Mitglied des Reichstages

Siegelmarke: „Reichstag Abgeordneter“

Mitglied des Reichstages (Abkürzung MdR) war ein Abgeordneter des Reichstages im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) bzw. später ein Abgeordneter des Reichstages in der Weimarer Republik (1920–1933). Beide Verfassungsorgane tagten im Reichstagsgebäude in Berlin.

Formal werden auch die Parlamentarier der Zeit des Nationalsozialismus so bezeichnet, obwohl es sich eigentlich nicht um ein vergleichbares Parlament handelte, da die demokratischen Grundrechte außer Kraft und sämtliche Parteien mit Ausnahme der NSDAP verboten waren. Mitglieder der einzigen Wahlliste, der Liste Adolf Hitler, wurden von Hitler ernannt. Der Reichstag im Nationalsozialismus hatte nahezu keine Befugnisse und war ein reines Akklamations­organ, das auf Befehl Hitlers tagte, und das sehr selten (vgl. dazu Beschluss des Großdeutschen Reichstags vom 26. April 1942).

Häufig werden – ungenau – auch die Mitglieder der 1919 bis 1920 tagenden Weimarer Nationalversammlung als MdR bezeichnet.

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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Siegelmarke Reichstag Abgeordneter W0210003.jpg

Siegelmarke
Titel: Reichstag Abgeordneter
Beschreibung: blau, weiß, geprägt
Ort: Berlin

Größe: 4 cm