Oberlandesgericht Augsburg

Das Oberlandesgericht Augsburg (OLG Augsburg) war ein zwischen 1879 und 1932 bestehendes bayerisches Oberlandesgericht.

Geschichte

Das Gericht mit Sitz in Augsburg wurde im Jahr 1879 aufgrund der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 2. April 1879 (GVBl. S. 355) errichtet. Es war für die Landgerichtsbezirke Augsburg, Kempten, Memmingen, Neuburg an der Donau und Eichstätt zuständig. Der Gerichtsbezirk hatte eine Fläche von rund 15.020 km2 mit einer Einwohnerzahl im Jahr 1890 von 954.447.[1] Aufgelöst wurde es im Jahr 1932 auf Vorschlag der Kommission für Vereinfachung der Staatsverwaltung.

Augsburg ist heute der Sitz einiger Senate des Oberlandesgerichts München.

Präsidenten

NameAmtszeit
Stefan von Stengel1880–1885
Josef von Schmitt (Jurist, 1817)1885–1888
Karl von Mattenheimer1888–1891
Alexander Harsdorf von Enderndorf1891–1895
Eduard von Donle1895–1899
Friedrich von Enderlein1899–1904
Julius von Wünsch[2]1904–1915
Carl von Braun1915–1919
Alfred Dürbig1919–1929
Hans Aull1929–1932

GEZ-Hoax

Seit dem Jahr 1999 kursieren im Internet mehrere Falschmeldungen, nach denen Rundfunkteilnehmer laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg Anspruch auf Rückerstattung von Rundfunkgebühren hätten; auch der BGH hätte diese Entscheidung bestätigt. Seither weisen sowohl die GEZ als auch der BGH regelmäßig darauf hin, dass es weder ein OLG Augsburg noch eine entsprechende Entscheidung gibt. Folge des Scherzes waren hunderttausende ungerechtfertigte Rückerstattungsanträge – alleine in den Jahren 2000 und 2001 knapp 800.000 –, die von der GEZ bearbeitet und beantwortet werden mussten.[3]

Literatur

  • Iris Speiser: Die GEZ, das OLG Augsburg und das Sommerloch. In: JurPC. Web-Dok. 250/2002.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der Deutschen Gerichtsverfassung. Hrsg.: Reichsjustizamt. Carl Heymanns, Berlin 1897, S. 75 (Scan des Originals an der Harvard University auf HathiTrust [abgerufen am 2. Juni 2023]).
  2. Angehöriger des Corps Bavaria Würzburg
  3. Hoax-Info Service: GEZ-Gebührenerstattung