Neuseeländisches Parlament

New Zealand Parliament
Gründung:17. Januar 1853
Gründungsgesetz:New Zealand Constitution Act 1852
Heutiges Gesetz:Constitution Act 1986
Erlassen am:13. Dezember 1986
In Kraft getreten am:1. Januar 1987

Das Parlament von Neuseeland (Englisch: New Zealand Parliament, Māori: Pāremata Aotearoa) ist die oberste gesetzgebende Macht im Inselstaat Neuseeland. Das Parlament setzt sich aus zwei Teilen zusammen,

Der Sitz des Parlamentes ist in Wellington, der Hauptstadt des Landes.

Geschichte

Am 17. Januar 1853 wurde mit dem New Zealand Constitution Act 1852 des britischen Parlamentes ein Gesetz verabschiedet, das der damaligen Kolonie Neuseeland mehr Selbstbestimmungsrechte gab und den Parlamentarismus einführte. Anfänglich bestand das Parlament, General Assembly genannt, noch aus einem Zweikammersystem, bei dem die Mitglieder des Legislative Council, dem Oberhaus, von der britischen Krone ernannt wurden und das House of Representatives, als Unterhaus, das sich aus den gewählten Vertretern der sechs damaligen Provinzen bildete. Wählen durften seinerzeit nur Männer über 21 Jahren, die sich im Besitz von Land befanden, gepachtet oder als Eigentum.[2] Während die Mitglieder des Repräsentantenhauses jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt wurden, bekamen die Vertreter des Oberhauses, die Gesetzesbeschlüsse des Unterhauses verwerfen konnten, hingegen ihren Sitz auf Lebenszeit, doch 1891 wurde ihre Amtszeit auf 7 Jahre reduziert.

Mit dem Statute of Westminster Adoption Act 1947 erhielt Neuseeland 1947 seine volle Souveränität[3] und mit Wirkung vom 1. Januar 1951 wurde der Legislative Council dann abgeschafft, so dass Neuseelands parlamentarisches System heute ein Einkammersystem darstellt.[4]

Das Parlament heute

Häufig wird im deutschsprachigen Raum das Repräsentantenhaus Neuseelands irrtümlich als Parlament bezeichnet, da im Repräsentantenhaus die gewählten Vertreter des Volkes sitzen. Da das politische System Neuseelands aber auf einer konstitutionellen Monarchie basiert, in der das Staatsoberhaupt ein erblicher Monarch (der Herrscher) ist und die Macht und Funktionen des Herrschers – wenn auch innerhalb verfassungsmäßiger Beschränkungen – ausübt, gehört das Staatsoberhaupt mit zum parlamentarischen System Neuseelands. Das Staatsoberhaupt, vertreten durch den Generalgouverneur von Neuseeland, eröffnet die konstituierenden Sitzung des Parlamentes, beruft das Parlament zu seinen regelmäßigen Sitzungen ein und kann es kraft seiner Befugnisse auch auflösen.[1]

Neuseeland besitzt keine Verfassung, in der die Rolle und Aufgaben des Parlamentes festgeschrieben in einem Dokument sind. Seine verfassungsgemäßen Aufgaben, wie es arbeiten soll und wie es gebildet wird, bezieht das Parlament aus den verschiedenen Gesetzen, wie

Siehe auch

Literatur

  • Raymond Miller (Hrsg.): New Zealand - Government and Politics. 3. Auflage. Oxford University Press, Melbourne 2003, ISBN 0-19-558464-3 (englisch).

Weblinks

  • Homepage. New Zealand Parliament, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).

Einzelnachweise

  1. a b How Parliament works - Fact sheets - Parliament Brief: What is Parliament?. New Zealand Parliament, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  2. NZ Constitution Act comes into force. New Zealand History Online, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  3. New Zealand Sovereignty: 1857, 1907, 1947, or 1987?. New Zealand Parliament, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  4. Legislative Council abolished. New Zealand History Online, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  5. Legislature Act 1908. New Zealand Legislation, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  6. Constitution Act 1986. New Zealand Legislation, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  7. New Zealand Bill of Rights Act 1990. New Zealand Legislation, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).
  8. Electoral Act 1993. New Zealand Legislation, abgerufen am 29. Oktober 2014 (englisch).

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Staatswappen Neuseelands (seit 1956).
  • Das Staatswappen zeigt einen in Blau und Rot gevierten Schild mit einem silbernen Pfahl. Es zeigt im blauen ersten Feld das Kreuz des Südens (Southern Cross) mit silbergeränderten fünfzackigen Sternen als Symbol des Staates und im blauen vierten Feld goldene Bergmannswerkzeuge, Symbole für Landwirtschaft, Viehzucht und Bergbau, sowie ein Goldenes Vlies im roten zweiten Feld und im dritten Feld in Rot eine goldene Korngarbe. Die drei schwarzen nach links fahrende Segelschiffe mit ausliegenden Rudern im Pfahl stehen für die Bedeutung des Seehandels und für die Besiedlung Neuseelands vom Meer her. Der Wappenschild wird rechts, von einer weißen Frau mit der Flagge Neuseelands in der Hand, Symbol für die europäischen Einwanderer, und links von einem tätowiertem Māori im traditionellen Gewand, dem Kaitaka aus neuseeländischem Flachs, und mit einem Taiaha, einer langen Kampfkeule, in der Hand, Symbol für die Ureinwohner, als Schildhalter gehalten. Beide stehen auf Zweigen des Silberfarns, der Nationalpflanze. Darüber liegt ein silbernes Band mit dem Staatsnamen „NEW ZEALAND“. Über dem Wappenschild schwebt die britische Edwardskrone als Versinnbildlichung der formalen britischen Oberherrschaft.
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