Menschenrechtskommissar
Menschenrechtskommissar | |
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Logo des Menschenrechtskommissars | |
Englische Bezeichnung | Commissioner for Human Rights |
Sitz der Organe | Straßburg |
Vorsitz | Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin |
Gründung | 7. Mai 1999 |
Oberorganisation | Europarat |
Homepage |
Im Mai 1999 entschloss sich das Ministerkomitee des Europarates das Amt eines Menschenrechtskommissars einzurichten. Dieser hat die Aufgabe, sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema einzusetzen. Ferner berät er in Fragen zum Schutz der Menschenrechte und macht auf eventuell bestehende Defizite aufmerksam.
Dazu kann er etwa in Verfahren der Individual- und der Staatenbeschwerde schriftliche Stellungnahmen abgeben und an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen (Art. 36 EMRK[1] in Verbindung mit Art. 44 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).[2]
Gegenwärtige Menschenrechtskommissarin ist Dunja Mijatović (seit 1. April 2018). Sie folgt damit Nils Muižnieks, Thomas Hammarberg und Álvaro Gil-Robles im Amt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Der Kommissar ist unabhängig und unparteiisch und bildet neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine der Säulen, auf denen die Menschenrechtsarbeit der ältesten Staatenorganisation des Kontinents ruht.
Amtsinhaber
Kommissar | Amtszeit | Herkunftsland |
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Dunja Mijatović | seit 2018 | Bosnien und Herzegowina |
Nils Muižnieks | 2012–2018 | Lettland |
Thomas Hammarberg | 2006–2012 | Schweden |
Álvaro Gil-Robles | 1999–2006 | Spanien |
Weblinks
- Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006
- Homepage des Menschenrechtskommissars des Europarates (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950
- ↑ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Verfahrensordnung Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 1. Juli 2014
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Autor/Urheber:
Council of Europe Commissioner for Human Rights
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