Ordensmeister

Ordensmeister – beziehungsweise Ordensmeisterin – ist ursprünglich das höchste Amt (Generaloberer) einiger christlicher Ordensgemeinschaften. Der Begriff wurde auch für Amtsbezeichnungen in manchen weltlichen Vereinigungen übernommen, die ähnlich wie Ordensgemeinschaften strukturiert sind, z. B. Weinbruderschaften.

Gibt es mehrere Ordensmeister, gilt eine zusätzliche Bezeichnung:

Siehe auch: Generalkapitel

Literatur

  • Ordensmeister. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 3/4 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, ISBN 3-7400-0985-3 (adw.uni-heidelberg.de).