Ordonnanz
Das Wort Ordonnanz (franz. ordonnance: ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) hat
- im militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):
- die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere des Fußvolks im 16. und 17. Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
- das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel (Richtlinie)
- eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
- die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
- ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
- ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierkasino
- ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Offiziersbursche
- in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial
- im nichtmilitärischen Bereich folgende Bedeutungen:
- Königliche Ordonnanz (Ordonnance royale), Erlass der Könige oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zum Edikt) sowie nach der endgültigen Abdankung von Napoleon 1815
- in Belgien eine Rechtsnorm, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie), mit gesetzesähnlicher Bedeutung
- Ordinances, eine Zusammenstellung von Gesetzesverordnungen während der Herrschaft des englischen Königs Eduard II
- Siehe auch
Wiktionary: Ordonnanz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen