Nachtflugverbot

Ein Nachtflugverbot ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Immissionsschutz der Bevölkerung gegen Nachtfluglärm. Überflüge bleiben hiervon jedoch unberührt.

Ausnahmen bestehen meist für Rettungsflüge sowie hoheitlichen Flugverkehr für Politiker, Polizei und Militär. Teilweise bestehen Ausnahmen für Fracht- und Postflüge.

Nachtflugverbote sind in den meisten Fällen Nachtflugbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeuge oder Flugaufgaben, selten ausschließliche Verbote. Die Definition von Nachtflug entspricht nur annähernd dem Begriff Dunkelheit. Dadurch ergibt sich die Problematik der Lärmbelästigung in den Nachtstunden.

Begründungen

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt möglicherweise erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.

Der Deutsche Ärztetag forderte im Mai 2012 einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe. Die Lärmgrenzwerte der Gesetze müssten aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden. Die Ärzte betonen, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.[1]

Situation in Deutschland

Nachtflugbeschränkungen an ausgewählten deutschen Flughäfen
22:0023:0000:0001:0002:0003:0004:0005:0006:00
München
Stuttgart
Hamburg
Frankfurt
Berlin-Schönefeld
Düsseldorf
LeipzigBedingungen s. Text

  eingeschränkter Flugverkehr   Flugverbot

Die in Deutschland zum Flugbetrieb bestehenden wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Luftverkehrsgesetz und das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971. Aus beiden Vorschriften lässt sich kein gesetzlich definiertes „Nachtflugverbot“ ableiten, aus dem sich ein „Recht auf Nachtruhe“ oder Lärmschutz ergibt.

Allerdings besteht für viele deutsche Flughäfen während der Nachtstunden eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung, die aber eventuell den Betrieb von Ambulanz- und Rettungsflügen und von Post- und Kurierflügen zulässt. Außerdem ist teilweise der Einsatz von Flugzeugtypen mit geräuschärmeren Triebwerken, sogenannten Kapitel-3-Flugzeugen zugelassen. Das sind Flugzeuge, die die Bedingungen der strengsten Lärmschutzklasse des Chicagoer Abkommens erfüllen. Alle Verkehrsflugzeuge, die heute neu auf den Markt kommen, müssen die Bedingungen des Kapitels 3 des 16. Anhangs dieses Abkommens einhalten.[2]

Ausweichflüge aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen sind stets an allen Flughäfen erlaubt.

Am Flughafen Frankfurt war eigentlich ein striktes Nachtflugverbot eine der Bedingungen für den Bau der neuen Landebahn Nordwest. Dies war eines der Ergebnisse einer drei Jahre lang tätigen Mediationsgruppe, der auch Fraport und Lufthansa angehörten. Statt eines absoluten Nachtflugverbots, wie es dann durch die Fraport beantragt war, genehmigte das zuständige Ministerium zeitweise allerdings durchschnittlich 133 nächtliche Flugbewegungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, davon 17 planmäßige Flüge für die Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr.[3] Mit Urteil vom 4. April 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Regelung teilweise abwägungsfehlerhaft sei und legte ein generelles Nachtflugverbot für die Kernnacht zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr fest.[4]

Für den neu gebauten Flughafen Berlin Brandenburg versuchten Brandenburger Bürger ein Nachtflugverbot zu erwirken. Im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 3. Dezember 2012 haben über 100.000 Wahlberechtigte in den offiziellen Eintragungsstellen ihre Unterschrift für ein diesbezügliches Volksbegehren geleistet.[5] Dies war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland. In Berlin ist selbiges Vorhaben gescheitert.[6]

Der am 25. Mai 2005 vom Bundeskabinett vorgeschlagene Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm enthält ebenfalls keine Rechtsgrundlage für ein gesetzliches Nachtflugverbot in Deutschland.

Umweltorganisationen, wie der Verkehrsclub Deutschland (VCD), fordern ein generelles bundesweites Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Lärm.[7]

FlughafenRegelungAusnahmen
Lübeck-BlankenseeNachtflugbeschränkung von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr
HamburgNachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 6:00 UhrNachtpostflüge

Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr

BremenNachtflugbeschränkung von 22:30 Uhr bis 6:00 UhrNachtpostflüge

Verspätete Landungen bis 24:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier

Berlin-Schönefeld (jetzt BER)Keine NachtflugbeschränkungenZwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Flughafen Berlin BrandenburgNachtflugbeschränkung von 23:30 Uhr bis 05:30 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
HannoverKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Münster/OsnabrückKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Paderborn/LippstadtKeine Nachtflugbeschränkungen
NiederrheinNachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Landungen bis 24:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier
DortmundNachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Starts bis 22:30 Uhr und verspätete Landungen bis 23:30 Uhr
DüsseldorfNachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrKapitel 3-Flugzeuge planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr und verspätete Landungen bis 23:30 Uhr.

Verspätete Landungen der Home-Carrier bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.

Köln/BonnKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
Leipzig/HalleNachtflugbeschränkung im Passagierverkehr von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr

Keine Nachtflugbeschränkung für Frachtverkehr

Verspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
DresdenNachtflugbeschränkung von 23:30 Uhr bis 5:30 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.
Erfurt/WeimarKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
FrankfurtNachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 5:00 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24:00 Uhr
Frankfurt-HahnKeine NachtflugbeschränkungenZwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
SaarbrückenNachtflugbeschränkung von 22:30 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Landungen bis 24:00 Uhr
Karlsruhe/Baden-BadenNachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 6:00 UhrVerspätete Landungen bis 24:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
StuttgartNachtflugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr für StartsLandungen bis 23:30 Uhr

Nachtpostflüge und militärische Flugbewegungen

FriedrichshafenNachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 UhrLandungen bis 23:00 Uhr, wenn Kapitel-3-Flugzeug und Home-Carrier

Verspätete Landungen bis 23:30 Uhr, wenn Home-Carrier

NürnbergKeine NachtflugbeschränkungenNachtflugbetrieb zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur für Kapitel-3-Flugzeuge
MemmingenNachtflugbeschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
MünchenNachtflugbeschränkung von 0:00 Uhr bis 5:00 UhrNachtpostflüge

Verspätete Starts und Landungen bis 0:00 Uhr sowie verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr.

In den Nachtrandstunden (von 22:00 bis 0:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr) nur für Kapitel-3-Flugzeuge[8]

Einzelnachweise

  1. 115. Deutscher Ärztetag: Beschlussprotokoll (PDF; 4,0 MB), S. 351–353, 22. bis 25. Mai 2012.
  2. Kapitel-3-Flugzeuge. Flughafenverband ADV, abgerufen am 30. August 2017.
  3. Planfeststellungsbeschluss, S. 22 ff. (PDF)
  4. Urteil des BVerwG v. 4. April 2012, Az. 4 C 8/09 u. a. (online)
  5. Mitteilung des Brandenburger Landeswahlleiters zum Volksbegehren „Nachtflugverbot“. (Memento vom 14. Dezember 2012 im Internet Archive) Abgerufen am 4. Dezember 2012.
  6. Volksbegehren nicht zustande gekommen. (PDF) Amt für Statistik, abgerufen am 11. Oktober 2012.
  7. Nachtflugverbot am Flughafen Berlin-Tegel darf nicht aufgeweicht werden. (Memento vom 10. April 2016 im Internet Archive) In: VCD-Blog, 14. Mai 2012.
  8. Nachtflug - Strenge Regeln für ungestörte Nachtruhe. Abgerufen am 31. Januar 2018 (deutsch).

[1]

Literatur

  • Christian Giesecke: Nachtflugbeschränkungen und Luftverkehrsrecht. Luftverkehr im Spannungsfeld von Wirtschaft und Gesundheit. (= Schriften zum Luft- und Weltraumrecht; 21). Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26244-8 (zugl. Dissertation, Universität zu Köln, 2005)
  • Umweltbundesamt: Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung. November 2006. (PDF)

Weblinks

Wiktionary: Nachtflugverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  1. Nachtflugregelung am BER. Abgerufen am 9. Februar 2021.