Olivier Marquis de Bacquehem
Olivier Marquis de Bacquehem (* 25. August 1847 in Troppau; † 22. April 1917 in Wien) war ein österreichischer Politiker.
Leben und Wirken
Er war der Sohn eines österreichischen Majors und stammte aus der alten französischen Emigrantenfamilie Bacquehem. In seiner Jugend besuchte er die Theresianische Ritterakademie, studierte in Wien die Rechte und trat nach der Absolvierung des Studiums in den Staatsjustiz-, dann in den Verwaltungsdienst ein und wurde als Präsidialsekretär im Unterrichtsministerium angestellt. Sodann war er in der Provinzialverwaltung tätig. Er wirkte neun Jahre in Bosnien als Statthaltereirat und wurde 1882 Landespräsident von Schlesien.
Auf Veranlassung seines Onkels, des k.k. Ministerpräsidenten Graf Eduard Taaffe, wurde er am 26. Juni 1886 zum österreichischen Handelsminister ernannt. Vom 11. November 1893 an, als Fürst Alfred III. zu Windisch-Grätz als Ministerpräsident auf Taaffe folgte, bekleidete er das Amt des Innenministers. Von 1895, als Erich von Kielmansegg interimistisch das Amt des Ministerpräsidenten antrat, bis 1898 amtierte er als Statthalter in der Steiermark und von 1908 bis 1917 stand er dem Verwaltungsgerichtshof als Präsident vor.
Seine einzige Schwester, Marquise Asterie de Bacquehem († 20. Mai 1914 in Linz), war Stiftsdame des Brünner adeligen Damenstifts.[1]
Literatur
- Bacquehem Oliver Marquis de. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 1, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1957, S. 42.
Einzelnachweise
- ↑ Kleine Chronik. (…) † Marquise Asterie de Bacquehem. In: Neue Freie Presse, Abendblatt, Nr. 17866/1914, 22. Mai 1914, S. 1, unten links. (online bei ANNO).
Personendaten | |
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NAME | Bacquehem, Olivier Marquis de |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker |
GEBURTSDATUM | 25. August 1847 |
GEBURTSORT | Troppau |
STERBEDATUM | 22. April 1917 |
STERBEORT | Wien |
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Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“