NUTS:FR
Als NUTS:FR oder NUTS-Regionen in Frankreich bezeichnet man die territoriale Gliederung Frankreichs gemäß der europäischen „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik“.
Grundlagen
In Frankreich sind die drei NUTS-Ebenen und die LAU-Ebene wie folgt belegt[1]:
- NUTS-1: die 13 Regionen (Régions) im Mutterland (einschließlich Korsika) und eine NUTS-1-Region ohne politisch-administratives Äquivalent, die alle zu Frankreich gehörenden ultraperipheren Regionen der EU umfasst
- NUTS-2: 22 NUTS-2-Regionen im europäischen Teil Frankreichs, die den bis 2015 existierenden Regionen entsprechen und heute kein politisch-administratives Äquivalent mehr haben, sowie die 5 überseeischen Gebietskörperschaften der Regionalebene (Régions d’outre-mer bzw. Collectivités uniques)
- NUTS-3: 101 Départements einschließlich der 5 überseeischen Gebietskörperschaften der Départementebene (Départements d'outre mer bzw. Collectivités uniques)
- LAU: 36.680 Gemeinden (Communes)
NUTS-Regionen in Frankreich seit 2016
Geschichte
In Frankreich waren die drei NUTS-Ebenen bis 2016 wie folgt belegt:
- NUTS-1: 9 NUTS-1-Regionen, die einerseits den 8 ZEAT (Zones d’études et d’aménagement du territoire, statistischen Einheiten ohne politisch-administratives Äquivalent) sowie der Gesamtheit der französischen Überseedépartements entsprechen
- NUTS-2: 27 Regionen (fr. Régions) einschließlich der zunächst 4, dann 5 Régions d'outre-mer
- NUTS-3: 101 Départements einschließlich der zunächst 4, dann 5 Départements d’Outre-mer
- LAU-1: 3.785 Cantons de rattachement[2] (entspricht in weiten Teilen den Kantonen)
- LAU-2: 36.680 Gemeinden (Communes)
Bis 2013 umfasste die NUTS-Klassifikation nur vier Überseedépartements und -regionen,[3] mit der Änderung von 2013 wurde Mayotte als fünftes Überseedépartement zur NUTS-2- und NUTS-3-Region, gleichzeitig mussten aufgrund der Erweiterung der überseeischen NUTS-1-Region auch die übrigen Überseedépartements recodiert werden.[4]
Siehe auch
Weblinks
- Verordnung (EU) 2016/2066 (Liste der NUTS-Codes Ebene 1 bis 3). In: EUR-Lex (Rechtsinformationssystem der EU), Seite 26.
- Geschichtliche Entwicklung der NUTS-Gliederungen, auf Eurostat.
- Liste der NUTS-Codes Ebene 1 bis 3 von 2016 mit Änderungen zu 2013, auf SIMAP (EU-Informationssystem für die Europäische Auftragsvergabe).
Einzelnachweise
- ↑ a b Quelle: Verordnung (EU) 2016/2066
- ↑ Die Bezeichnung Rattachement ist das französische Wort für Kohäsion im Sinne der EU-Regionalpolitik
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 105/2007
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 1319/2013
- ↑ Bis 2013, siehe Verordnung (EG) Nr. 105/2007.
- ↑ Ab 2013, siehe Verordnung (EU) Nr. 1319/2013.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Autor/Urheber: own, Lizenz: CC BY-SA 2.5
Karte der NUTS 1 Regionen der Europäische Union, 2007