Ortslage

Eine Ortslage bezeichnet, ausgenommen in Österreich, in der Topografie eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer, gegebenenfalls auch mehrerer Ortschaften.[1]

Im Gegensatz zu Ortschaften sind Ortslagen keine Verwaltungseinheiten. Daneben kann der Ausdruck Ortslage auch eine Lage im Ort (z. B. „an zentraler Ortslage“) bezeichnen.

Im süddeutschen Sprachraum werden Ortslagen im ländlichen Raum häufig als Weiler bezeichnet, also eine Siedlung, die kleiner als ein historisch gewachsenes Dorf ist. Im Bergischen Land ist hingegen der Begriff Hofschaft üblich.

In Österreich wird offiziell je nach Größe unterschieden:

  • Dorf: geschlossener Ort mit zehn oder mehr Gebäuden
  • Einzelhof, Einzelhaus, Einöde, Einschicht: 1 oder 2 benachbarte Gebäude
  • Rotte: mehrere Gebäude in lockerer Anordnung ohne Rücksicht auf die Zahl
  • Weiler: 3 bis 9 Gebäude in engerer Lage
  • Zerstreute Häuser: Gebäude, die über ein großes Gebiet verstreut liegen, ohne Rücksicht auf deren Anzahl

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (Hrsg.): Fachwörterbuch Benennungen und Definitionen im deutschen Vermessungswesen mit englischen und französischen Äquivalenten. Zitat