Als Weinbaugemeinde liegt Monzernheim im größten Weinbau treibenden Landkreis Deutschlands und mitten im Weinanbaugebiet Rheinhessen.
Geschichte
Die älteste erhaltene Erwähnung von Monzernheim – als „Munzinheim“ – findet sich in einer Schenkungsurkunde von 765 an das Kloster Lorsch. Auch das Kloster Otterberg war im Ort begütert.[2]
Während der sogenannten Franzosenzeit war der Ort Sitz einer Mairie im Kanton Bechtheim, der Teil des Departements Donnersberg war. Zur Mairie Monzernheim gehörte auch Blödesheim (heute Gemeinde Hochborn). Aufgrund der 1815 auf dem Wiener Kongress getroffenen Vereinbarungen und einem 1816 zwischen Hessen, Österreich und Preußen geschlossenen Staatsvertrag kam die Region zum Großherzogtum Hessen und wurde von diesem der Provinz Rheinhessen zugeordnet. Nach der Auflösung der rheinhessischen Kantone kam der Ort 1835 zum neu errichteten Kreis Worms, zu dem er bis 1969 gehörte.
Bevölkerungsentwicklung
Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Monzernheim, die Werte von 1871 bis 1987 beruhen auf Volkszählungen:[3]
Ortsbürgermeister ist Ansgar Münnemann. Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wurde er mit einem Stimmenanteil von 71,68 % in seinem Amt bestätigt.[5]
Wappen
Blasonierung: „Geteilt von Schwarz und Silber; oben ein wachsender goldener Löwe, rotbewehrt, -gezungt und - gekrönt, unten eine grüne Traube mit Blättern.“
Dieter Krienke und Ingrid Westerhoff: Kreis Alzey Worms. Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau (= Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz 20.3). Wernersche Verlagsgesellschaft, Worms 2018, ISBN 978-3-88462-379-4, S. 237–242.
↑Jürgen Keddigkeit, Michael Werling, Rüdiger Schulz und Charlotte Lagemann: Otterberg, St. Maria. Zisterzienserabtei Otterburg. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden, Band 3: M–R. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde. Kaiserslautern 2015. ISBN 978-3-927754-78-2, S. 524–587 (538).