Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
— NLStBV —

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Staatliche EbeneLand
StellungLandesoberbehörde
GeschäftsbereichNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
HauptsitzHannover, NiedersachsenNiedersachsen Niedersachsen
PräsidentEric Oehlmann
Bedienstete1834 VZÄ
Haushaltsvolumen444 Mio. €
Netzauftrittwww.strassenbau.niedersachsen.de
Bürogebäude in Hannover-Ricklingen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist im Land Niedersachsen für den Unterhalt und die Organisation des Verkehrswesens zuständig. Sie handelt dabei als Landesbehörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Aufgaben

Ein großes Aufgabenfeld der Behörde ist der Straßenverkehr. Sie plant, baut und betreibt Bundesstraßen, Landesstraßen und einen Teil der Kreisstraßen in Niedersachsen. Im Bereich der Luftfahrt wirkt die NLStBV als Luftsicherheitsbehörde nach dem Luftsicherheitsgesetz. Auch fungiert sie als Planfeststellungsbehörde in Niedersachsen für Bundesstraßen, Flughäfen, Straßenbahnen, Seilbahnen und Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Die Landesbehörde vergibt des Weiteren Finanzbeihilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den niedersächsischen Gemeinden und ist für die Förderung der Elektromobilität in Niedersachsen zuständig.[1]

Ehemalige Aufgaben

Bis zur Stilllegung im Jahr 2011 fungierte die NLStBV als Genehmigungsbehörde für die Betriebsvorschriften der Transrapid-Versuchsanlage Emsland. Bis April 2016 war sie auch die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung bei der Stadtbahn Hannover und der Straßenbahn Braunschweig und Aufsichtsbehörde für den Betrieb von Seilbahnen. Diese Aufgaben gingen zum 1. Mai 2016 an die LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH über.[2] Bis Ende 2020 war die Behörde außerdem für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in Niedersachsen zuständig, dieser Aufgabenbereich ging zum 1. Januar 2021 an Die Autobahn GmbH des Bundes über.[3]

Rechtsgrundlagen

Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben ergeben sich aus den Festlegungen in der niedersächsischen Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr.[4] Die Verwaltung der Bundesstraßen durch die NLStBV ist eine Auftragsverwaltung des Bundes nach Art. 90 Abs. 3 GG und wird vom Fernstraßen-Bundesamt beaufsichtigt.

Organisation

Die Landesbehörde gliedert sich in vier zentrale und dreizehn regionale Geschäftsbereiche:[5]

  • Zentrale Geschäftsbereiche (Sitz in Hannover)
    • Geschäftsbereich 1: Steuerung und Interne Dienstleistung
    • Geschäftsbereich 2: Planung, Bau, Betrieb und Recht
    • Geschäftsbereich 3: Projektentwicklung, Ingenieurbauwerke und Verkehr
    • Geschäftsbereich 4: Mobilitätsmanagement
  • Regionale Geschäftsbereiche
    • Aurich
    • Gandersheim
    • Goslar
    • Hameln
    • Hannover
    • Lingen
    • Lüneburg
    • Nienburg
    • Oldenburg
    • Osnabrück
    • Stade
    • Verden
    • Wolfenbüttel

Zu den regionalen Geschäftsbereichen gehören Straßenmeistereien (bis Ende 2020 auch Autobahnmeistereien). Die Betriebszentrale des Landesamtes ist zentral dem regionalen Geschäftsbereich Hannover zugeordnet.[6] Die zwei Fernmeldemeistereien, sowie die Verkehrsrechnerzentrale sind dem zentralen Geschäftsbereich 4 zugeordnet.[7]

Literatur

  • Georg Ruppelt: Kein Hindernis ist ihm zu groß. Er geht drauf los. Das Bild des Straßenbauingenieurs im Spiegel der Literatur, Vortrag anlässlich des 250-jährigen Jubiläums der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, gehalten im Schloss Herrenhausen am 21. Mai 2014, Broschüre (24 Seiten). Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek, Hannover 2014, strassenbau.niedersachsen.de (PDF)

Weblink

Einzelnachweise

  1. Unsere Aufgaben. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Abgerufen am 16. Mai 2013.
  2. Straßenbahnen und Seilbahnen, www.strassenbau.niedersachsen.de, abgerufen am 1. Januar 2021
  3. Autobahn-GmbH künftig für Autobahnen in Niedersachsen zuständig, www.strassenbau.niedersachsen.de, 10. Dezember 2020, abgerufen am 1. Januar 2021.
  4. Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) in der Fassung vom 25. August 2014, auf nds-voris.de
  5. Organigramm: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (PDF), auf strassenbau.niedersachsen.de, abgerufen am 26. April 2019
  6. Die Betriebs- und Tunnelzentrale. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Abgerufen am 16. Mai 2013.
  7. Zentrale Geschäftsbereiche | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Abgerufen am 24. April 2019.

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