Omnibusverfahren

Von einem Omnibusverfahren (von lateinisch omnibus ‚für alle‘) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden.

Das Omnibusverfahren wird in der Politik bei der Gesetzesverabschiedung verwendet.

In einen Entwurf (dem „Omnibus“) mit Änderungsanträgen werden weitere Punkte („Passagiere“) hinzugefügt, somit wird die Verwebung der unterschiedlichen Sachverhalte durch das so genannte Omnibusverfahren erreicht. Auf diese Art und Weise können auch Gesetzesänderungen durchgeführt werden, welche in einer Einzelentscheidung durchfallen würden, im Paket aber angenommen werden, damit das Paket an Entscheidungen „durchkommt“.[1] Es handelt sich daher ähnlich wie die Vertrauensfrage um ein Instrument, Mehrheiten im Parlament auch gegen die Überzeugung der Mehrheit der Abgeordneten zu organisieren. Typischerweise wird das Omnibusverfahren von der jeweiligen Opposition abgelehnt und kritisiert.

Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, werden in der Regel als Artikelgesetze verkündet.

Quellen

  1. z. B. Das Parlament 40/2006