Ortstafel (Deutschland)
Die Ortstafel (umgangssprachlich auch Ortsschild) in Deutschland bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Ortstafeln informieren zum einen über den Ortsnamen, außerdem sind sie als Verkehrszeichen ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrsrechts, beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Dementsprechend gilt die Rückseite der Ortstafel als Hinweis darauf, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Oftmals beginnt und endet die Unterhaltungslast für eine Straße auch an der Ortsausgangstafel, wichtiger zumindest in Deutschland ist aber allgemein Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt, jeweils angezeigt durch den OD-Stein.[1]
Zeichenarten
Ortstafeln
Im 19. Jahrhundert wurden in verschiedenen deutschen Staaten amtliche Ortstafeln in den Ortszentren aufgestellt, die neben den Ortsnamen teilweise Angaben zu den zugehörigen Verwaltungs- und Militäreinheiten enthielten. Später begannen Automobilclubs wie der ADAC auf Eigeninitiative hin mit der Aufstellung von Ortstafeln an Ortseingängen.
Die mit der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. Mai 1934 erstmals deutschlandweit einheitlich geregelten Tafeln sind heute nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO die Verkehrszeichen 310 und 311. Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet.
Ortstafeln geben neben dem Namen der Ortschaft auch Verwaltungszugehörigkeiten wie den Gemeindenamen sowie den Landkreis an. Sie markieren den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Oft werden Stadtnamen auf Ortstafeln mit einer Zusatzbezeichnung für die Stadt wie Kreisstadt, Große Kreisstadt, Universitätsstadt, Landeshauptstadt oder im Falle von Bonn Bundesstadt versehen.
Die Ortsausgangstafeln sind seit 1976 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in zwei Felder unterteilt. Das untere Feld nennt auf gelbem Grund den gerade endenden Ort. Dieser ist mit einer roten, diagonal verlaufenden Linie durchgestrichen. Darüber wird ebenfalls gelb unterlegt, der nächstfolgende Ort mit einer Entfernungsangabe in Kilometer angegeben. Seit damals gab es eine zusätzliche Variante der Ortsausgangstafel. Der nächstfolgende Ort wurde in einem weiß unterlegtem Feld angekündigt. Diese Tafeln wurden aufgestellt, wenn der soeben durchfahrene Ort zur selben Gemeinde gehörte wie der darauffolgende. Die entsprechende Formulierung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO gibt es mittlerweile nicht mehr, so dass nun auch Orte, die derselben Gemeinde zugehörig sind, wieder auf gelbem Grund angekündigt werden.[2]
Die typographische Gestaltung wird aus der durch DIN 1451 definierten Schriftfamilie vorgenommen, die in ihrer aktuellen Version 1980 im Verkehrsblatt verkündet[3] und 1981 veröffentlicht wurde.[4]
Die Maße der Ortstafeln sind genormt. Grundsätzlich sind zwei Größen zugelassen: 900 × 600 Millimeter und 1200 × 850 Millimeter. In der Regel werden aus Kostengründen und wegen der geringeren Windanfälligkeit die kleineren Varianten verwendet, die größeren werden beispielsweise an Autobahnabfahrten installiert. Ortstafeln stehen nicht zwangsläufig an den Ortsgrenzen; sie sollen am Anfang bzw. Ende des bebauten Gebietes aufgestellt werden. Manche Orte sind trotz örtlichen Charakters nicht als innerörtlicher Bereich gekennzeichnet.
Die deutschen Ortstafeln modernen Typs haben im Laufe ihrer Geschichte mehrfach ihre typographischen Vorgaben, ihre Größe, Gestaltung und Farbgebung verändert. Da sich das Grundprinzip ihrer Optik jedoch durchgehend erhielt, ist der Wiedererkennungswert über Generationen hinweg stetig gewachsen. Bis in die 1960er Jahre wurden die Tafeln noch häufig von Schildermalern angefertigt und wiesen trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben oft diverse Abweichungen auf. Dies änderte sich erst mit den immer schneller werdenden modernen Produktionsverfahren. Mit dem beginnenden Einsatz der Computertechnologie zur Herstellung der Verkehrszeichen in den 1970er Jahren wurde eine bis dahin nie erreichte Vereinheitlichung erzielt.
- Im Jahr 1912 begannen Automobilclubs wie der ADAC auf Eigeninitiative hin mit der Aufstellung von Ortstafeln
- Ortstafel in den 1920er und frühen 1930er Jahren
- Bild d 1
Ortstafel (Vorderseite) – die auf 1000 x 650 Millimeter genormte Beispiel-Ortstafel von 1934 - Bild d 2
Ortstafel (Rückseite) – Beispieltafel von 1934, Richtung Herford (Entfernung: 11 km), darunter die Fernverkehrsstraßennummern
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) entwickelte sich das Erscheinungsbild der Ortstafeln mit leicht abweichender Farbgebung und Schriftausprägung optisch fast parallel zur westdeutschen Stilistik, auch wenn diese Neuerungen erst einige Jahre nach den entsprechenden Verordnungen in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurden. So behielten die ostdeutschen Tafeln auch nach Einführung der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 1971, die erstmals weitergehende Veränderungen an dem bisherigen Erscheinungsbild vornahm, bis 1977 noch ihr 1964 verordnetes Erscheinungsbild. Das Gleiche lässt sich auch nach Einführung der BRD-Novelle von 1956 beobachten, als in Westdeutschland erstmals eine modernisierte Form der Ortstafel mit abgerundeten Ecken angeordnet wurde.
In der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen die Verantwortlichen denselben Schritt erst mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1964. Die in der DDR aufgestellten TGL-Normen (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen), die im Sektor der Verkehrszeichen besonders ab den 1960er Jahren wirksam wurden und die DIN-Normen ersetzen sollten, waren wesentlich häufiger Veränderungen unterworfen als die entsprechenden DIN-Normen im Westen. Insbesondere die teilweise relativ raschen Wechsel der optischen Erscheinungsbilder einiger wichtiger Verkehrszeichen und die schnellen Wechsel der TGL-Normschriften ließen Anspruch und Wirklichkeit im Straßenbild oftmals weit auseinanderklaffen. Erst mit der 1978 eingeführten DDR-StVO, bei der erneut die Normschrift verändert wurde, konnte insbesondere bei den Ortstafeln bis 1990 eine tiefgreifende Vereinheitlichung erzielt werden.
- Bild 37
StVO 1953 (Vorderseite) - Bild 38
StVO 1953 (Rückseite) - Bild 37
StVO 1956 (Vorderseite) - Bild 38
StVO 1956 (Rückseite) - Zeichen 310
StVO 1970 (ab 1971), Vorderseite - Zeichen 311
StVO 1970 (ab 1971), Rückseite - Zeichen 311
StVO 1976 (Rückseite) - Zeichen 311A
StVO 1976 (Rückseite) - Zeichen 311-51
StVO 1982 (Rückseite); seit 2017 nicht mehr Teil des Verkehrszeichenkatalogs
- Bild 53
StVO 1956 (Vorderseite) - Bild 53 a
StVO 1956 (Rückseite) - Bild 53
StVO 1964 (Vorderseite) - Bild 53 a
StVO 1964 (Rückseite) - Bild 53
StVO 1971 (Vorderseite) - Bild 53 a
StVO 1971 (Rückseite) - Bild 314
StVO 1977 (ab 1978), (Vorderseite) - Bild 315
StVO 1977 (ab 1978), (Rückseite) - Alte Ortstafel von Karl-Marx-Stadt
- Heiligenstedtenerkamp, die Ortstafel mit dem längsten zusammenhängenden Namen in Deutschland
- Ilmenau, Ortseingang aus Richtung Neustadt
- Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg
- Inhaltsreiche Ortstafel in Boltenhagen
- Gera (als starker Kontrast zu Boltenhagen)
- Ortstafel von Gescher mit dem Zusatz „Glockenstadt“
- Beleuchtete Ortstafel von Ehingen (Donau)
- Hinweis auf die Kunstausstellung in Kassel
- Temporäre Tafel in Großenhain nach einem Diebstahl
- Ortstafel mit Institutsbezug bei zweitrangigem Ortsbezug
- Ortsende mit Straße als Nahziel
- Ortsende mit Autobahnkreuz Stuttgart als Nahziel
- Ortstafel ohne Text
- Zweckentfremdete Nutzung auf einem Parkplatz
- Ortsschild mit Verweis auf Bildungsstandort
- Ortsschild mit alleinigem Hinweis „Ortsdurchfahrt“
- Riol, Ortsname in Großbuchstaben
- Vor 1980/81 hergestellte Ortstafel des Teilorts Wildenau (Selb)
- Ortstafel Wiechs am Randen
- Ortstafel Kressbronn am Bodensee
- Groß Nordende links, Heidgraben rechts
- Heidgraben und Groß Nordende
- Kreisübergreifend: Scheuerfeld (kreisfreie Stadt Coburg) und Weitramsdorf-Weidach Ortsteil Vogelherd (Landkreis Coburg)
- Ottobrunn und Riemerling
Zweisprachig beschriftete Ortstafeln
In einigen Landstrichen sind die Ortstafeln zweisprachig beschriftet, und zwar in Deutsch und
- Ober- bzw. Niedersorbisch im sorbischen Siedlungsgebiet in der Lausitz,
- Nordfriesisch in Nordfriesland und Saterfriesisch im Saterland,
- Niederdeutsch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein,
- Dänisch in Südschleswig.
Mit der ab dem 1. Januar 1968 verbindlich gewordenen TGL 10629 wurden zweisprachige Ortstafeln für das zweisprachige Gebiet der Lausitz in der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR verankert.[6] Zweisprachige Ortstafeln hatte es dort jedoch bereits seit Ende der 1940er Jahre gegeben.
In Schleswig-Holstein ist der Einsatz von zweisprachigen Tafeln am 12. Juni 2007 verordnet worden. Begünstigt wurde die Mehrsprachigkeit durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992. Der Ortsname in der Minderheitensprache ist in Deutschland meist kleiner gesetzt. In Brandenburg müssen jedoch seit 2014 beide Namen in gleicher Schriftgröße angeführt werden, in Sachsen seit 2019.
- Deutsch-plattdeutsche (Ostfriesisches Platt) Ortstafel in Aurich in Ostfriesland
- DDR-Ortstafel gemäß der 1968 verordneten TGL 10629, Blatt 3, S. 48
- Nach der Wende: Uhyst/Delni Wujězd
- Deutsch-obersorbische Ortstafel in Bautzen in der Oberlausitz
- Deutsch-niedersorbische Ortstafel in Cottbus in der Niederlausitz, beide mit gleicher Schriftgröße
- Deutsch-nordfriesische Ortstafel in Dagebüll in Nordfriesland
- Deutsch-niederdeutsche Ortstafel in Emlichheim (Grafschaft Bentheim)
- Deutsch-dänische Ortstafel in Flensburg
- Deutsch-obersorbische Ortstafel von Hoyerswerda mit dem Zusatz „Wulke wokrjesne město“ (Große Kreisstadt)
Ortshinweistafeln und Ortsteiltafeln
Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) sind seit Inkrafttreten der 1970 verkündeten Straßenverkehrs-Ordnung grüne Verkehrszeichen mit gelber Schrift und gelbem Rand. Sie dienen als Richtzeichen der Unterrichtung über die Namen von Ortschaften, die im Bereich einer Durchgangsstraße keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen. Auch Ortshinweistafeln werden in den entsprechenden Regionen zweisprachig ausgeführt.
Neben diesen Ortshinweistafeln waren bis 2017 für die Ausweisung einzelner Stadtteile eigene Tafeln vorgesehen, die in schwarzer Schrift und schwarzer Umrahmung Auskunft gaben. Von diesen gab bzw. gibt es wiederum noch weitere, inoffizielle Varianten: In Hamburg etwa wurden traditionell Stadtteiltafeln mit weißer Schrift auf rotem Grund aufgestellt. In Kassel finden sich Stadtteiltafeln, die zwar schwarze Schrift auf weißem Grund zeigen, jedoch sowohl in Länge und Breite als auch inhaltlich und typographisch („Kassel“ groß in der ersten Zeile, „Bad Wilhelmshöhe“ kleiner darunter) dem Format von Ortstafeln (Zeichen 310) entsprechen.
Verkehrsregeln
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten besondere Verkehrsregeln, beispielsweise:
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge (siehe § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Durch Zeichen 274 (zum Beispiel ) können abweichend höhere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sein (§ 41 Anlage 2 StVO).
- Freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Fahrbahnen mit mehr als einem markierten Fahrstreifen in der betreffenden Richtung, außer auf Autobahnen. Das Rechtsfahrgebot ist insoweit aufgehoben und auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller als links gefahren werden (siehe § 7 Abs. 3 StVO).
- Parkverbot 5 m vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201 ) (siehe § 41 Anlage 2 StVO); demgegenüber außerhalb geschlossener Ortschaften 50 m.
- Verbot des regelmäßigen Parkens mit LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kur- und Klinikgebieten (siehe Parkverbotsregelung, § 12 Abs. 3a StVO).
- Beim Parken während der Dunkelheit genügen Parkleuchten (siehe § 17 Abs. 4 StVO).
- Die Absicht des Überholens darf nicht durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden (siehe § 16 Abs. 1 StVO).
- Kein Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 ) (§ 42 Anlage 3 StVO).
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen. ARS Nr. 14/2008, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe hier)
- ↑ Rdnr. 5 zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafeln VwV-StVO
- ↑ Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451. In: Verkehrsblatt 1980, Nr. 124, S. 400.
- ↑ Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451. In: Verkehrsblatt 1981, Nr. 238, S. 448.
- ↑ Nr. VIII zu den Zeichen 310 und 311, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- ↑ TGL 10 629, Blatt 3, Gruppe 717: Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift vom April 1967
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Amtliche Ortstafel zweitrang Ortsbezug auch gültig nach StVO Hochschul- und Forschungszentrum Garching TUM Foto Wolfgang Pehlemann IMG_1635
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Zweisprachiges Ortsschild der Stadt Aurich in Ostfriesland.
Zeichen 310: Ortstafel (Vorderseite); hier beginnt eine geschlossene Ortschaft; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1595. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Die Ortstafel ist 1000 x 650 groß; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 25 mm.
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Schleswig-Holstein, Heiligenstedtenerkamp, die Ortstafel mit dem längsten Namen in Deutschland
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Ortstafel (Straßenverkehrsschild) ohne Zielangabe
Zeichen 274-56: zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das in dieser Form bereits 1988 eingeführte Zeichen erhielt mit der StVO-Novelle von 1992 eine Unternummer (56). Mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017 ändere sich die Unternummer erneut. Das Zeichen war in den Größen 420x420, 600x600 sowie 750x750 mm erhältlich.
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zweisprachiges Ortsschild
Zeichen 310: Ortstafel Vorderseite. Die Tafel ist in den Größen 600 x 900 sowie 840 x 1260 mm erhältlich. Sie entspricht in ihrer Gestaltung den 1992 festgelegten Grundlagen, doch erhielt sie 2017 wieder die einfache Nummerierung "310", die sie bereits mit dem Inkrafttreten der Straßenverkehrs-Ordnung von 1971 erhalten hat.
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Ehemaliges Ortseingangsschild von Chemnitz, von 1953 bis 1990 Karl-Marx-Stadt, aufgenommen im Sächsischen Industriemuseum Chemnitz
Zeichen 311: Ortstafel (Rückseite); westdeutsche Rückseite einer Ortstafel zwischen 1976 und 1992. Die mit der StVO von 1970 im Jahr 1971 eingeführte Ortsende-Tafel wurde nach massiven Protesten aus der Bevölkerung 1976 in einer geänderten Version eingeführt. Die Ortstafel ist 1000 x 650 groß; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 25 mm. Breite des roten Balkens: 70 mm.
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Gemeinsame Ortstafel der Gemeinden Heidgraben und Groß Nordende an deren Ortsgrenze
Deutsch/niederdeutsches Ortsschild in Emlichheim (niederdeutsch Emmelkamp)
Dieses Foto zeigt das vor der DIN-Schriftreform von 1980/1981 hergestellte Ortstafel des Selber Ortsteils Wildenau, das damals noch mit dem Hinweis "Zollgrenzbezirk" hergestellt wurde.
Autor/Urheber: Tetzemann, Lizenz: CC0
Ortstafel Gescher mit dem Zusatz "Glockenstadt"
Bild 53: Ortstafel, zweisprachig beschriftet (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 48, 1968. Breite: 1000 mm; Höhe: 650 mm.
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister). Die normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 10629, Tabelle 2, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbarer Bestandteil bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben.
- TGL 0209 Chromgelb. Berechnung aus dem xyY-Farbraum = EEB110.
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Zweisprachige deutsch-niedersorbische Ortstafel von Cottbus/Chóśebuz.
Autor/Urheber: Huhu Uet, Lizenz: CC BY 3.0
Gemeinsames Ortsschild der Gemeinden Groß Nordende (links) und Heidgraben (rechts) an der Genzstraße in Uetersen. Linke Straßenseite zu Groß Nordende, rechte Straßenseite Heidgraben. Standort der Kamera: Grenzstraße Uetersen (eine Straße mit gleichem Namen und drei Ortschaften).
Autor/Urheber: VinsWie, Lizenz: CC BY 4.0
Die Ortstafel von Riol, auf der der Ortsname komplett in Großbuchstaben geschrieben ist.
Deutsches Verkehrszeichen: Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden). Ein vom ADAC in Auftrag gegebenes und im Emaillierwerk Hans Fink Pasing-München mit Eternit-Email hergestelltes Ortsschild. Solche Ortstafeln stellten der ADAC mit Werbeunterstützung in Eigenregie von 1912 bis 1934 auf. Nachdem die Länderverordnungen spätestens nach dem Ende des ersten Weltkriegs keine Fortsetzung mehr fanden, wurde die Aufstellung von Ortstafeln erst mit Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab dem 1. Oktober 1934 wieder eine Aufgabe des Staates. Quelle: [1]. Zeitlich läßt sich das Schild nur schwer zuordnen. Metzeler stellte bereits vor dem Ersten Weltkrieg Reifen her. Auch der ADAC existierte bereits zu dieser Zeit. Die Typographie des Schildes nähert sich Formen der für Eisenbahnen entwickeltem preußische Musterzeichnung IV 44 von 1906 an. Andererseits können genauso auch deutliche Anleihen aus der DIN-Vornorm 1451 von 1931 herausgelesen werden. Die nicht in diese Schriftsysteme passenden verspielten Buchstaben c in Rohrbach oder "e" in "Sinsheim" lassen eher an die Zeit vor 1930 denken. Das Emaillierwerk Hans Fink in Pasing produzierte mit Eternit-Email bereits seit 1895. Rohrbach ist ein Dorf bei Sinsheim in Baden-Württemberg und wurde 1971 nach Sinsheim eingemeindet.
Deutsches Verkehrszeichen: Ortstafel Diebach - fahrt vorsichtig. Ein vom ADAC bei einer Berliner Emaillierfabrik in Auftrag gegebenes Ortsschild. Solche Ortstafeln stellten der ADAC in Eigenregie von 1912 bis 1934 auf. Diese Tafel ist ein sehr frühes Beispiel. Nachdem die Länderverordnungen spätestens nach dem Ende des ersten Weltkriegs keine Fortsetzung mehr fanden, wurde die Aufstellung von Ortstafeln erst mit Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab dem 1. Oktober 1934 wieder eine Aufgabe des Staates.
Autor/Urheber:
Alfred Finsterbusch
, Lizenz: Bild-freitemporäres Ortseingangsschild von Großenhain nach Diebstahl
Zeichen 311-51: Ortstafel einseitig, Rückseite aus einem weiß- und einem gelbgrundigen Feld, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm; rote Durchstreichung: 70 mm.
Autor/Urheber: James Michael DuPont, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Ortstafel Mönchhof (Städte Raunheim und Kelsterbach)
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1231. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 53: Ortstafel (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 7, 1968. Breite: 1000 mm; Höhe: 650 mm.
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister). Die normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 10629, Tabelle 2, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbarer Bestandteil bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben.
- TGL 0209 Chromgelb. Berechnung aus dem xyY-Farbraum = EEB110.
Zeichen 311 - Ortstafel (Rückseite); hier endet eine geschlossene Ortschaft; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1595. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Die Ortstafel ist 1000 x 650 groß; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 25 mm.
Autor/Urheber: Frühstückbeistefanie, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ortseingangsschild für Flensburg. Seit 2008 sind die Flensburger Ortseingangsschilder zweisprachig bzw. zusätzlich mit dem dänischen Ortsnamen Flensborg beschriftet.
Autor/Urheber: Saviour1981, Lizenz: CC BY 3.0
Die Landstraße 112 / 267 trennt auf 200m die Ortsteile Opperzau (Windeck) und Oppertsau (Fürthen) und markiert somit gleichzeitig die Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Zeichen 306: Vorfahrtstraße; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1594. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Das Zeichen war 600 x 600 mm groß. Das Zeichen wurde mit seiner genauen Bemaßung erstmals im Verkehrsblatt, Heft 14, 1972, Seite 481, vorgestellt und in der selben Form im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 775 wiederholt. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm; die schwarze Umrandung war 15 mm breit.
Autor/Urheber: Luthermütze, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Auffahrt zur BAB 831, Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen
Zeichen 311: Ortstafel Rückseite. Die Tafel ist in den Größen 600 x 900 sowie 840 x 1260 mm erhältlich. Sie entspricht in ihrer Gestaltung den 1992 festgelegten Grundlagen, doch erhielt sie 2017 wieder die einfache Nummerierung "311", die sie bereits mit dem Inkrafttreten der Straßenverkehrs-Ordnung von 1971 erhalten hat.
Beleuchtete Ortstafel von Ehingen (Donau)
Autor/Urheber: Heini Woldschläger, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ortstafel des Teilorts Wiechs am Randen, Zollgrenzbezirk, (Stadt Tengen)
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Die Ortstafel war 1000 x 650 mm groß. Der äußere, gelbe Rahmen war 10 mm breit, der darauffolgende, schwarze Rahmen war 25 mm breit. Der schwarze Rahmen war an den äußeren Enden gerundet, seine inneren Ecken waren rechtwinkelig ausgeformt. Die Unterkante des Nummernschildes war in einer Entfernung von 250 mm von der Unterkante des Ortsschildes anzubringen. Das Nummernschild selber mußte 400 mm breit sein. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis - Kressbronn am Bodensee: Orteingangsschild mit Zusatz "Zollgrenzbezirk" an der Straße zur Mittelmühle; inzwischen wurde der Zusatz überklebt
Autor/Urheber: PantheraLeo1359531, Lizenz: CC BY 4.0
Ortsschild Hof (Richtung Stadtinneres) am Untreusee.
(c) N-Lange.de in der Wikipedia auf Deutsch, CC BY-SA 3.0
Ortsschild Kassel
Autor/Urheber: Nordenfan, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Zeichen 385 in Middelsterborg - Landkreis Aurich, Niedersachsen, Deutschland
Autor/Urheber: pixelFire, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Falsche Nutzung des Verkehrszeichens 310 (Beginn einer geschlossenen Ortschaft) an einem Parkplatz an der Bundesstraße "B 243" zwischen Seesen und Osterode am Harz.
Zeichen 201: Andreaskreuz – Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Zeichen der StVO-Neufassungen von 1970, 1992 und 2013. Die Originaldaten wurden zunächst im Verkehrsblatt 1972 veröffentlicht und im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 763, wiederholt. Die Höhe eines Kreuzbaums beträgt 1350 und er ist 180 mm breit. DIe roten Markierungen an den Kreuzspitzen sind 300 x 180 mm groß.
Autor/Urheber: Fabian.aichwald, Lizenz: CC0
Das gelbe Ortsschild von Hoyerswerda im Landkreis Bautzen an der B97. Es ist versehen mit dem Zusatz "Große Kreisstadt/Wulke wokrjesne město".
Bild 38: Ortstafel (Rückseite). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1231. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 53 a: Ortstafel (Rückseite in Fahrtrichtung links am Ortsausgang aufgestellt). Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der StVO von 1956. Quelle: Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
Autor/Urheber: Julian Nyča, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Měšćanska tafla Budyšina po nowym mustrje
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Autor/Urheber: Schroedermatthias, Lizenz: CC BY-SA 4.0
A German road sign that displays the names of two municipalities at the same time: Ottobrunn and Riemerling.
Autor/Urheber: Michael Sander, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Das Ortseingangsschild von Ilmenau in der Waldstraße.
Zeichen 385: Ortshinweistafel. Das bereits 1971 eingeführte Zeichen dient der Unterrichtung über den Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. Nach den Vorgaben im Verkehrsblatt, 22, 1970, war das Zeichen mindestens 333 mm hoch und höchstens 1000 mm breit. Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 erhielt das Zeichen die Bezeichnung „Ortshinweistafel“. Zuvor war es als „Unterrichtungstafel“ im Verkehrszeichenkatalog zu finden.
Autor/Urheber: René Mettke, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ortstafel von Uhyst (Spree)
Autor/Urheber: Joachim Müllerchen, Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Ortsschild Boltenhagen
Autor/Urheber:
L. Teschner
, Lizenz: CC-by-sa 4.0Gelbe Ortstafel: Ortsdurchfahrt
Autor/Urheber: Wickie37, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Gemeinsames Ortsschild von Scheuerfeld und Weidach-Vogelherd an der bayerischen Staatsstraße 2202
(c) "Foto Wolfgang Pehlemann" direkt unter dem Bild mit Angabe "erweiterte Lizenz CC-by-sa V. 3.0", wobei der Nutzer für dessen Nutzung a) Rechte oder Ansprüche Dritter prüfen und verantwortlich beachten sowie b) Motivveränderungen durch ihn als solche mit angeben muss.
Amtliche Ortstafel zum Ortsende: auch ohne Ort gültig nach StVO - Hochschul- und Forschungszentrum Garching TUM Foto Wolfgang Pehlemann IMG_1508
Zeichen 313-50: Ortsteiltafel einzeilig, StVO 1992.
Zeichen 310: Ortstafel (Vorderseite); hier endet eine geschlossene Ortschaft; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1595. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Die Ortstafel ist 1000 x 650 groß; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 25 mm.
Bild 53: Ortstafel, StVO DDR 1964. Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1964. Größe nach TGL 10629, Tabelle 2: 1000 x 650 mm bzw. 1200 x 800 mm.
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden definiert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister).
- Typfarbkarte 5/62: Rot 3000 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 3000 = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“ = Lab L 44,78, a 50,80, b 26,62)
- Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
Bild 53 a: Ortstafel (Rückseite), StVO DDR 1964. Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1964.
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister).
- Typfarbkarte 5/62: Rot 3000 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 3000 = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“ = Lab L 44,78, a 50,80, b 26,62)
- Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
Ortseingangsschild von Bonn an der Mainzer Straße im zum Stadtbezirk Bad Godesberg gehörenden Stadtteil Mehlem. Aufschrift: Bundesstadt Bonn – Stadtbezirk Mehlem.
Bild 53a: Ortstafel (Rückseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 49, 1968. Breite: 1000 mm; Höhe: 650 mm.
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach den im April 1967 bekanntgegebenen Normen TGL 10629 Blatt 2 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Schilder) und TGL 10629, Blatt 3 (Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. TGL 20684, Blatt 6 war ein Ersatz für die ältere Norm TGL 06163 vom November 1962, die bei Einführung der StVO von 1964 galt. Damals hatte es noch keine durch die CIE-Normfarbtafel festgelegten Farbgrenzen gegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO noch die Typfarbkarte 5/62, und ab dem 01.10.1969 die verbindlich eingeführte Farbkarte nach TGL 21196 (TGL 21196 vom Januar 1969, Anstrichstoffe – Farbregister). Die normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 10629, Tabelle 2, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbarer Bestandteil bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben.
- TGL 0209 Chromgelb. Berechnung aus dem xyY-Farbraum = EEB110.
Bild 38: Ortstafel (Vorderseite). Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Ortsschild war 1000 x 650 mm groß. Der äußere, gelbe Rahmen war 10 mm breit, der darauffolgende, schwarze Rahmen war 25 mm breit. Der schwarze Rahmen war an den äußeren Enden gerundet, seine inneren Ecken waren rechtwinkelig ausgeformt. Die Unterkante des Nummernschildes war in einer Entfernung von 250 mm von der Unterkante des Ortsschildes anzubringen. Das Nummernschild selber mußte 400 mm breit sein. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 314: Ortstafel (Vorderseite). Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1977. Größe nach TGL 12096-1, Tabelle 12: a) 1000 x 650 mm (ohne Lochung für Rohrrahmen); b) 1200 x 1000 mm (mit Lochung in jeder Ecke, je 135 mm von den Rändern entfernt).
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der 1977 beschlossenen und am 1. Januar 1978 eingeführten neuen Straßenverkehrs-Ordnung.
- Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
Bild 53: Ortstafel (Vorderseite in Fahrtrichtung rechts am Ortseingang aufgestellt). Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der StVO von 1956. Quelle: Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
- Typfarbkarte 5/62: Gelb 1904 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 1004 = TGL 21196 (1969): 0209 „Chromgelb“ = Lab L 76,81, a 9,08, b 67,66)
Autor/Urheber: Temmo Bosse, Lizenz: CC BY 2.5
Zweisprachiges Ortsschild im Ort Scharrel (Saterfriesisch: Schäddel) in der Gemeinde Saterland, Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen, Deutschland.
Bild 315: Ortstafel (Rückseite), StVO DDR 1977. Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1977. Größe nach TGL 12096-1, Tabelle 12: a) 1000 x 650 mm (ohne Lochung für Rohrrahmen); b) 1200 x 1000 mm (mit Lochung in jeder Ecke, je 135 mm von den Rändern entfernt).
- Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der 1977 beschlossenen und am 1. Januar 1978 eingeführten neuen Straßenverkehrs-Ordnung.
- Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
Autor/Urheber: Nordenfan, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Sonder-Ortsschild mit Botschaft "Marl hat keinen Platz für Rassismus", Standort Creiler Platz - Marl, Nordrhein-Westfalen, Deutschland