Neoterophilie

Die Neoterophilie (griechisch νεότερος (neoteros), „der Jüngere“) ist eine ausschließliche oder überwiegende sexuelle Vorliebe für (wesentlich) jüngere Liebespartner – männlich oder weiblich, hetero- oder homosexuell. Sie stellt einen Sonderfall der Chronophilie dar. Zur Pädophilie besteht die weitgehend klare Abgrenzung durch die Geschlechtsreife der jüngeren Partner – daher sind neoterophile sexuelle Handlungen auch nicht zwangsläufig strafbar.

Richtet sich das sexuelle Interesse auf pubertierende Mädchen, spricht man von Parthenophilie oder auch vom Lolitakomplex, beim auf pubertierende und postpubertäre Jungen gerichteten Interesse von Ephebophilie.[1][2] Der geschlechtsübergreifende Oberbegriff dazu ist Hebephilie.

Rechtliche Situation in Deutschland

Wenn es sich dabei um eine sexuelle Beziehung zwischen einer über 14-jährigen Person mit einer unter 14-jährigen Person handelt, sind neoterophile sexuelle Handlungen in Deutschland als Kindesmissbrauch grundsätzlich strafbar. Ist die jüngere Person 14 oder 15, die andere bereits 21 oder älter, können sie dann strafbar sein, wenn die im Einzelfall nachweislich fehlende Fähigkeit der jüngeren Person zur sexuellen Selbstbestimmung vorsätzlich ausgenutzt wird (vgl. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen). Eine Strafbarkeit kann auch dann vorliegen, wenn es sich um Prostitution oder Ausnutzung von Notlagen einer unter 18-jährigen Person handelt. Liegt keiner dieser Sonderfälle vor, ist einvernehmlich praktizierte Neoterophilie in Deutschland rechtmäßig, da die Sexualmündigkeit mit 14 Jahren eintritt.

Einzelnachweise

  1. Magnus Hirschfeld: Die Homosexualität des Mannes und des Weibes. De Gruyter, Berlin 2001, ISBN 3-11-017251-8 (Nachdr. d. Ausg. Berlin 1914)
  2. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10. In: Sexuologie, ISSN 0944-7105, Bd. 12 (2005), Heft 3/4, S. 120–152

Siehe auch