Othmar Tauschitz

Othmar Tauschitz (* 1925; † 2022[1]) war ein General und Generaltruppeninspektor des österreichischen Bundesheeres.[2]

Militärische Laufbahn

Ausbildung und erste Verwendungen

Tauschitz wurde 1942 zum Kriegsdienst bei der Luftwaffe einberufen und absolvierte dort eine Offiziersausbildung.[2] Anschließend wurde er ab 1944 zur Fallschirmtruppe versetzt und geriet 1945 in Kriegsgefangenschaft.[2]

Im April 1956 trat er in das österreichische Bundesheer ein, wo er in der Fliegertruppe eingesetzt wurde.[2]

Dienst als Stabsoffizier

Von 1963 bis 1966 absolvierte er den 4. Generalstabslehrgang an der Landesverteidigungsakademie in Wien.[2]

Dienst im Generalsrang

Von 1969 bis 1975 war Othmar Tauschitz Kommandant der Einsatzzentrale im Kommando der Luftstreitkräfte und von 1976 bis 1980 Leiter der Luftabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung.[2]

Von Jänner bis Dezember 1985 war er Leiter der Sektion IV im Bundesministerium für Landesverteidigung.[3]

Von 1986 bis 1990[4] war er Generaltruppeninspektor und damit ranghöchster österreichischer Soldat.[3]

Anschließend ging er in den Ruhestand.

Veröffentlichungen

  • Othmar Tauschitz: Aktuelle Probleme der militärischen Landesverteidigung. 1988.
  • Othmar Tauschitz: Das Österreichische Bundesheer in der Ära des Raumverteidigungskonzeptes – Erlebnisse und Ergebnisse. 1995. Onlineversion

Einzelnachweise

  1. Peter Steiner: Objekt des Monats Juni 2020. In: HGM Wissensblog. Heeresgeschichtliches Museum, 2. Juni 2020, abgerufen am 19. November 2023 (deutsch).
  2. a b c d e f Internationales Biographisches Archiv 31/1988 vom 25. Juli 1988, Onlineversion (Voransicht)
  3. a b Friedrich Korkisch: Die atomare Komponente. Überlegungen für einen Atomwaffen-Einsatz in Österreich. In Manfried Rauchensteiner: Zwischen den Blöcken. NATO, Warschauer Pakt und Österreich. Böhlau Verlag Wien, 2010, ISBN 9783205784692, S. 450
  4. Militärakademie an der ETH Zürich (Hrsg.): Strategische Wende – Technologische Wende: Die Transformation der Streitkräfte am Übergang zum 21. Jahrhundert, MILAK Schrift Nr. 9, Birmensdorf, 2008. ISBN 978-3-9523186-2-1 Onlineversion

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.