Zur Gemeinde Obergröningen gehören das Dorf Obergröningen, die Weiler Algishofen, Buchhof, Fach und Rötenbach, die Höfe Bräunlesrain, Brandhof, Schlauchhof und Wahlenhalden und die Häuser Reute und Suhhaus sowie eine abgegangene Burg auf dem „Schloßburren“.[3]
Obergröningen wurde 1248 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Im Jahre 1436 kamen Ober- und Untergröningen von den Herren von Rechberg zu den Schenken von Limpurg. Während des Dreißigjährigen Kriegs verlor das Dorf nahezu alle Einwohner durch Kriegseinwirkungen und Seuchen. Im Jahr 1635 sind ungefähr 100 Personen der Pest zum Opfer gefallen und in einem Massengrab beerdigt worden.
Nach Einführung der Reformation wurde Obergröningen protestantisch. So gehörten 1852 410 der 430 Einwohner der Evangelischen Kirche an. Die evangelische Kirchengemeinde Obergröningen umfasst auch Hohenstadt und Schechingen. Seit den 1980er Jahren leben auch mehrere Mitglieder der Zeugen Jehovas in der Gemeinde. Im Februar 2014 waren es 21.
Verwaltungsverband Die Gemeinde gehört dem Gemeindeverwaltungsverband Leintal-Frickenhofer Höhe mit Sitz in Leinzell an.
Bürgermeister Jochen König (zugleich Bürgermeister der Nachbargemeinde Eschach) versieht das Amt in Obergröningen ehrenamtlich.
Sehenswürdigkeiten
Die Nikolauskirche wurde im 14. Jahrhundert im romanischen Stil erbaut. Die Schießscharten im quadratischen Turm weisen sie als eine Wehrkirche aus. Über dem Langhaus befindet sich ein großer Raum, in dem die Dorfbewohnern in kriegerischen Zeiten Schutz suchen konnten.
Ober-Gröningen. In: Rudolf Moser (Hrsg.): Beschreibung des Oberamts Gaildorf (= Die Württembergischen Oberamtsbeschreibungen 1824–1886. Band31). J. B. Müller, Stuttgart 1852, S.185–187 (Volltext [Wikisource]).
↑Naturräume Baden-Württembergs. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Stuttgart 2009.
↑Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band IV: Regierungsbezirk Stuttgart, Regionalverbände Franken und Ostwürttemberg. Kohlhammer, Stuttgart 1980, ISBN 3-17-005708-1, S. 745–746.