Mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle)

Mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle)
Frequenzbereich156 bis 162 MHz
Reichweiteca. 30 sm
Not-/AnruffrequenzKanal 16 / 156,800 MHz
DSC-Alarmfrequenz (Not/Dringlichkeit/Sicherheit)Kanal 70 / 156,525 MHz
DSC-Routineanrufe in Richtung LandKanal 70 / 156,525 MHz
DSC-Routineanrufe in Richtung SchiffKanal 70 / 156,525 MHz
Notwendiges Funkbetriebszeugnis
BerufsschifffahrtRestricted Operator’s Certificate
SportschifffahrtShort Range Certificate

Der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle ist ein Teil des mobilen Seefunkdienstes, der ausschließlich für Funkverkehr über Ultrakurzwelle vorgesehen ist.

Geschichte

Bis 1972 existierten im mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle 28 Kanäle, denen jeweils eine feste Frequenz zugeordnet war. 1972 gelang es, durch verbesserte Funkgerätetechnik die Frequenzabstände der Kanäle zu halbieren. Dadurch entstanden zwischen den Frequenzen der bereits existierenden Kanäle die zusätzlichen Kanäle 60 – 88.

Voraussetzung für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW

Voraussetzung zur Teilnahme am Seefunk: Ein Seefunkgerät

Grundsätzlich hat jedes Wasserfahrzeug auf Seeschifffahrtsstraßen die Möglichkeit, am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilzunehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme war bis zum 31. Mai 2013 ein für den Seefunk zugelassenes Funkgerät und eine Frequenzzuteilungsurkunde. Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig. Die schon ausgestellten Urkunden bleiben bis zur Beantragung einer Änderung der Nummernzuteilung gültig. Ein Tausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist daher nicht vorgesehen.[1]

Des Weiteren muss der Schiffsführer im Besitz eines ausreichend gültigen Funkbetriebszeugnisses sein. Für den Funkverkehr auf See auf UKW ist für die Berufsschifffahrt das ROC und für die Sportschifffahrt das SRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilnehmen.

Die Funkkanäle und deren Frequenzen und Modulationsarten

Für den mobilen Seefunkdienst ist der Frequenzbereich von 156 bis 162 MHz auf UKW vorgesehen. In diesem Frequenzbereich gibt es festgelegte Frequenzen, auf denen gefunkt werden kann. Die einzelnen Kanäle haben eine feste Frequenz und eine feste Bezeichnung. Manche Kanäle sind für eine bestimmte Verwendung vorgeschrieben.[2]

KanalVerwendungSee- funkstelleKüsten- funkstelleSchiff–SchiffSimplex /DuplexÖffentlicher Nachrichtenaustausch
60Rostock Radio (Küstenfunkstelle)156,025160,625DX
01Nordfriesland Radio und Hamburg Radio (Küstenfunkstellen)156,050160,650DX
61Borkum Radio (Küstenfunkstelle)156,075160,675DX
02156,100160,700DX
62Accumersiel Radio (Küstenfunkstelle)156,125160,725DX
03156,150160,750DX
63156,175160,775DX
04Lübeck Radio (Küstenfunkstelle)156,200160,800DX
64156,225160,825DX
05156,250160,850DX
65156,275160,875DX
06international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr156,300XS
66Arkona Radio (Küstenfunkstelle)156,325160,925DX
07156,350160,950DX
67156,375156,375XS
08international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr156,400XS
68Revierzentrale Brunsbüttel[3]156,425156,425S
09156,450156,450XS
69In Deutschland für die Sportschifffahrt156,475156,475XS
10156,500156,500XS
70Digitaler Selektivruf für Not, Sicherheit und Anrufe156,525156,525-
11156,550156,550S
71Revierzentrale Cuxhaven Elbe-Traffic[4]156,575156,575S
12156,600156,600S
72In Deutschland für die Sportschifffahrt, international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr156,625XS
13156,650156,650XS
73156,675156,675XS
14156,700156,700S
74Verkehrszentrale Hamburger Hafen[5]156,725156,725S
15Funkverkehr an Bord (max 1 W)156,750156,750XS
75Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft.156,775S
16Not, Sicherheit und Anrufe156,800156,800S
76Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft.156,825S
17Funkverkehr an Bord (max 1 W)156,850156,850XS
77international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr156,875XS
18156,900161,500DX
78156,925161,525DX
1078156,925S
2078Nutzung in Deutschland nicht zulässig[6]161,525S
19156,950161,550DX
1019156,950S
2019Nutzung in Deutschland nicht zulässig161,550S
79156,975161,575DX
1079156,975S
2079Nutzung in Deutschland nicht zulässig161,575S
20157,000161,600DX
1020157,000S
2020Nutzung in Deutschland nicht zulässig161,600S
80157,025161,625DX
21Flensburg Radio (Küstenfunkstelle)157,050161,650DX
81157,075161,675DX
22157,100161,700DX
82157,125161,725DX
23Bremen Radio und Kiel Radio (Küstenfunkstellen)157,150161,750DX
83Elbe-Weser Radio (Küstenfunkstelle)157,175161,775DX
24Digitale Datenübermittlung (VDES)[7]157,200161,800DX
84Digitale Datenübermittlung (VDES)[8]157,225161,825DX
25Digitale Datenübermittlung (VDES)[9]157,250161,850DX
85Digitale Datenübermittlung (VDES)[10]157,275161,875DX
26Digitale Datenübermittlung (VDES)[11]157,300161,900DX
86Digitale Datenübermittlung (VDES)[12]157,325161,925DX
27Digitale Datenübermittlung (VDES)[13]157,350161,950D
87157,375S
28Digitale Datenübermittlung (VDES)[14]157,400162,000D
88157,425S
AIS 1Datenübermittlung des Automatic Identification System (AIS)161,975161,975-
AIS 2Datenübermittlung des Automatic Identification System (AIS)162,025162,025-

Modulationsart

Beim mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle wird für den Sprechfunk Frequenz- bzw. Phasenmodulation (F3E/G3E) benutzt; das betrifft alle Kanäle außer 70, AIS1 und AIS2. Für DSC auf Kanal 70 wird G2B benutzt (ein FSK-modulierter Hilfsträger wird auf die VHF-Frequenz phasenmoduliert).[15] AIS benutzt GMSK.[16]

Simplex und Duplex

Beim mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle wird zwischen Simplex- und Duplex-Sprechverfahren unterschieden.

Simplex

Das Simplex-Sprechverfahren erfolgt auf einer einzigen Frequenz. Das bedeutet, dass immer nur eine Funkstelle sprechen kann, während die andere hört. Senden beide Funkstellen gleichzeitig, hören beide Funkstellen nichts. Seefunkstellen und Küstenfunkstellen benutzen die gleiche Frequenz. Gespräche auf Simplexkanälen können grundsätzlich von allen Seefunkstellen gehört werden, daher ist auch der Notkanal 16 ein Simplex-Kanal.

Duplex

Beim Duplex-Sprechverfahren benutzen die jeweiligen Funkstellen (z. B. Seefunkstelle und Küstenfunkstelle) zwei unterschiedliche Frequenzen, die beide zu einem Kanal gehören. Dieses Verfahren ermöglicht der Küstenfunkstelle eine Kommunikation wie mit einem Telefon, eine Frequenz ist für den Empfang zuständig, die andere Frequenz für das Senden. Beim Duplexverfahren schalten sich die Funkgeräte der Seefunkstellen (Semi-Duplex) automatisch auf die Empfangsfrequenz der Küstenfunkstelle (RX). Nur dann, wenn die Sprechtaste gedrückt wird, schaltet das Funkgerät auf die eigene Sendefrequenz (TX). Dieses Verfahren macht das Umschalten zwischen Senden und Empfangen für die Küstenfunkstellen überflüssig. Außerdem verhindert das Duplexverfahren, dass Seefunkstellen ungewollt Aussendungen von anderen Seefunkstellen mithören. Nur die Aussendungen der Küstenfunkstellen können im Duplexverfahren grundsätzlich von allen mitgehört werden. Oftmals sendet die Küstenfunkstelle allerdings das auf seiner Empfangsfrequenz empfangene auf seiner Sendefrequenz.

Allgemeine Informationen für die Schifffahrt, wie Wetterberichte oder Navigationswarnungen, werden von Küstenfunkstellen für gewöhnlich auch auf Duplexkanälen gesendet. Sie können dadurch nicht von Schiffen gestört werden, die während der Aussendung auf dem gleichen Kanal senden. Wichtige Informationen werden auf Kanal 16 angekündigt.

Reichweite

Die Reichweite der Ultrakurzwellen ist durch den Horizont der elektromagnetischen Wellenausbreitung beschränkt. Dieser entspricht nicht dem optischen Horizont für das sichtbare Licht, da der Brechungsindex der Erdatmosphäre für den UKW-Frequenzbereich mit der Höhe über Grund abnimmt.[17] In der Praxis bedeutet das, dass die Reichweite maßgeblich von der Höhe der Antenne abhängt. Schiffe, auf denen die Antenne an einer möglichst hohen Stelle angebracht ist (Berufsschiff, Segelyacht), können bis zu einer Reichweite von ca. 30 Seemeilen (ca. 56 Kilometer) untereinander funken. Die Reichweite über Digital Selective Calling ist etwa doppelt so weit.

Kosten

Es gibt private Küstenfunkstellen, die kostenpflichtige Dienste anbieten. Außerdem verlangt die ausstellende Behörde der Frequenzzuteilungsurkunde (in Deutschland die Bundesnetzagentur) seit dem 1. Juni 2013 Nummernzuteilungsurkunden (Ship Station Licence), was im Falle der Zuteilung durch die Bundesnetzagentur mit jährlichen Beiträgen für die Nummernzuteilung verbunden ist. Die Beiträge liegen üblicherweise bei unter 20 € jährlich. Auch für die Ausstellung bzw. Änderung einer Urkunde werden einmalig (Bearbeitungs-)Gebühren erhoben, deren Höhe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, Bereich Seefunk, erläutert ist.

Anwendungsbereich

Aufgrund der geringen Reichweite des UKW-Seefunks wird der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle in der Berufsschifffahrt hauptsächlich für den bordinternen Funkverkehr und den Funkverkehr mit Revierfunkzentralen, Verkehrsleitstellen, dem Schiffslenkungsfunkdienst, Lotsen, Häfen und Schleusen sowie dem Funkverkehr mit anderen Schiffen in dicht befahrenen Verkehrsgebieten eingesetzt.

In der Sportschifffahrt dient der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle als Notrufsender, als Informationsquelle für Wetter und nautische Warnnachrichten, dem Kontakt mit Revierfunkzentralen, Häfen und Schleusen, der Absprache von Manövern mit anderen Schiffen und auch der sozialen Kommunikation.

Einzelnachweise

  1. Bundesnetzagentur: Seefunk/Binnenschifffahrtsfunk. Abgerufen am 5. Mai 2016.
  2. Allgemeinzuteilung von Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks. (pdf) Bundesnetzagentur, 15. März 2017, abgerufen am 8. August 2022.
  3. Polizei Hamburg: Sprechfunk auf Sportbooten. https://www.polizei.hamburg/resource/blob/554756/c0261899f6b351cc1bafd9a854efbff2/sprechfunk-auf-sportbooten-do-data.pdf [Abgerufen am 2023-12-10]
  4. Polizei Hamburg: Sprechfunk auf Sportbooten. https://www.polizei.hamburg/resource/blob/554756/c0261899f6b351cc1bafd9a854efbff2/sprechfunk-auf-sportbooten-do-data.pdf [Abgerufen am 2023-12-10]
  5. Polizei Hamburg: Sprechfunk auf Sportbooten. https://www.polizei.hamburg/resource/blob/554756/c0261899f6b351cc1bafd9a854efbff2/sprechfunk-auf-sportbooten-do-data.pdf [Abgerufen am 2023-12-10]
  6. Hinweisezu UKW-Sprechfunkgerätendes Seefunkdienstes, BNetzA 224-15. (pdf) Bundesnetzagentur, 3. Mai 2017, abgerufen am 25. Januar 2020.
  7. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  8. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  9. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  10. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  11. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  12. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  13. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  14. https://www.dp07.com/aktuelles/87-neue-frequenzen-fuer-die-kuestenfunkstellen.html
  15. ITU: RECOMMENDATION ITU-R M.493-11: Digital selective-calling system for use in the maritime mobile service. ITU 2004
  16. ITU Recommendation ITU-R M1371.5, Technical characteristics for an automatic identification system using time division multiple access in the VHF maritime mobile frequency band. ITU 2014
  17. Recommendation ITU-R P.453-9: The radio refractive index: its formula and refractivity data, ITU 2003

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