Nikolaus Michalek
Nikolaus Michalek (* 5. April 1940 in Wien) ist ein österreichischer Notar und parteiloser Politiker.
Michaleks Eltern waren Ilse Maria Adelheid Michalek (* 22. Oktober 1911, † 16. Dezember 2000) und Richard Michalek (* 22. August 1904, † 9. Februar 1976).[1] Er promovierte 1962 an der Universität Wien (Dr. iur). Von 1976 bis 1990 und ab dem Jahr 2000 war er als öffentlicher Notar in Wien tätig. 1989/90 war er Präsident der österreichischen Notariatskammer.
Von 1990 bis 2000 war Michalek österreichischer Justizminister.
Er war Präsident des Österreichischen Juristentags.
Auszeichnungen
Weblinks
- Nikolaus Michalek auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Eintrag zu Nikolaus Michalek im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Radiobeiträge mit Nikolaus Michalek im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek
- Literatur von und über Nikolaus Michalek im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Richard Michalek. Abgerufen am 5. April 2022 (deutsch (Sie-Anrede)).
Personendaten | |
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NAME | Michalek, Nikolaus |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker |
GEBURTSDATUM | 5. April 1940 |
GEBURTSORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“