Opodo
Opodo Ltd. | |
---|---|
Rechtsform | Limited |
Gründung | 2001[1] |
Sitz | London, Vereinigtes Königreich[2] |
Leitung | Dana Philip Dunne, CEO[2] |
Mitarbeiterzahl | 800[3] |
Umsatz | 127 Mio. € (2013)[3] |
Branche | Online-Buchungsportal |
Website | opodo.de |
Opodo ist ein Online-Buchungsportal, das 2001 von den neun europäischen Fluggesellschaften Aer Lingus, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Finnair, Iberia, KLM und Lufthansa gegründet wurde.
Geschäftsmodell
Opodo vermittelt Flugreisen und betreibt dazu ein Buchungsportal. Der Beförderungsvertrag kommt nicht mit Opodo, sondern zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft zustande. Daher haftet Opodo bei ausgefallenen Flügen und Insolvenzen nicht und der Kunde muss seinen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen, die oftmals ihren Sitz im Ausland hat.[4]
Geschichte
Von März 2003 bis Februar 2011 war das Reisevertriebssystem Amadeus an Opodo beteiligt und hielt ab Juni 2005 mit 75,4 Prozent die Kapitalmehrheit.[5] Im Februar 2011 wechselte Opodo für 450 Millionen Euro den Besitzer, neuer Hauptanteilseigner ist die AXA Private Equity und Permira Funds.[6] Opodo ist in vierzehn europäischen Ländern vertreten.[7] Im Mai 2011 genehmigte die EU-Kommission die Übernahme von Opodo durch die AXA Private Equity und Permira, wodurch mit dem französischen Reiseanbieter Go Voyages und dem spanischen Reiseanbieter eDreams zusammen mit Opodo der größte Reiseanbieter in Europa namens eDreams ODIGEO mit einem geplanten Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro entstehen sollte.[8]
Im Geschäftsjahr 2005 erzielte Opodo auf dem deutschen Reisemarkt einen Umsatz von 202 Millionen Euro.[9]
Zur eDreams ODIGEO-Gruppe gehört noch Travellink (ein nordisches Online-Reisebüro).
2012 veräußerte Opodo den Reiseveranstalter Tropo an die ProSiebenSat1-Tochter SevenVentures.[10]
Kritik
Im Jahr 2014 wurde Opodo.de kritisiert, da das Portal etwa 17 Euro als versteckte Kosten nehme und damit gegen EU-Recht verstößt, welches volle Kostentransparenz verlangt.[11]
Im Jahr 2015 klagte die Verbraucherzentrale gegen Opodo, da diese auf ihrer Webseite für Flugtickets nur die Kreditkarte Visa Entropay als kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbot. Die Wettbewerbszentrale sah in diesen Geschäftspraktiken einen Verstoß gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese Auffassung wird sowohl von der 27. Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg[12] als auch vom Landgericht Berlin[13] bestätigt, da es sich bei Visa Entropay um keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit handelt.
Opodo wird außerdem wegen weiterer fragwürdiger Regelungen kritisiert, welche in der Klageschrift nicht beachtet wurden. So gelten neben der begrenzten Anzahl an kostenlosen Zahlungsmitteln noch weitere Beschränkungen beim Kauf von Flugtickets unter dem Nettopreis. Eine Buchung solcher mit Rabatt versehenen Flüge ist nur einmal in drei Monaten pro Kunde und Kreditkarte möglich.[14]
Ein Bericht der UNO vom Februar 2020 führt Opodo in einer Liste von Unternehmen an, die in israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten aktiv sind. Opodo betreibt nach Angaben der UNO in solchen Siedlungen, die nach dem Völkerrecht illegal sind, Dienstleistungen bzw. Versorgungseinrichtungen, die dem Bestand und der Erhaltung dieser illegalen Siedlungen dienen.[15]
Einzelnachweise
- ↑ opodo.de: Gründungsdatum 2001
- ↑ a b Opodo Impressum. Abgerufen am 15. Juni 2020 (deutsch).
- ↑ a b wer-zu-wem.de: Opodo Firmenprofil
- ↑ Lisa Brack: Lufthansa pokert mit Insolvenz: Was passiert jetzt mit meinen Ticketkosten? Abgerufen am 15. Juni 2020.
- ↑ Amadeus adds Opodo to its hotel distribution channels ( vom 17. Oktober 2006 im Internet Archive)
- ↑ http://www.airliners.de/wirtschaft/kapitalmarkt/amadeus-verkauft-opodo/23349
- ↑ Zahlen & Fakten zum Unternehmen Opodo ( vom 27. März 2013 im Internet Archive) Abgerufen am 4. März 2013.
- ↑ Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2024. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: handelsblatt.com (
- ↑ Beilage „Dokumentation Ketten und Kooperationen '05“ der Fachzeitschrift fvw zum Heft 14/06 vom 9. Juni 2006, S. 20.
- ↑ Opodo verkauft Reiseveranstalter Tropo ( vom 7. Dezember 2013 im Internet Archive), 5. Juli 2012
- ↑ Wie Online-Reisebüros die Flugpreise kleinschummeln. Wer online Flüge bucht, zahlt am Ende oft mehr als erwartet. Extra-Kosten auf Portalen wie Opodo, Fluege.de und Expedia halten Verbraucherzentrale und EU für illegal. In: Zeit Online. Zeit Online GmbH, 24. Januar 2014, abgerufen am 25. Januar 2014.
- ↑ Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: „Visa Entropay“-Kreditkarte als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bei der Buchung von Flugreisen. LG Hamburg 27. Zivilkammer, Urteil vom 01.10.2015, 327 O 166/15. Landgericht Hamburg, 1. Oktober 2015, abgerufen am 1. März 2016.
- ↑ LG Berlin, Urteil vom 12.01.2016, 15 O 557/14
- ↑ Kreditkarten-Gebühren bei Flugbuchungen über eDreams und Opodo. Chimpando, 20. Januar 2016, abgerufen am 1. März 2016.
- ↑ Oliver Holmes: UN publishes list of companies with ties to Israeli settlements The Guardian, 12. Februar 2020; Bel Trew: UN reveals list of 112 companies with ties to Israel’s settlements in the occupied West Bank The Independent, 12. Februar 2020; Andrew Carey: UN publishes 'blacklist' of companies doing business in Israeli settlements CNN, 12. Februar 2020; UN rights office issues report on business activities related to settlements in the Occupied Palestinian Territory UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, 12. Februar 2020; Areeb Ullah: UN releases list of companies with ties to illegal Israeli settlements Middle East Eye, 12. Februar 2020; Noa Landau: UN Releases List of 112 Companies With Ties to Israeli Settlements. In: Haaretz, 12. Februar 2020; Itamar Eichner: A message to Israel on its settlements Yediot Ahronot, 13. Februar 2020; The blacklist: All 112 companies UN says are operating in settlements Times of Israel, 12. Februar 2020.
Weblinks
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
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