeitete Kranzlmayr zwischen 1937 und 1938 als Sekretär der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich in Linz und wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1938 aus politischen Gründen kurze Zeit in Haft genommen. 1945 wurde Kranzlmayr Staatsanwalt beim Landesgericht Linz, später wechselte er als Staatsanwalt zum Bezirksgericht Ried im Innkreis, wo er in der Folge zum Ersten Staatsanwalt aufstieg.

Politisch war Kranzlmayr als ÖVP-Hauptbezirksparteiobmann von Ried im Innkreis aktiv, zudem war er zwischen 1966 und 1972 Aufsichtsratsvorsitzender des ORF und über mehrere Jahre Mitglied der österreichischen Delegation zur Beratenden Versammlung des Europarates. Er vertrat die ÖVP vom 18. März 1953 bis zum 4. Mai 1972 im Nationalrat und war zudem vom 11. April 1961 bis zum 5. November 1963 Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres.

Kranzlmayr war verheiratet und Vater zweier Kinder. Er war Mitglied der Katholischen Mittelschulverbindung Nibelungia in Linz und der Studentenverbindung KÖStV Austria Wien.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.