Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe

MZF Beleuchtung der Freiwilligen Feuerwehr Hauptstuhl
MZF 2 (RP)

Das Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe, kurz MZF (RP), ist ein „Sonstiges Feuerwehrfahrzeug“ im Sinne der Europäischen Norm EN 1846-1, geeignet zur Aufnahme von mindestens einem Trupp (1/2 = 3 Mann) und einer nachstehend aufgeführten feuerwehrtechnischen Beladung.[1] Es stellt einen Sonderfall der Fahrzeugklasse der Mehrzweckfahrzeuge dar und ist nach der Technischen Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz genormt.[1]

Mehrzwecktransportfahrzeuge sollen als Nachschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren.[1] Hierzu sollen sie universell einsetzbar sein.[1] Mit fest zugeordneter Beladung können MZF (RP) zum Beispiel als Gerätewagen Atemschutz oder als Schlauchwagen eingesetzt werden bzw. zu diesen Fahrzeugen weiterentwickelt werden.[1] Mehrzwecktransportfahrzeuge dienen unter anderem auch als Basis für Gerätewagen Betreuung, Gerätewagen Sanität und Gerätewagen Verpflegung in der jeweils landesspezifischen Version.[2]

Technische Richtlinie Nr. 5, Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe, MZF (RP)[1]
Ausführung

Bezeichnung

Besatzungzul. Gesamtmasse

(kg)

Länge

(mm)

Breite

(mm)

Höhe

(mm)

Elektrohydraulische /-

pneumatische Ladehilfe

Aufn. von Rollcontainer

Paletten (1200 × 800 mm)

Mindest-Hubkraft

vorzugsweise (kN)

Unterbringung
MZF 1vorzugsw. Staffel

(1/5)

4.7506.4002.2002.9003hinten1
MZF 2Trupp (1/2) oder

Staffel

7.500

(9.000)

8.0002.5503.30010hinten4
MZF 3Trupp oder Staffel16.0008.3002.5503.30010hinten6

Für das MZF (RP) ist nur ein serienmäßiges Fahrgestell zulässig.[1] Die maximale Geschwindigkeit des MZF (RP) muss auf 100 km/h (MZF 1 mit 120 km/h) begrenzt sein.[1] Für die technischen Anforderungen an das Fahrgestell und an den Aufbau sowie für den Anstrich und die Beschriftung gelten EN 1846 und DIN-Norm DIN 14502 sowie die „Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz“, die vom Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zur EN 1846-2 erstellt wurden.[1]

Neben der Verwendung bei der Feuerwehr existieren beim THW ähnliche Fahrzeuge unter dem Namen Mannschaftslastwagen.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Technische Richtlinie Nr. 5 des Landes Rheinland-Pfalz für ein Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe
  2. Ministerium des Innern und für Sport (2008): Technische Richtlinie Nr. 4. (Rheinland-Pfalz) (Memento vom 11. Januar 2016 im Internet Archive)

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Katastrophenschutz Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe (Mehrzweckfahrzeug) MZF-Beleuchtung des Katastrophenschutzes des Landkreises Kaiserslautern von Hensel
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MZF 2 (RP) der Freiwilligen Feuerwehr Eisenberg (Pfalz) nach "technischer Richtlinie Nr. 5" des Landes Rheinland-Pfalz.