Nius

NiUS
„Die Stimme der Mehrheit“
Medienportal
SprachenDeutsch
SitzBerlin
GründerFrank Gotthardt
BetreiberVIUS SE & Co. KGaA
RedaktionJulian Reichelt, Willi Haentjes und Sebastian Vorbach
RegistrierungOptional
Onlineseit Juli 2023
(aktualisiert 27. Juli 2023)
https://www.nius.de/

Nius (Eigenschreibweise: NIUS oder seltener NiUS; ausgesprochen wie englisch newsNachrichten‘) ist ein deutschsprachiges Onlinemedium, dessen Inhalte als rechtspopulistisch[1][2][3][4] und rechtskonservativ eingeordnet werden.[5] Geschäftsführender Direktor der Betreiberfirma Vius ist der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt.[6]

Unternehmensstruktur

Nius ging Anfang Juli 2023 online. Damit setzte Julian Reichelt seine Arbeit fort, die er bei der Zeitung Bild und dem zugehörigen Sender begonnen hatte.

Zunächst wurden einzelne Formate eingeführt, zu denen es neben den Webseiten, jeweils unter dem gleichen Namen, Accounts in den Sozialen Medien wie YouTube, X, Facebook und Instagram gibt. Die Formate wurden unter der Marke Nius gebündelt. Die Geschichten werden auf dem Portal sowohl als Text als auch als Video verbreitet. Die unterschiedlichen Formate werden als „Shows“ bezeichnet.

AutorName der Show
Julian ReicheltAchtung, Reichelt!
Ralf SchulerSchuler! Fragen, was ist
Sebastian VorbachStimmt! Der Nachrichten-Talk
Giovanna WinterfeldtGio unzensiert
Waldemar HartmannWaldis dritte Halbzeit

Am 16. April 2024 startete die einstündige Morgen-Newssendung „NIUS live“. Sie erreichte im Juni 2024 Platz 1 auf den Podcast-Charts von Spotify.

Erster Chefredakteur von Juni bis Oktober 2023 war Jan David Sutthoff.[7][8][9][10] Ihm folgten gemeinsam die ehemaligen Bild-Journalisten Sebastian Vorbach und Willi Haentjes.[11] Zur 30-köpfigen Redaktion gehören die ehemaligen Bild-Redakteure Ralf Schuler, Julius Böhm, Zara Riffler[12] und Alexander Möhnle,[13] die zuvor bereits mit Reichelt gearbeitet hatten,[14][15] sowie Judith Sevinç Basad (zuvor pleiteticker.de),[16] Louis Hagen,[17] Jan Aleksander Karon,[18] Christian Kemper,[19] Amir Makatov,[20] Anabel Schunke[21], Giovanna Winterfeldt[22][23] und Rob Szymoniak.[24]

Finanziert und kontrolliert[7] wird das Angebot von dem Medienunternehmer Frank Gotthardt, der als Förderer Reichelts nach dessen Karriereende beim Springer-Verlag bekannt wurde.[25][8] Gotthardt erklärte seine Motivation für die Zusammenarbeit mit Julian Reichelt damit, dass es in Deutschland eine „Übermacht der Medien [gebe], die links zu verorten sind“. Die Gründung von Nius sei daher seiner Meinung nach „staatsbürgerliche Verantwortung“. Das Portal werde nur als rechts der Mitte wahrgenommen, weil die Mitte „nach links gedriftet“ sei.[26][27] Als Herausgeber fungiert Gotthardts Firma Vius SE & Co. KGaA.[28] Sitz von Redaktion und Herausgeber ist Berlin.

Kontroversen

Nius unterwirft sich nicht den Bestimmungen des Pressekodex. Für kommerzielle Angebote mit journalistischem Inhalt wie Nius ist nach dem Medienstaatsvertrag die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuständig. Diese kann die Inhalte auf die Einhaltung journalistischer Mindeststandards überprüfen und hat Nius wegen Beschwerden im Blick. Nius macht sich nach Ansicht von Felix W. Zimmermann von der Legal Tribune Online die Rechtsprechung gezielt zunutze, die davon ausgeht, dass der durchschnittliche Leser nicht nur Überschriften, sondern den gesamten Artikel liest, was heute nicht mehr unbedingt lebensnah ist. Mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften wolle Nius Aufmerksamkeit um jeden Preis erzielen. Erst im Text würden irreführende Eindrücke aus Überschrift und Teaser wieder zurechtgerückt.[29]

Klimawandel

Im Juli 2023 wurde auf Nius den im Mittel global steigenden Temperaturen das in Deutschland von Niederschlägen geprägte Wetter gegenübergestellt und daraus eine „Diskrepanz“ abgeleitet.[30] Als Klimaexperten präsentierte Nius Fritz Vahrenholt, der die Meinung vertrat, die Berichterstattung zum Klimawandel diene dazu, Angst und Panik zu verbreiten. Die Folgen der globalen Erwärmung würden übertrieben. René Orth, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Biogeochemie, und Johann Jungclaus, Forscher am Max-Planck-Institut für Meteorologie, sagten dazu, eine Zunahme von Hitzewellen oder Starkregenereignissen sei in vielen Gegenden der Welt klar belegt und auch im Weltklimabericht abgebildet. Dieser stütze in „keinster Weise“ Vahrenholts Behauptungen.[30]

Im Juli 2023 berichtete Nius von der „heißeste[n] Klimalüge des Jahres“. „Nahezu alle Medien im Land und die Bundesregierung“ hätten hinsichtlich der Tageswerte für Italien bzw. Südeuropa falsch berichtet. Anders als bei Nius behauptet, wurde in der Berichterstattung jedoch über die vorhergesagten Temperaturen und nicht die tatsächlich gemessenen Werte vor Ort gesprochen. Nius behauptete ferner, in der Berichterstattung sei die Bodentemperatur mit der Lufttemperatur verwechselt worden, irrte aber auch in diesem Punkt: In einem zugrunde liegendem Bericht der ESA entstand zunächst der Eindruck, dass die Bodentemperatur gemeint sei. Der Bericht bezog sich jedoch auf die Lufttemperaturen.[31]

In einem Artikel auf Nius wurde der ZDF-Meteorologe Özden Terli angegriffen und ihm ein „Absolutheitsanspruch“ vorgeworfen. Es werde „keinerlei Raum“ für eine „demokratische Debatte“ gelassen. Terli sagte in einem Tweet als Reaktion unter anderem: „Ich hätte nie gedacht, dass der Zug in eine derart wissenschaftsfeindliche Richtung fahren würde.“[32]

Asylbewerber

Nach der Behauptung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz von Ende September 2023 zu Zahnarztleistungen für abgelehnte Asylbewerber, durch die Deutsche lange auf Zahnarzttermine warten müssten,[33] produzierte Nius einen Beitrag zum Thema mit Geflüchteten, die kaum oder kein Deutsch sprachen.[34] Der Beitrag hatte den Tenor, dass Asylbewerber übermäßig Zahnbehandlungen in Deutschland in Anspruch nähmen.

Das NDR-Medienmagazin Zapp besuchte die Flüchtlingsunterkunft, vor der Nius-Reporter die ausschließlich männlichen Interviewpartner offenbar angesprochen hatte. Die Betroffenen berichteten unter anderem, dass sie von den Nius-Reportern aufgefordert worden seien, ihre Zähne zu zeigen und den Daumen zu heben. Die Leiterin des Wohnheims sagte: „Im Grunde wurden die Leute missbraucht. […] Denen wurden die Worte im Mund umgedreht.“ Dass sie selber eine Zuzahlung für Zahnbehandlung geleistet hätten, sei zum Beispiel in dem Beitrag nicht erwähnt worden. Zudem ging Nius nicht darauf ein, dass Merz ausschließlich von abgelehnten Asylbewerbern gesprochen hatte.[35]

Auflösung des Vertrags von Jan Fleischhauer

Jan Fleischhauer, der ursprünglich ab September 2023 eine Late-Night-Show namens Fleischhauers Welt moderieren sollte,[7] löste seinen Vertrag auf.[36][37] Als Gründe gab er an, dass der Webauftritt „[s]ehr düster, sehr aggressiv“ sei und nicht dem Claim „Stimme der Mehrheit“ gerecht werde. Ferner dominiere Reichelt das Unternehmen mehr, als ihm bei Vertragsabschluss zugesichert worden sei. Fleischhauers Ansicht nach wollen die Menschen „nicht die ganze Zeit angeschrien oder wachgerüttelt werden“.[38]

Alexandra Föderl-Schmid

Nius spielte Anfang 2024 eine entscheidende Rolle in einer Kontroverse um die stellvertretende Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung, Alexandra Föderl-Schmid. Nius beauftragte den Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber mit einer Plagiatsprüfung ihrer Dissertation.[39][40] Die Tatsache, dass Nius Weber für seine Nachforschungen bezahlte, warf in der Medienbranche Fragen über die Motivation des Portals auf.[41][39][42][43]

Prüfung durch die Medienaufsicht

Im Februar 2024 wurde bekannt, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MaBB) prüft, ob ein Aufsichtsverfahren gegen Nius in Gang gesetzt werden muss. Zuvor waren mehrere Beschwerden bei der Behörde eingegangen. Es gehe bei der Prüfung allein um die Frage, ob die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten würden, zitierte t-online den MaBB-Justiziar Marco Holtz. Die politische Ausrichtung des Angebots sei für die medienrechtliche Überprüfung unerheblich.[44]

Erfolgreiche Beschwerde Reichelts beim Bundesverfassungsgericht

Am 11. April 2024 gab das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von Julian Reichelt gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin statt. Dieses hatte auf Antrag des Entwicklungshilfeministeriums eine Formulierung in einem Post von Reichelt auf X untersagt, der sich mit Hilfsgeldern für Afghanistan beschäftigte und nach Ansicht des Kammergerichts eine finanzielle Unterstützung der Taliban unterstellte. Dieser Post sei im Gegensatz zur Auffassung des Kammergerichts nicht als Tatsachenbehauptung, sondern insgesamt als Meinungsäußerung zu bewerten. In der Begründung stellte die Kammer des Bundesverfassungsgerichts vor allem darauf ab, dass Reichelt einen Artikel von Nius verlinkte, in dem korrekt dargestellt wurde, dass die Entwicklungshilfe nicht an die Taliban-Regierung, sondern an andere in Afghanistan tätige Organisationen ging.

„Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, schreibt die Bundesverfassungsgerichtskammer in ihrer einstimmigen Entscheidung. „Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik im verfassungsrechtlichen Sinne einstufen.“[45][46][47]

Unterlassungsforderung der Antidiskriminierungsstelle wurde zurückgewiesen

Nachdem Nius mit wahrheitswidrigen Überschriften wie "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will" und "Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen" über die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle berichtete, forderte die ADS vom Betreiber, der kommerziellen Plattform, die von Frank Gotthardt finanzierte VIUS SE & Co. KGaA, Unterlassung. Es würde sich schlicht um Fake-News handeln. Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) unterlag im Sommer 2024 in erster Instanz beim Landgericht Berlin und in zweiter Instanz beim Kammergericht. Hintergrund ist laut Felix W. Zimmermann von Legal Tribune Online, dass die hergebrachte Rechtsprechung davon ausgeht, dass der durchschnittliche Leser nicht nur Überschriften und Teaser, sondern den gesamten Artikel liest, was nicht unbedingt lebensnah ist und es Portalen ermöglicht, mit irreführenden und skandalisierenden Überschriften Aufmerksamkeit zu erregen. Eine „Beeinträchtigung der Funktionsweise des Staates“ die einen Eingriff in das besondere Schutzbedürfnis der Machtkritik am Staat erlaube, liege laut Richterspruch nicht einmal ansatzweise vor und so fehlten die Voraussetzungen für die Unterbindung solcher „Meinungsäußerungen“. Ataman erklärte für die ADS nach der Urteilsverkündung, sie „finde es bedenklich, dass unzutreffende, skandalisierende Behauptungen verbreitet werden können. Wir werden die Entscheidung prüfen und sind von unserer Rechtsposition weiterhin überzeugt“.[48][49]

Verschiedene Verfahren vor Gericht

Nius und Julian Reichelt wurde im April 2024 durch das Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung verboten, den Eindruck zu erwecken, der Verein PolizeiGrün sei für die Partei Bündnis 90/Die Grünen tätig. Andere von den Grünen angegriffene Aussagen hielt das Gericht dagegen für zulässig. Die Verfahrenskosten trugen die beiden Parteien je ungefähr zur Hälfte.[50][51] Im Oktober 2023 hatte das gleiche Gericht eine einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und Unwahrheit gegen Nius und Reichelt ausgesprochen. Im Rahmen der BSI-Affäre hatte Nius in den Raum gestellt, Nancy Faeser könnte hinter dem Bericht des ZDF Magazin Royale stecken, welcher die Affäre ins Rollen gebracht hatte. Zudem wertete das Gericht die Aussage als unwahr, der ZDF-Bericht enthalte „keinen einzigen wahren Vorwurf“.[52][53] Aufgrund einer Nichtbeachtung einer anderen einstweiligen Verfügung im Fall Nius/Reichelt gegen die Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline aus November 2023 verhängte das Landgericht Berlin im März 2024 ein Zwangsgeld.[54]

Rezeption

Die taz warf dem Portal Mitte Juli 2023 „rechtspopulistische Stimmungsmache“ und eine Verdrehung von Fakten vor.[2]

Die Frankfurter Rundschau sah Ende Juli 2023 bei Nius Parallelen zum US-Sender Fox News, ebenfalls im Besitz eines Milliardärs (Rupert Murdoch). „Stimmen aus der Medienbranche“ würden Nius unterstellen, „es würde Kulturkämpfe entfachen, um von Klassenkämpfen abzulenken“.[5]

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier schrieb in Bezug auf Nius, es bestehe aus „Abgründen aus Hass und Gehässigkeit, Verdrehungen und Verleumdungen, Manipulation und Wahn“.[35]

Am 16. Juli 2023 erstattete der von der Berliner Senatsverwaltung eingesetzte Queerbeauftragte Alfonso Pantisano wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung Anzeige gegen Reichelt und Basad.[55] Dabei bezieht sich Pantisano auf die via Twitter geäußerte Kritik Reichelts an einer Aktion der Berliner Polizei mit Regenbogenfahne und auf ein von Nius veröffentlichtes Video von Basad mit dem Titel Trans ist Trend: Wie eine Ideologie unser Land verändert. Die Berliner Polizei bestätigte kurz darauf den Anfangsverdacht für die Straftaten und leitete Ermittlungen ein.[55]

Der Politikwissenschaftler Markus Linden sieht in dem Angebot von Nius ein „rechtspopulistisches Agitationsformat mit journalistischem Anstrich“. Das Portal verfolge eine Doppelstrategie: einerseits „gemäßigte“ Formate mit demokratischen Politikern, andererseits „reißerisch aufgemachte Krawall-Formate, bei denen eine sichtbare Rückbindung an journalistische Sorgfaltspflichten unterbleibt“. Die Nius-Macher seien Medienprofis, die aber einer Agenda folgten. Es handele sich bei dem Portal „um ein zentrales mediales Sprachrohr der Kreise um Hans-Georg Maaßen“, so Linden; Nius sei „Werteunion-TV“.[56]

Commons: Nius – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Aufsicht prüft Reichelt-Portal: Probleme mit Sorgfaltspflicht? In: t-online.de. 13. Februar 2024, abgerufen am 27. Mai 2024.
  2. a b Malene Gürgen: Rechtes Medienportal „Nius“: Grundprinzip verdrehte Fakten. In: Die Tageszeitung: taz. 18. Juli 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 27. Juli 2023]).
  3. Linus Lüring, Stefan Schuchort: Warum gibt es Kritik am Nachrichtenportal "Nius" ? In: Bayerischer Rundfunk. 18. Februar 2024, abgerufen am 17. März 2024.
  4. Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft sieben Beschwerden gegen „Nius“. In: FAZ.NET. 15. Februar 2024, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. März 2024]).
  5. a b Baha Kirlidokme: Neues Medium Nius mit Julian Reichelt: Fox News auf Deutsch. In: Frankfurter Rundschau. 28. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  6. Impressum. In: nius.de. Abgerufen am 12. Februar 2024.
  7. a b c Alexander Krei: Jan Fleischhauer folgt Reichelt und Schuler zu „Nius“. In: DWDL.de. 4. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  8. a b Brigitte Baetz: Das neue Portal Nius ist online. In: deutschlandfunk.de. 10. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  9. Marvin Schade: Neues Portal Nius von Vius: Wie Investor Frank Gotthardt Reichelts Reich übernimmt. In: Medieninsider. 3. Juli 2023, abgerufen am 28. Juli 2023.
  10. Jan David Sutthoff. Autoren. In: nius.de. Abgerufen am 29. Dezember 2023.
  11. Impressum. In: nius.de. Abgerufen am 3. März 2024.
  12. Zara Riffler: In eigener Sache things ✌🏻. In: Twitter. 29. Februar 2024, abgerufen am 1. März 2024.
  13. Alexander Möhnle: +++ In eigener Sache. In: Twitter. 29. Februar 2024, abgerufen am 1. März 2024.
  14. Der Spiegel weiß: Reichelts neue Redaktion arbeitet über einem Nachtklub – erste Mitarbeiter stehen fest. In: kress.de. 6. April 2022, abgerufen am 28. Juli 2023.
  15. Reporter Julius Böhm folgt nun Ex-BILD-Chef Julian Reichelt ins TV-Geschäft. In: osthessen-news.de. 28. Mai 2022, abgerufen am 28. Juli 2023.
  16. Judith Sevinç Basad. Autoren. In: nius.de. Juli 2023, abgerufen am 29. Dezember 2023.
  17. Louis Hagen. Autoren. In: nius.de. Abgerufen am 29. Dezember 2023.
  18. Jan A. Karon. Autoren. In: nius.de. November 2023, abgerufen am 8. November 2023.
  19. Christian Kemper. Autoren. In: nius.de. Abgerufen am 29. Dezember 2023.
  20. Amir Makatov
  21. Anabel Schunke. Autoren. In: nius.de. Juli 2023, abgerufen am 27. Juli 2023.
  22. Giovanna Winterfeldt. In: nius.de. Abgerufen am 29. Dezember 2023.
  23. de:hate: Giovanna Winterfeldt und der Soft-Touch-Rechtspopulismus. 24. August 2023, abgerufen am 17. Juli 2024 (deutsch).
  24. Rob Szymoniak. Autoren. In: nius.de. Abgerufen am 29. Dezember 2023.
  25. Jonas Mueller-Töwe, Lars Wienand: Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt: Neue Hinweise auf Kooperation mit Milliardär. In: t-online.de. 16. August 2022, abgerufen am 28. Juli 2023.
  26. Frank Gotthardt zu Gast bei Alexandra Klöckner. In: spotify.com. 14. Februar 2024, abgerufen am 20. Februar 2024.
  27. Jetzt bricht Reichelts Milliardär sein Schweigen. In: t-online.de. Abgerufen am 20. Februar 2024.
  28. Impressum. In: nius.de. 9. Juli 2023, abgerufen am 27. Juli 2023.
  29. Lars Wienand: Streit um Überschriften – Trans Frau im Fitnessstudio: Reichelt darf in die Irre führen. t-online, 25. Juli 2024, aufgerufen am 2. August 2024.
  30. a b Carla Reveland, Pascal Siggelkow: Verregneter Juli: Lokale Wetterphänomene sprechen nicht gegen Klimawandel. In: Faktenfinder von tagesschau.de. 10. August 2023, abgerufen am 24. August 2023.
  31. Lars Wienand: Selbst Medien wurde es zu heiß: Verwirrung um 48 Grad in Italien. In: t-online.de. 15. Juli 2023, abgerufen am 24. August 2023.
  32. David Schmitz: Kölner kritisiert „Selbstdenker-Fantasien“: ZDF-Meteorologe rechnet mit Klimaleugnern und „Denunzianten“ ab. In: Kölner Stadtanzeiger. 23. August 2023, abgerufen am 24. August 2023.
  33. CDU-Chef Merz: Asylbewerber „lassen sich Zähne neu machen, während Deutsche keine Termine bekommen“. In: berliner-zeitung.de. 27. September 2023, abgerufen am 16. Oktober 2023.
  34. Der Osten in den Medien; Fake-Videos aus Israel; NIUS-Kontroverse. In: Zapp – Das Medienmagazin. NDR.de, 11. Oktober 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023.
  35. a b Stefan Niggemeier: Verhetzen, verunglimpfen, verachten. In: Übermedien. 9. Oktober 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023.
  36. Cornelius Pollmer: Jan Fleischhauer heuert nicht bei "Nius" an. In: sueddeutsche.de. 8. November 2023, abgerufen am 8. November 2023.
  37. Joachim Huber: „Zu hysterisch“: Jan Fleischhauer verlässt Reichelt-Portal, noch ehe er begonnen hat. In: Tagesspiegel, 8. November 2023.
  38. Cornelius Pollmer: Jan Fleischhauer erklärt im SZ-Interview, warum er nicht bei "Nius" anheuert. In: Süddeutsche Zeitung. 8. November 2023, abgerufen am 9. November 2023.
  39. a b Vorwurf der Hetzkampagne: Der Fall Föderl-Schmid. 9. Februar 2024, abgerufen am 12. Februar 2024.
  40. Mina Marschall: Süddeutsche Zeitung veröffentlicht zwei Missbilligungen durch Presserat. In: FAZ.NET. 17. Januar 2024, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 12. Februar 2024]).
  41. Ex-Standard-Chefredakteurin Föderl-Schmid lebend gefunden. In: kurier.at. 9. Februar 2024, abgerufen am 12. Februar 2024.
  42. Plagiatsprüfung gegen Vize-Chefin von "Süddeutscher Zeitung": Portal von Ex-"Bild"-Redakteur zahlt. 6. Februar 2024, abgerufen am 12. Februar 2024.
  43. Die Medien-Woche: MW250 - Der Fall Alexandra Föderl-Schmid auf Apple Podcasts. In: apple.com. Abgerufen am 12. Februar 2024.
  44. Aufsicht prüft Reichelt-Portal: Probleme mit Sorgfaltspflicht? In: t-online.de. 13. Februar 2024, abgerufen am 14. Februar 2024.
  45. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23.
  46. Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung. In: bundesverfassungsgericht.de. Bundesverfassungsgericht, 16. April 2024, abgerufen am 17. April 2024.
  47. Reichelt gegen Regierung: Eine Klatsche für die Ministerin. In: faz.net. 17. April 2024, abgerufen am 17. April 2024.
  48. Lars Wienand: Streit um Überschriften – Trans Frau im Fitnessstudio: Reichelt darf in die Irre führen. t-online, 25. Juli 2025, aufgerufen am 2. August 2024.
  49. Kevin Japalak und Felix W. Zimmermann, KG gibt Machtkritik den Vorrang: Ferda Ataman ver­liert vor Gericht gegen Nius, Legal Tribune Online vom 25. Juli 2024
  50. Grünen-Klage gegen Reichelt: Alle sehen sich als Sieger. In: t-online.de. 10. April 2024, abgerufen am 11. April 2024.
  51. Grüne erwirken einstweilige Verfügung gegen Reichelt. In: lto.de. Abgerufen am 11. April 2024.
  52. Jan Böhmermann siegt vor Gericht gegen Ex-»Bild«-Chef Julian Reichelt. In: Der Spiegel. 5. Oktober 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 11. April 2024]).
  53. Felix W. Zimmermann: Böhmermann-Produktionsfirma siegt gegen Julian Reichelt. In: lto.de. 5. Oktober 2023, abgerufen am 22. April 2024.
  54. Schlamperei bei Reichelt: Gericht verhängt Zwangsgeld. In: t-online.de. 8. März 2024, abgerufen am 11. April 2024.
  55. a b Jeja Klein: Anfangsverdacht: Polizei ermittelt gegen Reichelt und Basad wegen Volksverhetzung. In: queer.de. 19. Juli 2023, abgerufen am 27. Juli 2023.
  56. Lars Wienand: Medienaufsicht nimmt sich Reichelts neues Portal vor. In: t-online.de, 14. Februar 2024

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