Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau

Die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau, kurz EU SSR Guinea-Bissau, war eine gemischt zivile und militärische ESVP-Mission zur Unterstützung des Sicherheitssektors im westafrikanischen Guinea-Bissau.

Beschlossen wurde sie am 12. Februar 2008 vom Rat der EU-Außen- und Verteidigungsminister.[1] Oberkommandierender der Mission ist der spanische General Juan Esteban Verástegui[2]. Das anfängliche Mandat wurde bis zum 31. Mai 2009 erteilt. Nach mehreren Verlängerungen lief das Mandat am 30. September 2010 endgültig aus.[3]

Unter militärischem Kommando sollte eine Armee Guinea-Bissaus mit 2000–2500 Soldaten entstehen, die jedoch über keine schweren Geschütze oder gepanzerte Fahrzeuge verfügen sollte. Jedoch sollte es schwer bewaffnete Polizeieinheiten geben, die auch unter militärischem Kommando eingesetzt werden könnten. Noch bevor die Pläne umgesetzt werden konnte, wurde die Mission aus Mangel einer erfolgversprechenden Perspektive beendet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau.
  2. Javier SOLANA, EU High Representative for the CFSP, welcomes the appointment of General ESTEBAN VERÁSTEGUI as the Head of the EU mission in support of security sector reform in Guinea-Bissau (PDF; 633 kB) 4. März 2008
  3. [1]

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.