Nutzgarten

Ein Nutzgarten ist ein Garten, der – im Unterschied zum Ziergarten – vor allem dem Anbau von Nutzpflanzen dient. Dazu zählen insbesondere Gemüse, Obst und Kräuter, die für den eigenen Bedarf gezogen werden.[1]
Historisch wurden Nutzgärten an herrschaftlichen oder klösterlichen Anlagen häufig als Küchengärten bezeichnet. Sie dienten der Versorgung der Küche mit Gemüse, Früchten, Kräutern und Heilpflanzen; in aufwendig angelegten Küchengärten wurden auch wärmebedürftige oder außerhalb der Saison gewünschte Pflanzen kultiviert.[2]
Heute kommen Nutzgärten sowohl als private Hausgärten als auch in gemeinschaftlich genutzten Formen vor. Im Kleingarten ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, ein gesetzliches Merkmal.[3] In städtischen Räumen werden Nutzpflanzen außerdem in Gemeinschaftsgärten, Urban-Gardening-Projekten, Selbsterntegärten oder im Rahmen von Konzepten der essbaren Stadt angebaut.[4]
Eine traditionelle, zugleich auch gestalterisch geprägte Form des Nutzgartens ist der Bauerngarten.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Nutzgarten. In: Duden online. Abgerufen am 4. Mai 2026.
- ↑ Julia Ricker: Die Wiedergeburt historischer Küchengärten. In: Monumente Online. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Oktober 2013, abgerufen am 4. Mai 2026.
- ↑ § 1 Bundeskleingartengesetz – Begriffsbestimmungen. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 4. Mai 2026.
- ↑ Lebensmittelproduktion in der Stadt. In: Landwirtschaft.de. Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 9. April 2024, abgerufen am 4. Mai 2026.