Michael Krüger (Politiker)

Michael Krüger (* 26. Dezember 1955 in Linz) ist ein österreichischer Rechtsanwalt und ehemaliger Politiker (FPÖ). Vom 4. bis zum 29. Februar 2000 war er österreichischer Justizminister. Von November 1994 bis Februar 2000 und von März 2000 bis Dezember 2002 war er Abgeordneter zum Nationalrat.

Leben

Michael Krüger studierte Rechtswissenschaften in Wien sowie in Linz und begann seine Anwaltskarriere mit Schwerpunkt Zivil- und Wirtschaftsrecht im Jahr 1985. Im Jahr 1993 trat er der FPÖ unter Jörg Haider bei. Am 7. November 1994 zog Krüger in den Nationalrat ein.

In der FPÖ fungierte er erst als Kultur- und Mediensprecher und wurde schließlich am 4. Februar 2000 als Justizminister angelobt. Für Kritik sorgte sein Vorhaben, ein Fahrzeug des Herstellers Jaguar als Dienstwagen zu beschaffen.[1] 25 Tage später erklärte er seinen Rücktritt. Er begründete seinen Rücktritt mit gesundheitlichen Gründen. Vor seinem Rücktritt war er durch ein Interview im Nachrichtenmagazin Profil in die Schlagzeilen geraten, in dem er sich mit dem damaligen ORF-Moderator Dieter Chmelar, einem Jugendfreund, über private Erlebnisse ausgetauscht hatte.[2][3] Krüger blieb nach seinem Rücktritt bis zum 19. Dezember 2002 Abgeordneter zum Nationalrat. Krüger arbeitet heute als Rechtsanwalt insbesondere in Medien-Angelegenheiten. Er vertritt unter anderem die Styria Media Group sowie Radio Arabella.

Im Jahr 2005 ist Krüger aus der FPÖ ausgetreten. Ab 2012 fungierte er als Anwalt und Rechtsberater des mittlerweile aufgelösten Team Stronach.[4]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Krüger trat nach nur 25 Tagen ab, Wiener Zeitung, 1. März 2000
  2. Falter 14/02: Die Schmähkanone (Memento vom 22. April 2002 im Internet Archive)
  3. Falter 33/02: POLITIKER-RÜCKTRITTE: "Waßt no, die Miss Vienna?" (Memento vom 29. Dezember 2003 im Internet Archive)
  4. Stronachs Dream-Team: Von allem etwas, Format, 27. September 2012. Abgerufen am 29. September 2012.
  5. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.