Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen



Die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen, OSShD englisch Organization for Co-operation between Railways, OSJD russisch Организация сотрудничества железных дорогOrganisazija sotrudnitschestwa schelesnych dorog, abgekürzt ОСЖД (OSSchD, auch als OSZhD transkribiert); chinesisch 铁路合作组织, Pinyin Tiělù hézuò zǔzhī, kurz铁组, Tiězǔ) wurde 28. Juni 1956 in Sofia (Bulgarien) auf der Konferenz der für Eisenbahnverkehr in folgenden Ländern verantwortlichen Minister gegründet: die Volksrepublik Bulgarien, die Volksrepublik Ungarn, die Deutsche Demokratische Republik, die Volksrepublik China, die Demokratische Volksrepublik Korea, die Mongolische Volksrepublik, die Polnische Volksrepublik, die Rumänische Volksrepublik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Tschechoslowakische Republik.
Zum Stad vom November 2025 werden 30 Länder aus Europa und Asien in der OSShD vereint, 4 Eisenbahnverkehrsunternehmen haben den Beobachterstatus und 38 Unternehmen und Institutionen, die in dem Eisenbahnbereich aktiv sind, haben den Status eines angegliederten Unternehmens.
Die gesamte Betriebslänge der OSShD-Eisenbahnstrecken erreicht 340.000 km. In den OSShD-Mitgliedsländern mit einer Gesamtfläche von mehr als 37,5 Millionen Quadratkilometern, mit einer Bevölkerung von mehr als 2 Milliarden Menschen werden im Durchschnitt etwa 4 Milliarden Passagiere und 5,5 Milliarden Tonnen Güter pro Jahr mit der Bahn befördert.
Geschichte
Die Notwendigkeit, einheitliche rechtliche und wirtschaftliche Normen für den internationalen Personen- und den Güterverkehr zu schaffen, hat Anfang der 50er Jahre dazu geführt, dass die Texte der ersten grundlegenden Dokumente für den internationalen Personenverkehr und den Güterverkehr entwickelt wurden, nämlich:
- des Abkommens über die Eisenbahnbeförderung von Passagieren und Gepäck im direkten internationalen Verkehr (MPS) und die Dienstvorschrift zum Abkommen;
- des Abkommens über die Eisenbahnbeförderung von Gütern im direkten internationalen Verkehr (MGS) und Dienstvorschrift zum Abkommen;
- des Tarifs für die Eisenbahnbeförderung von Passagieren, Gepäck und Eilgut im direkten internationalen Verkehr;
- des einheitlichen Transittarifs für die Beförderung von Gütern durch Länder, deren Eisenbahnen an dem Abkommen über die Eisenbahnbeförderung von Gütern im direkten internationalen Verkehr teilnehmen;
- Vorschriften für die gegenseitige Verwendung von Waggons im internationalen Verkehr (PPW);
- Abrechnungsvorschriften zu den Abkommen MPS und MGS.
Diese von den Eisenbahnen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Volksrepublik Ungarn, der Deutschen Demokratischen Republik, der Polnischen Volksrepublik, der Sozialistischen Republik Rumänien, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik abgeschlossenen Abkommen, Vorschriften und Tarife wurden am 1. November 1951 in Kraft gesetzt.
1953 fanden in Moskau und 1955 in Berlin die nächsten Treffen der Eisenbahnen statt, die an diesen Abkommen teilnahmen. Als Ergebnis dieser Treffen wurden die Texte der oben genannten Abkommen, Tarife und Vorschriften grundlegend geändert, und die Abkommen wurden als SMGS (Güterverkehr) und SMPS (Personenverkehr) bezeichnet; die Anzahl der Teilnehmer an diesen Abkommen hat ebenfalls deutlich zugenommen.
Mit der Geschäftsführung des MPS und des MGS (und später des SMPS und des SMGS) wurden die Polnischen Staatsbahnen beauftragt, die zur Wahrnehmung dieser Funktion ein Verwaltungsbüro für MPS – MGS (BUD) eingerichtet haben.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnen. Der Personen- und Güterverkehr hat deutlich zugenommen und darüber hinaus ist die Notwendigkeit einer Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Arbeitsbereiche der Eisenbahn, nämlich technische, Forschungs- und wissenschaftliche sowie Konstruieren- und Projektentwicklungsbezogene Bereiche, wie auch auf den ökonomischen Bereich, gestiegen.
Die Notwendigkeit der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnen und der Entwicklung des internationalen Eisenbahnverkehrs war der Grund für die Schaffung neuer Organisationsformen, die seine kontinuierliche Entwicklung sicherstellen sollten. Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, eine neue Organisationsstruktur für die Zusammenarbeit im Schienenverkehr zu schaffen.
1956 (23.-28. Juni) fand in Sofia eine Konferenz der Eisenbahnminister statt, die einstimmig beschlossen, die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) einzurichten. In der Geschichte der OSShD gilt diese Tagung als die erste Tagung der Ministerkonferenz der OSShD. Die Tagung erörterte die verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den an den SMPS– und SMGS-Abkommen beteiligten Eisenbahnen, nahm die Satzung der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen an und beauftragte die BUD mit der Ausarbeitung der Geschäftsordnungen der Ministerkonferenz und des Exekutivorgans, des OSShD- Komitees.
Die Mitgliedsländer der OSShD
- 1956 – Mitgliedsländer (Gründer), Albanien, Bulgarien, DDR, China, DVRK, Mongolei, Polen, Rumänien, UdSSR, Tschechoslowakei, Ungarn, Vietnam
- 1966 – Kuba
- 1990 – Die Deutsche Demokratische Republik hört auf, Mitgliedsland der OSShD zu sein
- 1992 – Russland als rechtlicher Nachfolger der UdSSR, Weißrussland, Lettland, Litauen, Moldawien, Ukraine, Estland
- 1993 – An die Stelle der Tschechoslowakei treten Tschechien und die Slowakei, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan, Usbekistan
- 1994 – Turkmenistan
- 1995 – Kirgisistan, Tadschikistan
- 1997 – Iran
- 2014 – Afghanistan
- 2018 – die Republik Korea
- 2022 – Laos
Ziele und Aufgaben
Die Haupttätigkeitsbereiche von OSShD sind:
- Entwicklung und Vervollkommnung des internationalen Schienenverkehrs, vor allem in der Kommunikation zwischen Europa und Asien, einschließlich des kombinierten Transports;
- Bildung einer kohärenten Verkehrspolitik im Bereich des internationalen Schienenverkehrs, die Entwicklung einer Strategie für den Schienenverkehr und für die OSShD selbst;
- Vervollkommnung des internationalen Verkehrsrechts, Geschäftsführung des Abkommens über internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (SMPS), des Abkommens über internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) und anderer Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit dem internationalen Schienenverkehr;
- Zusammenarbeit zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, Informations-, wissenschaftlich-technischen und ökologischen Aspekten des Eisenbahnverkehrs;
- Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern;
- Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Eisenbahnbetriebs und der technischen Probleme im Zusammenhang mit zukünftiger Entwicklung des internationalen Schienenverkehrs;
- Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, die sich mit der Problematik des Schienenverkehrs, einschließlich kombinierter Beförderungen, befassen.
Die Leitungsorgane der OSShD
Das oberste Leitungsorgan der OSShD ist die Ministerkonferenz. Die Ministerkonferenz prüft und trifft Entscheidungen auf Regierungsebene über alle Angelegenheiten, die sich auf die Bereiche der Tätigkeit der OSShD beziehen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der Konferenz der Generaldirektoren (der verantwortlichen Vertreter) der Eisenbahnen der OSShD.[1]
Das Leitungsorgan auf der Ebene der Eisenbahnunternehmen ist die Konferenz der Generaldirektoren (verantwortlichen Vertreter) der OSShD (KGD). Die Konferenz organisiert die Arbeit und trifft Entscheidungen zu Problemen, die sich auf die Tätigkeitsbereiche der OSShD im Zuständigkeitsbereich von Eisenbahnen und Unternehmen, die im Eisenbahnbereich aktiv sind, beziehen.
Die Ministerkonferenz und die Konferenz der Generaldirektoren der OSShD-Eisenbahnen in ihren Zuständigkeitsbereichen treffen Entscheidungen über die Richtungen der Tätigkeit des OSShD und des Exekutivorgans der Organisation, des OSShD-Komitees, einschließlich der Schaffung von Arbeitsorganen und anderen Strukturen der Organisation, sowie Stellung von Aufgaben und Ausarbeitung der Arbeitsprogramme für die Arbeitsorgane.
Die Einzigartigkeit von der OSShD besteht darin, dass innerhalb einer Organisation die staatlichen Exekutivbehörden, die den Schienenverkehr verwalten, und die Wirtschaftssubjekte in Form von Eisenbahnunternehmen zusammenarbeiten. Dadurch ist es möglich einen ganzen Komplex von Subjekten, die am rechtschaffenden Prozess und in der Anwendung dieses Rechts beteiligt sind, in einer Organisation zu vereinen.
Korridore von OSShD
Das OSShD-System besteht aus 13 Transportkorridoren. Geografisch decken sie fast alle Mitgliedsländer vom Westen nach Osten und vom Norden nach Süden ab (siehe Schema 1). Ihr Fundament wurde 1996 gelegt, als die OSShD 13 Hauptbahnstrecken im Verkehr zwischen Europa und Asien auf der Grundlage des Güterverkehrs zwischen den Ländern zweier Kontinente festlegte.
Von 1996 bis 2001 analysierte die Organisation die geographischen, technischen und betrieblichen Bedingungen sowie die technische Ausstattung von 13 Korridoren, sammelte Daten zu Infrastruktur und Grenzübergängen und untersuchte Wege zur Verbesserung der Güterverkehrstechnologie. Im Ergebnis dieser Arbeit wurden umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation des internationalen Schienenverkehrs in den Verkehrskorridoren zwischen Europa und Asien entwickelt. Die betroffenen Länder haben ein «Memorandum of Understanding» zur Entwicklung dieser Korridore unterzeichnet, das als Grundlage für koordinierte Maßnahmen seitens der Staaten zur Umstrukturierung und Modernisierung der jeweiligen Eisenbahnlinien diente.

Um sicherzustellen, dass die Korridore effektiv funktionieren, wurden für jeden von ihnen Memoranden über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der technischen, betrieblichen und kommerziellen Entwicklung des Eisenbahnkorridors unterzeichnet, und umfassende Pläne zur Verbesserung des Verkehrs und zur Entwicklung des Verkehrskorridors sowie technische und Betriebspässe entwickelt.
OSShD – Komitee
Das Komitee der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen ist das Exekutivorgan der Organisation. Gleichzeitig ist es das einzige ständig funktionierende OSShD-Organ. Das Komitee besteht aus Spezialisten, die von OSShD-Mitgliedern an das Komitee entsandt werden. Es hat die folgende Organisationsstruktur, um seine Funktionen zu erfüllen
| Komitee der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen | |
|---|---|
| Vorstand des Komitees | der Vorsitzende der stellvertretende Vorsitzende Sekretär |
| Arbeitsorgane auf der Ebene der Ministerkonferenz | I Kommission für Verkehrspolitik und Entwicklungsstrategie II Kommission für Transportrecht |
| Arbeitsorgane auf der Ebene der Konferenz der Generaldirektoren (der Zuständigen Vertreter) der OSShD-Eisenbahnen | III Kommission für Güterverkehr; IV Kommission für den Personenverkehr; V Kommission für Infrastruktur und Eisenbahnfahrzeuge. Ständige Arbeitsgruppe für Codierung und Informatik (PRG) Ständige Arbeitsgruppe (PRG) für Finanz- und Abrechnungsfragen |
Es werden temporäre Arbeitsgruppen und gemeinsame Arbeitsgruppen mit anderen internationalen Organisationen eingerichtet, um bestimmte Aufgaben zu bewältigen.
Der Hauptsitz des OSShD-Komitees befindet sich in der polnischen Stadt Warschau.
Vorsitzender des OSShD-Komitees
- 1957–1965: Henryk Drążkiewicz
- 1976–1985: Stefan Batkowski
- 1985–1990: Ryszard Stawrowski
- 1990–1998: Andrzej Golaszewski
- 1998–2020: Tadeusz Szozda
- seit 2020: Mirosław Antonowicz
Literatur
- Mirosław Antonowicz: OSJD: 65 Years in Service of the World’s Railways 1956–2021. In: OSJD Bulletin. 1/2021, S. 1–9.
Weblinks
- Offizielle Website (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ DIE LEITUNGSORGANE DER OSShD. Abgerufen am 30. Oktober 2025 (englisch).
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