Otto Juch

Otto Juch (* 25. Februar 1876 in Kirchbichl; † 19. Februar 1964 in Wien) war ein österreichischer Finanzfachmann und Politiker der ersten Republik.

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Innsbruck begann Juch seine Laufbahn bei der dortigen Finanzprokuratur und wurde am 6. Dezember 1909 in das Finanzministerium einberufen. 1923 wurde er zum Leiter der für die Einführung der Waren-Umsatzsteuer zuständigen Abteilung ernannt, 1928 wechselte er als Gruppenleiter in die Budget- und Kreditsektion.

Am 16. Oktober 1929 berief ihn Bundeskanzler Johann Schober als Finanzminister in seine Regierung. Seine erste große Aufgabe war die Mitwirkung an der Fusion der vor der Zahlungsunfähigkeit stehenden Boden-Credit-Anstalt mit der Creditanstalt. Unter Bundeskanzler Otto Ender brachte er die 7. Abgabenteilungsnovelle durch den Nationalrat, welche das Land Wien etwa ein Fünftel seiner Steuereinnahmen kostete. Am 12. Mai 1931 brach die Creditanstalt zusammen. Der Finanzminister wurde ermächtigt, 100 Millionen Schilling für die Sanierung der Bank zu verwenden. Dies war jedoch nur mit ausländischer Hilfe möglich. Juch trat mit seinem Bundeskanzler zurück, als es ihm nicht gelang, eine fünfprozentige Kürzung der Beamtengehälter durch den Nationalrat zu bringen. Bis zu seiner am 31. August 1936 erfolgten Pensionierung war er Leiter der Kreditsektion im Finanzministerium. In diese Zeit fällt auch die Fertigstellung des von ihm mitgetragenen Baus der Großglockner-Hochalpenstraße.

Juch blieb auch noch nach seinem Rücktritt, bis zu seinem Tod, ein maßgeblicher Mann der Wirtschaft mit Aufsichtsratssitzen in fünf großen Gesellschaften. Sein Sohn Hermann Juch war Sänger und Operndirektor.

Literatur

  • Wolfgang Fritz: Für Kaiser und Republik. Österreichs Finanzminister seit 1848. Edition Atelier, Wien 2003, ISBN 3-85308-088-X.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.