Max von Philipsborn (Landrat)

Max von Philipsborn (* 1891; † 1973) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Landrat des Kreises Anklam.

Max von Philipsborn[1] war Sohn des Regierungspräsidenten Ernst von Philipsborn und der Josephe von Meibom, Tochter eines Oberstleutnants. Er selbst studierte Rechtswissenschaften und wurde 1912 Gerichtsreferendar, 1913 Regierungsreferendar und 1921 Regierungsassessor bei der Regierung in Kassel und anschließend im Innenministerium. 1922 arbeitete er im Berliner Polizeipräsidium, 1923 beim Landratsamt in Teltow mit Sitz in Berlin. Er wurde 1924 Regierungsrat beim Regierungsbezirk Stralsund und 1926 bei Oberpräsidenten der Provinz Pommern in Stettin. 1927 wurde er Landrat in Anklam. Am 28. September 1932 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er war Aufsichtsratsvorsitzender der Mecklenburg-Pommerschen Schmalspurbahn AG.

1922 hatte er in Berlin seine Frau Lieselott Freiin von Welczeck (* 1903; † 1974) geheiratet, Tochter eines Offiziers. Das Ehepaar hatte zwei Söhne. Johannes-Ernst starb als Fahnenjunker-Unteroffizier 1942. Der jüngere Sohn Wolfgang-Dietrich (1929–2017) wurde Prof. d. Chemie[2] und gründete 1963 mit Heidi Wild eine Familie, sie haben zwei Söhne und leben in der Schweiz.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser 1907. In: "Der Gotha". Briefadelige Häuser nach alphabetischer Ordnung. P. 1. Auflage. Philipsborn, Linie I bis III. Justus Perthes, Gotha 20. November 1906, S. 611–612 (uni-duesseldorf.de [abgerufen am 27. Januar 2023]).
  2. Wolfgang-Dietrich von Philipsborn: Zur Konstitution des C-Curarins und über Reaktionen von Verbindungen mit Idolenin-Struktur. Hrsg.: University of California. 1. Auflage. Eigenverlag, Oakland 1956, S. 1–85 (google.de [abgerufen am 27. Januar 2023]).