Millimeter Quecksilbersäule
Physikalische Einheit | |
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Einheitenname | Millimeter Quecksilbersäule |
Einheitenzeichen | |
Physikalische Größe | Druck |
Formelzeichen | |
Dimension | |
In SI-Einheiten |
Der Millimeter Quecksilbersäule (offiziell ohne Bindestrich geschrieben,[1] aber auch mit Bindestrich[2], Einheitenzeichen: mmHg) ist eine Maßeinheit des Drucks. Seine Definition ist eng mit der des Torr verknüpft, beide Einheiten werden teilweise als identisch angesehen.
Die Millimeter Quecksilbersäule entspricht dem statischen Druck, der von einer Quecksilbersäule von 1 mm Höhe erzeugt wird. Die Einheit gilt als veraltet, ist aber in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1][3] und der Schweiz[4] noch für den Anwendungsbereich „Blutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten“ als gesetzliche Einheit zulässig und in findet in der medizinischen Praxis Verwendung[5].
Definition
Der Millimeter Quecksilbersäule wurde ursprünglich als der hydrostatische Druck definiert, der von einer Quecksilbersäule von 1 mm Höhe bei 0 °C und unter Normfallbeschleunigung erzeugt wird. Später wurde er in ein festes Verhältnis mit der SI-Einheit Pascal gesetzt.
Die gesetzliche Definition in der EU[1][2] und der Schweiz[4] lautet:
- .
Die so definierte Einheit wird auch in Abgrenzung zu anderen Definition als „konventioneller Millimeter Quecksilbersäule“ bezeichnet[6].
Verhältnis zum Torr
Legt man das durch sein Verhältnis zum Normaldruck definierte Torr zugrunde, ergibt sich ein Verhältnis:
Damit können das Torr und der konventionelle Millimeter Quecksilbersäule in der Praxis als identisch angesehen werden.
Herleitung
Der Druck, den eine Säule Quecksilber ausübt, hängt aufgrund der Beziehung von der Dichte des Quecksilbers und der Fallbeschleunigung ab. Mit der Normfallbeschleunigung liegt der Definition des Millimeter Quecksilbersäule ein Wert von
zugrunde. Dieser Wert stimmt mit dem zu 0 °C gehörenden Tabellenwert der Quecksilberdichte von 13,5951 g/cm3 [7] oder gleichlautendem anderwärtig angegebenen Wert[8][9] im Rahmen der Rundung überein.
Verwendung und Geschichte
Die Einheit war früher unter anderem in der Physik und der Meteorologie (Luftdruck) gebräuchlich; in Deutschland und Österreich ist der konventionelle Millimeter Quecksilbersäule seit 1. Januar 1978 nicht mehr allgemein zulässig[10].
Die Definition der Normaldrucks von 101 325 Pa basiert auf dem zuvor gebräuchlichen Wert von 760 mmHg.
Drücke von Körperflüssigkeiten dürfen in der Medizin weiterhin in mmHg angegeben werden. Ein arterieller Blutdruck nach Riva-Rocci von RR 120/80 mmHg (gesprochen „120 zu 80“) entspricht etwa einem systolischen Druck von 16 kPa (oder 160 mbar bzw. hPa) und einem diastolischen Druck von 10,6 kPa (oder 106 mbar bzw. hPa), wobei hier nicht der absolute, sondern der relative Druck (gegenüber dem Luftdruck) gemeint ist. Der venöse Blutdruck beim Menschen ist kleiner (→ venöse Hypertonie).
In der Schweiz wird die Einheit cmHg (Zentimeter Quecksilbersäule) für quantitative Angaben zur Vakuumbremse bei Eisenbahnen verwendet.[11]
Für den konventionellen Millimeter Quecksilbersäule wurden früher auch die Zeichen mmHg und mmQS bzw. mmQS benutzt.
Einzelnachweise
- ↑ a b c Richtlinie 80/181/EWG
- ↑ a b Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland, Hrsg.: Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- ↑ Richtlinie 2009/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 zur Änderung der Richtlinie 80/181/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen.
- ↑ a b Einheitenverordnung der Schweiz, 1994
- ↑ Was ist Bluthochdruck, Deutsche Herzstiftung, abgerufen am 18. April 2025
- ↑ DIN 1301, Teil 3: Einheiten – Umrechnung von Nicht-SI-Einheiten, 2018
- ↑ Hans U. v. Vogel: Chemiker-Kalender. Springer, 1956, S. 392
- ↑ Einheitenverordnung der Schweiz, 1994 (Stand 2019), Fußnote zu Abschnitt 7
- ↑ Peter Kurzweil: Das Vieweg Einheiten-Lexikon: Formeln und Begriffe aus Physik, Chemie und Technik. Vieweg, 1999, S. 40 f
- ↑ Text der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen von 26. Juni 1970, Seite 988
- ↑ R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.5 Anlage 1 Zusatzbestimmungen Vakuumbremse