Oberbessenbach

Oberbessenbach
Gemeinde Bessenbach
Koordinaten: 49° 57′ 11″ N, 9° 15′ 5″ O
Höhe: 206 m ü. NHN
Fläche:7,92 km²
Einwohner:1615 (2010)
Bevölkerungsdichte:204 Einwohner/km²
Eingemeindung:1. Januar 1978
Postleitzahl:63856
Vorwahl:06095

Oberbessenbach ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Bessenbach und eine Gemarkung im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg in Bayern.

Das Pfarrdorf Oberbessenbach hatte im Dezember 2010 1615 Einwohner. Die Gemarkung Oberbessenbach hat eine Fläche von 792,35 Hektar.[1]

Geographie

Oberbessenbach liegt an der Staatsstraße 2312 (ehem. Bundesstraße 8) zwischen Mespelbrunn und Straßbessenbach. Der Ortsteil liegt auf 206 m ü. NHN[2] am Bessenbach. Der topographisch höchste Punkt der Gemarkung ist der Gipfel des Pfaffenberges, südöstlich des Ortes mit 432 m ü. NHN, der niedrigste liegt am Bessenbach auf 187 m ü. NHN.[2]

Geschichte

Am 1. Juli 1862 wurde das Bezirksamt Aschaffenburg gebildet, auf dessen Verwaltungsgebiet Oberbessenbach lag. 1939 wurde wie überall im Deutschen Reich die Bezeichnung Landkreis eingeführt. Oberbessenbach war nun eine der 33 Gemeinden im Altkreis Aschaffenburg. Dieser schloss sich am 1. Juli 1972 mit dem Landkreis Alzenau in Unterfranken zum neuen Landkreis Aschaffenburg zusammen.

Zum 1. Januar 1978 wurde Oberbessenbach in die Gemeinde Bessenbach eingemeindet.[3]

Siehe auch

  • St. Ottilia (Oberbessenbach)
  • St. Stephan (Oberbessenbach)

Literatur

  • Luise Braun: Oberbessenbach – Mein Heimatdorf gestern und heute; Norderstedt 2010.

Weblinks

Commons: Oberbessenbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gemarkung Oberbessenbach. Abgerufen am 21. Februar 2022.
  2. a b BayernAtlas der Bayerischen Staatsregierung (Hinweise)
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 736.

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