Monheim-Gesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum Düsseldorf
Kurztitel:Monheim-Gesetz
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Besonderes Verwaltungsrecht, Kommunalrecht
Fundstellennachweis:SGV NRW 2020
Erlassen am:10. September 1974
(GV. NW. 1976 S. 214)
Inkrafttreten am:1. Juli 1976
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Monheim-Gesetz ist der Kurzname für das Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum Düsseldorf vom 1. Juni 1976. Durch das Gesetz erlangte die Stadt Monheim wieder ihre Selbständigkeit, die sie mit Wirkung vom 1. Januar 1975 verloren hatte. Sie wurde dem Kreis Mettmann zugeordnet. Außerdem wurde in diesem Gesetz ein Gebietsaustausch zwischen den Städten Krefeld und Kempen, Kreis Viersen, festgelegt.

Kurzbeschreibung

§ 1Gebietsaustausch zwischen der kreisfreien Stadt Krefeld und der Stadt Kempen, Kreis Viersen
§ 2Wiedererrichtung der Stadt Monheim, Kreis Mettmann
§ 3Zuordnung der Stadt Monheim zum Amtsgericht Düsseldorf
§ 4Auflösung der Räte der kreisfreien Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann
§ 5Abtretung von Beamten, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden von der Stadt Düsseldorf an die Stadt Monheim
§ 6Zuordnung der von der Stadt Düsseldorf in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten zur Stadt Monheim
§ 7Bildung von Personalkommissionen und Vorbereitung von Personalratswahlen
§ 8Regelungen für die Haushaltsführung der Städte Düsseldorf und Monheim
§ 9Regelungen für die Wahl der Mitglieder der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann in den Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf
§ 10Bestätigung der Bestimmungen der Aufsichtsbehörde
§ 11Inkrafttreten am 1. Juli 1976

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