Maximilian von Fürst und Kupferberg

Carl Joseph Maximilian von Fürst und Kupferberg (* 12. April 1717 in Albrechtsdorf bei Zobten; † 20. Januar 1790 in Berlin) war ein königlich preußischer Großkanzler, dem die Leitung des Justizwesens in mehreren preußischen Provinzen oblag.

Familie

Maximilian von Fürst und Kupferberg entstammte der ursprünglich aus Bamberg stammenden, später schlesischen, 1577 nobilitierten Adelsfamilie derer von Fürst und Kupferberg. Seine Eltern waren der Landesälteste Maximilian von Fürst und Kupferberg (* 1679), Erbherr auf Albrechtsdorf und Keulendorf und die Louise Margarethe von Senitz a. d. H. Rankau. Er war seit 1756 mit Comtesse Sophie Friederika Albertina von Podewils (* 1722; † 1781), Tochter des Grafen Heinrich von Podewils (* 1696; † 1760) und der Generalfeldmarschallstochter Charlotte von Grumbkow († 1724) vermählt. Seine Ehe blieb kinderlos. Mit Maximilian von Fürst und Kupferberg ist auch der Mannesstamm seines Geschlechts erloschen. Seine Schwester Anna Maria (1716–1794) heiratete 1734 den Dichter und späteren preußischen Staatsminister Christoph Karl Ludwig von Pfeil (1712–1784).[1]

Leben

Maximilian von Fürst und Kupferberg war zunächst ab 1740 preußischer Geheimer Justizrat in Dienste und wurde vom Großkanzler von Cocceji 1746 bis 1747 als Mitglied des Berliner Oberappellationsgerichts zur Mitarbeit an der Justizreform zunächst in Pommern herangezogen.

In den Jahren 1750 und 1751 unternahm er mit Cocceji Revisionsreisen durch Schlesien und Preußen, wo das Justizwesen nach märkisch-pommerischen Vorbild eingerichtet wurde.

1752 bis 1755 war Maximilian von Fürst und Kupferberg in diplomatischer Mission in Wien zur Regelung des schlesischen Schulden- und Kommerzienwesens. Bei Ernennung Philipp Joseph von Jariges, mit dem er späterhin gut befreundet war, zum Großkanzler wurde Maximilian von Fürst und Kupferberg 1755 zum Präsidenten des 2. Kammergerichtssenats, schließlich 1763 zum wirklichen Geheimen Etats- und Justizminister und zugleich 1. Präsidenten des Kammergerichts ernannt. Wenig später wurde er Tribunalspräsident und Lehnsdirektor. Sein Edikt über die Schriftlichkeit der Pacht- und Mietverträge bahnte die Ordnung der Besitzverhältnisse bei Lehngütern und die Auseinandersetzung von Gemeinheiten und Gemeinschaftshuten an. 1770 erfolgte die Ernennung zum Großkanzler in der Hoffnung, die von Cocceji unvollendet gebliebene Justizreform zum Abschluss zu bringen.

Maximilian von Fürst und Kupferbergs Verdienste lagen jedoch mehr im Organisatorischen und in der Verwaltungsarbeit, als in systematischen Reformprojekten. Er leistete daher Bedeutendes in der Neuordnung des Justizwesens in Westpreußen nach der ersten polnischen Teilung und der Neuorganisation aller Gerichte und Umformung der Ämtercollegien 1774 in Ostpreußen.

Als Johann Heinrich von Carmer 1774 dem König entsprechende Vorschläge überreichte, geriet Maximilian von Fürst und Kupferberg unter Druck, konnte sich jedoch dennoch nicht zu durchgreifenden Reformmaßnahmen entschließen. Die von Carl Gottlieb Svarez bzw. Johann Heinrich von Carmer ausgearbeiteten Reformpläne, veranlassten Maximilian von Fürst und Kupferberg 1775 dann aber doch zur Aufstellung eines umfassenden Plans zur Ausarbeitung eines allgemeinen deutschen Gesetzbuches. Im Zuge der Müller-Arnold-Affäre und der Parteinahme Maximilian von Fürst und Kupferbergs fiel er in schwere Ungnade des Königs und wurde 1779 freigestellt. v. Cramer war mit seiner Kampagne also erfolgreich und konnte nun auch die Nachfolge von Maximilian von Fürst und Kupferberg antreten.

Literatur

Weblink

Einzelnachweise

  1. Genealogische Webseite