Michael Ausserwinkler

Michael Ausserwinkler (* 15. Jänner 1957 in Klagenfurt, auch Auwi genannt[1]) ist ein österreichischer Mediziner und ehemaliger Politiker. Von April 1992 bis März 1994 war er Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz der Republik Österreich.

Michael Ausserwinkler – porträtiert von Eva Ornella

Leben

Der promovierte Mediziner Michael Ausserwinkler, Sohn des früheren Klagenfurter Bürgermeisters und späteren Kärntner Landesrates Hans Ausserwinkler, wurde 1990 Klubobmann der SPÖ-Fraktion der Stadt Klagenfurt. Bei den Bürgermeister-Wahlen in Klagenfurt unterlag er Leopold Guggenberger in der Stichwahl vom 24. März 1991 mit 47,3 % der Stimmen. Von 3. April 1992 bis 17. März 1994 war er Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz im Kabinett Vranitzky III. Bekannt wurde vor allem sein gescheiterter Versuch, ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie durchzusetzen.[2] Von 1994 bis 1999 war er Landesparteiobmann der Kärntner SPÖ sowie Landeshauptmannstellvertreter. Nachdem die SPÖ in den Landtagswahlen 1999 mit ihm als Spitzenkandidaten auf den zweiten Platz zurückgefallen war, zog er sich aus der Politik zurück.

Ausserwinkler ist als Facharzt für Innere Medizin mit Spezialgebiet Rheuma-Erkrankungen in Villach tätig. Zudem ist er Leiter der Außenstelle Althofen des Ludwig Boltzmann Institutes für Rheumatologie und Balneologie.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Über Corona: „Lage ernst, aber nicht hoffnungslos“. Abgerufen am 7. Januar 2021.
  2. OÖ Nachrichten.at v. 8. November 2008 (mit falscher Angabe der Parteizugehörigkeit)
  3. Kärntner Landesorden in Silber für Michael Ausserwinkler. Artikel vom 15. Jänner 2017, abgerufen am 1. Mai 2018.
  4. Professortitel für BM a.D. Michael Ausserwinkler. Pressemeldungen November 2011, abgerufen am 1. Mai 2018.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Dr. Michael Ausserwinkler - porträtiert von der österreichischen Künstlerin und Fachärztin für Innere Medizin Dr. Eva Ornella