Nihil obstat

Nihil obstat (lat. für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:

  • bei der Erteilung einer Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
  • bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
  • Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls für die Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät
  • bei der Eröffnung eines Seligsprechungsprozesses
  • vor einer kirchlichen Trauung, bei der zuvor keine standesamtliche Trauung stattgefunden hat