Nicolaus (Propst)

Die Urkunde vom Verkauf des Dorfes Heist, Anno 1361 (deutsche Übersetzung in der Bildbeschreibung)

Nicolaus (auch: Nikolaus) (* um 1310; † um 1365) war Klosterpropst des Klosters Uetersen.

Leben

Nicolaus war der Nachfolger von Albert und wurde erstmals 1361 in einer Urkunde des Grafen von Holstein genannt. In dieser verkauft der Ritter Hartwich von Heest dem Kloster Uetersen für 700 Mark das Dorf Heist mit der Curia (ein mit Graben und Wall umgebener Edelhof) Bothop. Weitere Urkunden bestätigen ihn im gleichen Jahr bei Schenkungen und Landzukäufen bei Ersfleth an der Elbe. Im Februar 1362 erwirbt er für das Kloster von Wolder von Damme seine Curia Neuenhoff bei Heist, den A-Kamp mit dem Landstücken Hogenroth, Schwellingen und Siderrath. Das Kloster übernahm dabei die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und „Nutzungsrechte“ im Dorf Heist. Propst Nicolaus verstarb um 1365, sein Nachfolger wurde Johann.

Literatur und Quellen

  • Johann Friedrich Camerer: Vermischte historisch-politische Nachrichten in Briefen von einigen merkwürdigen Gegenden der Herzogthümer Schleßwig und Hollstein, ihrer natürlichen Geschichte und andern seltenen Alterthümern. Flensburg/ Leipzig 1758–1762, S. 201.
  • Hans Ferdinand Bubbe: Versuch einer Chronik der Stadt und des Klosters Uetersen. Band 1, 1932, Kapitel I S. 39 und 56.
  • Erwin Freytag: Liste der Pröbste und Priörinen an dem Zisterzienser Nonnenkloster und späteren Adligen Kloster zu Uetersen. Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 1970.
  • Magarete und Jörg Eichborm: Das Dorf HEIST. Teil 2, 1996, S. 21.
  • Elsa Plath-Langheinrich: Das Kloster am Uetersten End. C.D.C. Heydorns Verlag, 2008, ISBN 978-3-934816-04-6.
  • Elsa Plath-Langheinrich: Kloster Uetersen in Holstein. Wachholtz Verlag, 2009, ISBN 978-3-529-02813-7.
  • Klosterarchiv Uetersen
VorgängerAmtNachfolger
AlbertPropst des Klosters Uetersen
1350–1362
Johann

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13 Uetersen Verkaufsurkunde Heist 1361 01.jpg
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Verkaufsurkunde von 1361 auf Latein. In dieser Verkauf der Ritter Hartwich von Heest das Dorf Heist für 700 Mark an das Kloster Uetersen. In diesen Kaufvertrag wird auch der Uetersener Propst Nicolaus (auch: Nikolaus) (* um 1310; † um 1365) erwähnt)
  • Deutsche Übersetzung:

Allen denjenigen, so dieses sehen oder hören werden, Wir HARTWICUS genannt Heest (Heist), ein Soldat, und Hartwicus, dessen Sohn, begehren, dass es werde bekannt, und bei gegenwärtigen erkennen Wir dieses öffentlich wieder und contestieren, dass mit Consens und Rath und Genehmigung aller unserer Erben und Blutsfreunde, deren Consens hierzu erfordert wird, mit vorgängiger voller und weiser Deliberation (Beratschiagung) durch einen gerechten Verkauf haben verkauft und freiwillig abgetreten, den ehrlichen und gottesfürchtigen Personen Nicolaus, dem Probsten, Alheide, der Priorin und dem Heil. Convent in Uetersen und deren ewigen Nachfolgern unser Gut, genannt Heest mit dem Hause Bothop sich erstreckend auf der einen Seite an den Zulauf des Wassers, genannt Haverbecke, mit allen Äckern, gebauten und ungebauten Wäldern, Weiden, Wiesen,Wassern und deren Ablauf, Holzung und Holzhauung, so bei erwähntem Gute und dem Hause Bothop, es sei, wie es wolle, gehörig, und mit allen Rechten, Freiheiten, so dabei gehörig und hervorkommen und allen Einkünften, welche vormals von Rechts und Gewohnheits wegen, wie es auch sei bei obgedachtem Gute und dem Gutshause Bothop gehörenden, wie Wir und unsere Vorfahren oben genanntes Gut und das Haus besessen haben, viele Zeiten nach dem Erbrecht und Eigentum, ewig frei und friedlich zu besitzen, und mit dem höchsten und niedrigsten Gericht, unter beider und einer Regierung und allen Dienstbarkeiten, wie Wir oben erwähntes Gericht von dem Edlen Herrn, Herrn unserem Adolph Grafen zu Holstein und in Schauenburg gehabt und gehalten verbunden, für siebenhundert Mark Hamburger Pfennige uns ganz bezahlt, und in unsern notwendigen Gebrauch verwandt.

Und verheißen nichts desto weniger für uns und unser Erben und ewigen Nachfolgern mit unser unter geschriebenen Mitbewilligern oben erwähnten Probst, Priörin und Convent obenerwähntes Gut und das Haus Boethop mit allen Einkünften und. Zubehör, wie vörher gesagt

Zehnten, Buttergeldes, Grundhauer und in Summa aller Intraden, wozu meine Untertanen in meinem Gerichte, an welchem Orte dieselbe auch wohnen, verbunden sind, durch die Nachlässigkeit und Verzögerung meiner Boten einigermaßen nicht möge gehindert werden, so gebe ich denen Vorstehern desselben Klosters die vollkommene Macht, durch ihre Boten für dasjenige, so ein jeder schuldig ist, doppelt Pfand zu nehmen, und sofort aus meinem Gericht zü bringen, auch, wenn vorbesagte meiner Untertanen ihre Pfande innerhalb 14 Tagen wieder zu lösen verabsäumen würden, zu verkaufen. Damit auch durch einige Dienste das Kloster Ütersen noch mehr zunehmen möge, so erlasse ich meinen Untertanen zu Osterbrück-Mür--lo-und Esingen alle und jede Dienste, welche sie mir und meinen Erben, wenn sie von ihnen gefordert würden, tun müssen und gebe sie davon frei, indem ich sie zum Dienst des Klosters Ütersen bescheide, also nämlich, daß ein jeder derselben, wann und zu welcher Verrichtung er von dem Vorsteher des Klosters wird berufen werden, jährlich zum Nutzen selbigen Klosters zwei Tage treulich zu dienen schuldig sein soll. Überdem verstatte ich auch dem Kloster die Schweinemast und Holz, zu allem dessen Gebrauch, wo und wozu es dessen bedarf~ zu fällen, auch zu dessen Nutzen wegzuführen, in allen meinen Gütern, wo es selbigem zu seinem Vorteil am besten zu sein scheint. Damit ich auch an dem Gebet und den guten Werken, welche der Herr durch die daselbst annoch einzunehmende Personen zu verrichten verleihen wird, allerdings mit Heil haben mögen, will ich gestatten und zulassen, das gedachten Convents eigenen oder auch anderen Jägern, welche selbiger~ wird haben können, für einer jeden zuerst eingenommenen Person Tisch zu ihrer Ergötzung zwei Rehböcklein in meinen Jagden jagen und fangen möge. Zur Urkund dessen ist mein Siegel hieran gehänget worden. Gegeben im Jahr des Herrn 1285, am Tage der heiligen Jungfrau Scholastica.