Nomen conservandum

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Ein nomen conservandum (Plural nomina conservanda, abgekürzt als nom. cons., englisch conserved name) ist ein wissenschaftlicher Name, der innerhalb der biologischen Nomenklatur konserviert wird. Nomen conservandum ist ein lateinischer Ausdruck mit der Bedeutung „zu bewahrender Name“. Die englischen und lateinischen Bezeichnungen werden als austauschbar angesehen. So verwendet der Internationale Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen (ICN) den lateinischen Begriff,[1] während der Internationale Code für die Zoologische Nomenklatur (ICZN) den englischen bevorzugt.

Das Prozedere, einen botanischen Namen zum nomen conservandum zu machen, unterscheidet sich von dem für einen zoologischen Namen üblichen. Unter Anwendung des „botanischen Codes“ können Namen zugunsten besonderer nomina conservanda in Form eines nomen rejiciendum (plural nomina rejicienda oder nomina utique rejicienda, abgekürzt als nom. rej.) auch als rejected ‚abgelehnt‘ oder suppressed ‚unterdrückt‘ geführt werden. Auch Kombinationen von nomina rejicienda werden als „nom. rej.“ behandelt.

Botanik

Konservieren

In der botanischen Nomenklatur ist conservation ‚Konservieren‘ ein Prozedere nach Artikel 14 des ICN. Sein Zweck ist es,

“to avoid disadvantageous nomenclatural changes entailed by the strict application of the rules, and especially of the principle of priority […]”

„unvorteilhafte Änderungen der Nomenklatur zu vermeiden, die sich aus der strikten Anwendung der Regeln, insbesondere des Prinzips der Priorität, ergeben würden […]“

Art. 14.1

Ein Konservieren ist nur für Familien-, Gattungs- oder Artnamen möglich.

Das Konservieren kann Auswirkungen auf die Original-Schreibweise, den Typus oder (am häufigsten) auf das Prioritätsprinzip der Namen haben.

  • Eine konservierende Schreibweise (orthographia conservanda, abgekürzt orth. cons., englisch conserved spelling) erlaubt den weiteren Gebrauch einer bestimmten Schreibweise, auch wenn der Name im Original mit einer anderen publiziert wurde: Euonymus (statt Evonymus), Guaiacum (statt Guajacum) usw. (siehe auch Orthographische Variante).
  • Konservierte Typen (typus conservandus, abgekürzt typ. cons., englisch conserved types) werden oft etabliert, wenn herausgefunden wird, dass das Typus-Exemplar tatsächlich zu einem anderen als dem beschriebenen Taxon gehört, wenn der Name allgemein fälschlicherweise auf ein anderes Taxon angewandt wurde oder wenn der Typus zu einer kleinen, von der monophyletischen Masse des Taxons abzutrennenden Gruppe gehört.
  • Das Konservieren eines Namens gegen ein früheres taxonomisches (heterotypisches) Synonym (welches ein nomen rejiciendum führt) ist nur dann relevant, wenn ein einzelner Taxonom beide Typen im selben Taxon führt.

Ablehnung

Neben dem Konservieren von Namen verschiedener Rangstufen (Art. 14) bietet der ICN auch die Option, Namen nach Artikel 56 nicht regulär abzulehnen (nomen utique rejiciendum, englisch suppressed name), eine Möglichkeit, ein nomen rejiciendum zu schaffen, das nicht mehr verwendet werden kann. Die nicht-reguläre Ablehnung eines Namens ist auf jeder Rangstufe möglich.

Die Ablehnung (Unterdrückung) eines individuellen Namens unterscheidet sich von der Ablehnung von Werken (opera utique oppressa) nach Artikel 34, welche für die Auflistung bestimmter taxonomischer Ränge in bestimmten Publikationen gilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie keine gültigen veröffentlichten Namen enthalten.

Auswirkungen

Widersprüchliche nomina conservanda betreffen die normalen Regeln des Prioritätsprinzips. Getrennte Vorschläge (informell als „Superkonservierungs“-Vorschläge bezeichnet) können ein nomen conservandum davor bewahren, von anderen übernommen zu werden. Das Konservieren hat jedoch unterschiedliche Konsequenzen, die vom zu schützenden Namenstyp abhängen:

  • Ein konservierter Familienname wird gegen alle anderen Familiennamen geschützt, die auf den Namen der von den Taxonomen als Teil derselben Familie angesehenen Gattungen beruhen würden.
  • Ein konservierter Gattungs- oder Artname wird gegen alle Homonyme, homotypischen Synonyme und diejenigen spezifischen heterotypischen Synonyme, die gleichzeitig als nomina rejicienda (wie auch deren eigene homotypische Synonyme) ausgewiesen sind, geschützt. Solange Änderungen der Taxonomie vorgenommen werden, können für weitere Namen neue Vorschläge zu Konservieren oder Ablehnung gemacht werden.

Dokumentation

Konservierte und abgelehnte (wie auch unterdrückte) Namen werden in den Anhängen des ICN aufgeführt. Seit der Auflage des Codes von 2012 (Melbourne) vereinigt ein eigener Band die einzelnen Anhänge (mit Ausnahme des Anhangs I mit den Namen von Hybriden).[2] Der Inhalt des zweiten Bandes wird aus einer Datenbank generiert, welche außerdem die Historie publizierter Vorschläge und ihrer Ergebnisse enthält, die verbindlichen Entscheidungen, ob ein Name gültig publiziert wurde (Artikel 38.4), und darüber, ob er ein Homonym ist (Artikel 53.5).[3][2] Diese Datenbank kann online abgefragt werden.[4]

Prozedere

  1. Das Prozedere beginnt mit der Übermittlung eines Vorschlags an die Zeitschrift Taxon (herausgegeben von der International Association for Plant Taxonomy). Dieser Vorschlag sollte sowohl die Gründe für als auch die gegen das Konservieren eines Namens enthalten. Die Veröffentlichung ist an jeden adressiert, der mit der Materie vertraut ist und ermöglicht den Interessierten, einen Beitrag dazu zu schreiben. Die Veröffentlichung ist der Beginn des formellen Prozederes: Sie zählt als Bezugnahme auf den Gegenstand des Verfahrens „für den zuständigen Untersuchungsausschuss“, wodurch Rec. 14A in Kraft gesetzt wird. Die Frage, die behandelt werden soll, ist das Konservieren (des Fraglichen) durch eine Empfehlung („[…] die Autoren sollen dem aktuellen Prozedere so weit wie möglich folgen […]“).[5]
  2. Nach Überprüfung des Vorschlags und Bewertung seiner Vorzüge entscheidet „der zuständige Ausschusss“ entweder dagegen („nicht empfohlen“) oder dafür („empfohlen“). Danach wird der Vorschlag an den Hauptausschuss übergeben.
  3. Nach Überprüfung des Vorschlags entscheidet der Hauptausschuss hauptsächlich aus Sicht auf die Einhaltung der Form entweder dagegen („nicht empfohlen“) oder dafür („empfohlen“). Zu diesem Zeitpunkt tritt Artikel 14.16 in Kraft, der alle Nutzer autorisiert, eben diesen Namen zu verwenden.
  4. Der Hauptausschuss berichtet der Nomenklatur-Abteilung des International Botanical Congress, welche Namen (einschließlich Typen und Schreibweisen) für das Konservieren empfohlen werden. Danach entscheidet die Nomenklatur-Abteilung gemäß Abschnitt III.1, welche Namen (einschließlich Typen und Schreibweisen) in den Code als akzeptiert aufgenommen werden. In dieser Phase fällt de facto die Entscheidung, den Code zu ändern.
  5. Die Plenarsitzung desselben International Botanical Congress erhält den „durch die Nomenklatur-Abteilung dieses Kongresses gefassten Beschluss“ und entscheidet de jure, den Code zu ändern. Aufgrund der Tradition wird dies als feierlicher Akt begangen.

Im Verlauf der Zeit gab es verschiedene Standards für die erforderliche Mehrheit, eine Entscheidung herbeizuführen. Seit Jahrzehnten ist jedoch in der Nomenklatur-Abteilung eine Mehrheit von 60 % für eine Aufnahme in den Code erforderlich, und die Ausschüsse sind diesem Beispiel gefolgt; seit 1996 ist auch dort eine 60-%-Mehrheit für eine Entscheidung erforderlich.

Zoologie

In der Zoologie ist eher der Begriff conserved name als nomen conservandum gebräuchlich; er wird auch im International Code of Zoological Nomenclature benutzt,[6] obwohl beide Begriffe im informellen Gebrauch austauschbar genutzt werden.

Im Glossar des International Code of Zoological Nomenclature[6] (dem Code für Tiernamen, einem von mehreren Nomenklatur-Codes) wird dies wie folgt definiert:

conserved name

“A name otherwise unavailable or invalid that the Commission, by the use of its plenary power, has enabled to be used as a valid name by removal of the known obstacles to such use.”

„Ein anderweitig nicht verfügbarer oder ungültiger Name, den die Kommission kraft ihrer Plenar-Macht als gültigen Namen anerkennt und gleichzeitig alle bekannten Hürden für dessen Verwendung beseitigt.“

Dies ist eine viel allgemeinere Definition als die für ein nomen protectum, welches einen speziell geschützten Namen darstellt, der entweder ein jüngeres Synonym oder ein Homonym ist, welches aufgrund der Einordnung eines älteren Synonyms oder Homonyms als nomen oblitum (englisch forgotten name ‚vergessener Name‘) in Gebrauch ist.

Ein Beispiel eines conserved name ist der Name der Dinosaurier-Gattung Pachycephalosaurus, der 1943 formell beschrieben wurde. Später stellte sich die Identität der Gattungen Tylosteus (welche 1872 formell beschrieben wurde) und Pachycephalosaurus (der zum Synonym wurde) heraus. Nach den üblichen Regeln bekam der Name Tylosteus den Vorzug und hätte normalerweise der gültige Name sein sollen. Doch die International Commission on Zoological Nomenclature (ICZN) legte fest, dass dem Namen Pachycephalosaurus der Vorzug zu geben und er als gültiger Name zu nutzen sei, weil er in allgemeinerem Gebrauch und den Wissenschaftlern eher bekannt sei.

Die Details des Prozederes der ICZN unterscheiden sich von denen in der Botanik, aber das Grundprinzip des Vorgehens ist dasselbe, wonach Anträge auf Überprüfung an eine Kommission gerichtet werden.

Siehe auch

Literatur

  • Rogers McVaugh, Robert Ross, Frans Antonie Stafleu: An annotated glossary of botanical nomenclature, with special reference to the international code of botanical nomenclature as adopted by the 10th International Botanical Congress at Edinburgh 1964 (= Regnum vegetabile. Band 56). International Bureau for Plant Taxonomy and Nomenclature of the International Association for Plant Taxonomy, Utrecht 1968 (englisch).
  • Marshall R. Crosby: Pterygophyllum Brid. Nomen Rejiciendum Et Illegitimum. In: Taxon. Band 21, Nr. 1, Februar 1972, ISSN 1996-8175, S. 205–209, doi:10.2307/1219271 (englisch).

Einzelnachweise

  1. International Code of Nomenclature for Algae, Fungi, and Plants (Melbourne Code). 2012.
  2. a b J. H. Wiersema, J. McNeill, N. J. Turland, F. R. Barrie, W. R. Buck, V. Demoulin, W. Greuter, D. L. Hawksworth: International Code of Nomenclature for algae, fungi and plants (Melbourne Code) adopted by the Eighteenth International Botanical Congress Melbourne, Australia, July 2011 Appendices II–VIII (= Regnum vegetabile. Band 157). Koeltz Botanical Books, Königstein 2015, ISBN 978-3-87429-480-5 (englisch).
  3. John H. Wiersema, John McNeill, Nicholas J. Turland, Sylvia S. Orli, Warren L. Wagner: The foundation of the Melbourne Code Appendices: Announcing a new paradigm for tracking nomenclatural decisions. In: Taxon. Band 64, Nr. 5, 2015, ISSN 1996-8175, S. 1021–1027, doi:10.12705/645.11 (englisch).
  4. International Code of Nomenclature for algae, fungi, and plants: Appendices II–VIII (with an accounting of proposals to conserve and reject names, to suppress works, and requests for binding decisions). Smithsonian Institution. Abgerufen am 30. August 2016.
  5. Article 14. International Association for Plant Taxonomy. Abgerufen am 16. August 2019.
  6. a b International code of zoological nomenclature =: Code international de nomenclature zoologique. 4. Auflage. International Trust for Zoological Nomenclature, c/o Natural History Museum, London 1999, ISBN 0-85301-006-4 (englisch, iczn.org).