Menschenrechtskommissar

Kommissar für Menschenrechte
 
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Michael O'Flaherty, Kommissar für Menschenrechte
Sitz der OrganeStraßburg
VorsitzMichael O'Flaherty, Menschenrechtskommissar
Gründung7. Mai 1999
OberorganisationEuroparat
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Im Mai 1999 entschloss sich das Ministerkomitee des Europarates das Amt eines Menschenrechtskommissars einzurichten. Dieser hat die Aufgabe, sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema einzusetzen. Ferner berät er in Fragen zum Schutz der Menschenrechte und macht auf eventuell bestehende Defizite aufmerksam.

Dazu kann er etwa in Verfahren der Individual- und der Staatenbeschwerde schriftliche Stellungnahmen abgeben und an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen (Art. 36 EMRK[1] in Verbindung mit Art. 44 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).[2]

Der derzeitige Kommissar ist Michael O’Flaherty, der sein sechsjähriges Mandat am 1. April 2024 antrat. Die vorherigen Kommissare waren Álvaro Gil-Robles (1999–2006), Thomas Hammarberg (2006–2012), Nils Muižnieks (2012–2018) und Dunja Mijatović (2018–2024).

Der Kommissar ist unabhängig und unparteiisch und bildet neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine der Säulen, auf denen die Menschenrechtsarbeit der ältesten Staatenorganisation des Kontinents ruht.

Amtsinhaber

KommissarAmtszeitHerkunftsland
Michael O’Flaherty2024–2030Irland
Dunja Mijatović2018–2024Bosnien und Herzegowina
Nils Muižnieks2012–2018Lettland
Thomas Hammarberg2006–2012Schweden
Álvaro Gil-Robles1999–2006Spanien

Einzelnachweise

  1. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950.
  2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Verfahrensordnung (Memento desOriginals vom 31. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.egmr.org Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 1. Juli 2014.

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Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Michael O'Flaherty Commissioner for Human Rights 2024.jpg
Autor/Urheber: MagnusMSG, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Picture of the Council of Europe Commissioner for Human Rights, Michael O'Flaherty, in his office (2024)