Nebenanlage (Denkmalschutz)

Nebenanlagen im Sinne des Denkmalschutzes sind beispielsweise Hintergebäude, Hofbereiche, Einfriedungen, Vorgärten, Brunnen, Teiche, Außenanlagen oder andere zum Grundstück gehörende Freiflächen. Diese können ebenfalls unter Schutz gestellt werden.

Sie sind oft eng mit dem Hauptdenkmal verbunden und tragen zur historischen Bedeutung und Integrität des Gesamtensembles bei. Im Denkmalschutz werden sowohl das Hauptdenkmal als auch die Nebenanlagen geschützt und erhalten, um die historische Substanz und den Charakter des Ortes zu bewahren.[1]

Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass sich der schützenswerte Charakter eines Denkmals aus seinem Kontext ergibt, der auch an sich, also isoliert bertrachtet, nicht schützenswerte Elemente umfassen kann. Das Denkmalschutzgesetz von Rheinland-Pfalz definiert beispielsweise: „Gegenstand des Denkmalschutzes ist auch die Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung von Bedeutung ist.“[2]

Weblinks

  1. Lengfeld & Wilisch Energie: Leitfaden Energetisches Sanieren denkmalgeschützter Gebäude in Wiesbaden. In: Landeshauptstadt Wiesbaden. Landeshauptstadt Wiesbaden - Umweltamt in Kooperation mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bauaufsichtsamt, März 2019, abgerufen am 14. August 2023.
  2. § 4 DSchG. Abgerufen am 12. November 2023.

Literatur