Oberstabsarzt

Oberstabsarzt
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Humanmedizin). Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin). Dienstgradabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger (Humanmedizin).
Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1]
DienstgradgruppeStabsoffiziere[2]
NATO-RangcodeOF-3[3]
Dienstgrad Heer/LuftwaffeOberstabsarzt
Dienstgrad MarineOberstabsarzt[4]
Abkürzung (in Listen)OStArzt (OSA)[5]
BesoldungsgruppeA 14 nach BBesO[6]

Der Oberstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte. Stabsärzte sind Sanitätsoffiziere mit einer Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Dienstgrad Oberstabsarzt wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Dienststellungen

Oberstabsarzt an Bord der Fregatte Sachsen

Oberstabsärzte werden grundsätzlich wie Stabsärzte als Truppen- oder Schiffsarzt oder als Facharzt (zum Teil als Assistenzarzt) in einem Bundeswehrkrankenhaus eingesetzt. Oberstabsärzte sind häufig auch Leiter einer Arztgruppe. Teils führen sie auch (in nicht praktizierender Funktion) als Kompaniechef eine Sanitätskompanie. Wie alle Stabsoffiziere dienen auch Oberstabsärzte in Stäben und Referaten der Behörden, Ämter, Kommandobehörden aller Militärischer Organisationsbereiche (vorrangig im Zentralen Sanitätsdienst) und im Ministerium, wo sie medizinische Fachfragen bearbeiten.

Ernennung und Besoldung

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Oberstabsarzt trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Oberstabsarzt können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere und die Approbation als Arzt oder Zahnarzt. Der Dienstgrad kann frühestens zwei Jahre nach Ernennung zum Stabsarzt erreicht werden. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Oberstabsarzt ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 2][8][9][10][A 3]

Ein Oberstabsarzt wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 14 besoldet.[6] Sanitätsoffiziere dieses Dienstgrades erhalten eine höhere Besoldung als dienstgradgleiche Majore bzw. Korvettenkapitäne.[6]

Dienstgradabzeichen

Heer
Luftwaffe
Marine
Uniformträgerbereich[A 4][1]

Das Dienstgradabzeichen für Oberstabsärzte entspricht im Wesentlichen dem für Majore und Korvettenkapitäne. Zur Unterscheidung der Oberstabsärzte dienen zusätzliche Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten in einfacher Windung um den Stab.[1][4]

Geschichte

Mit der zweiten Ausfertigung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956 wurde für Luftwaffen- und Heeresoffiziere der Dienstgrad Oberstabsarzt neu geschaffen.[11] Entsprechende Sanitätsoffiziere der Marine führten den zeitgleich geschaffenen Dienstgrad Marineoberstabsarzt.[11] Der Dienstgrad Marineoberstabsarzt entfiel mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966.[12] Seitdem führen entsprechende Marineuniformträger ebenfalls den Dienstgrad Oberstabsarzt.

Sonstiges

Hinsichtlich Befehlsbefugnis im Sinne der Vorgesetztenverordnung[13] und Wehrdisziplinarordnung[14], hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Oberstabsärzte dem Major gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[13] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Oberstabsarzt vorangehende Dienstgrad der Stabsarzt und der nachfolgende Dienstgrad der Oberfeldarzt bzw. Flottillenarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite für Marineuniformträger).[8][10]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[15] Höherer Dienstgrad[15]
Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant
Stabsarzt
Major
Korvettenkapitän
Oberstabsarzt
Oberstabsapotheker
Oberstabsveterinär
Oberstleutnant
Fregattenkapitän
Oberfeldarzt
Oberfeldapotheker
Oberfeldveterinär
Flottillenarzt
Flottillenapotheker

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Anmerkungen

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Humanmedizin). Mitte: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin). Rechts: Ärmelabzeichen auf der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger (Humanmedizin).
  2. Voraussetzung ist die Approbation, eine Verpflichtung für mindestens ein Jahr, eine erfolgreich abzuleistende Eignungsübung und die Tätigkeit als Gebietsarzt bzw. Fachzahnarzt.
  3. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive))
  4. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger. Die für Heeresuniformträger abgebildete dunkelblaue Unterlage deutet auf einen Soldaten der Sanitätstruppe hin. Neben den hier auf den Schulterklappe des Dienstanzuges dargestellten gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.

Einzelnachweise

  1. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b c Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)
  9. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  10. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  11. a b Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1956, 4 vom 2.2.1956. Bonn 23. Juli 1956, S. 63 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  12. Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1966, 20 vom 13.5.1966. Bonn 5. Mai 1966, S. 325 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  13. a b Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  14. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  15. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).

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