Martin Drath

Martin Hermann Drath (* 12. November 1902 in Blumberg/Sachsen; † 14. April 1976 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Richter des Bundesverfassungsgerichts, dessen innovative Staats- und Rechtstheorie bis heute Wirkung in den staatswissenschaftlichen Disziplinen findet.

Leben

Draht wuchs in einem protestantischen Pfarrhaus auf und genoss eine humanistische Ausbildung. Das Studium der Rechtswissenschaften führte ihn nach Tübingen, Leipzig, Rostock,[1] Göttingen und Kiel. In Kiel wurde Drath 1927 bei Walter Jellinek promoviert. Drath war seit 1926/27 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach der Promotion arbeitete Drath bei dem der Sozialdemokratie nahestehenden Allgemeinen Deutschen Beamtenbund. Seit 1931 war Drath in Berlin nebenamtlicher Assistent bei den bedeutenden Staatsrechtslehrern Hermann Heller und Rudolf Smend. 1932 wurde er Dozent an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten verlor Martin Drath diese Anstellung und musste sich als Buchhalter und Wirtschaftsprüfer durchschlagen. Von 1939 bis 1945 wurde er zur Wehrmacht in die Militärverwaltung eingezogen. In Belgien war Drath ab September 1940 Mitarbeiter der Gruppe XII (Feind- und Judenvermögen) in der Wirtschaftsabteilung des deutschen Verwaltungschefs Eggert Reeder. Ab Ende 1940 war er Geschäftsführer der von der Militärverwaltung nach belgischem Recht gegründeten Brüsseler Treuhandgesellschaft (BTG), die das den Juden geraubte Vermögen verwaltete.[2] Sein Angebot, an die belgische Regierung (Paul-Henri Spaak) in Belgien umfassend über seine Tätigkeit zu berichten, wurde nie angenommen.

1945 wurde Drath erneut Mitglied der SPD und ist auf Vermittlung von Hermann Brill zuerst in der Thüringischen Verwaltungsgesellschaft und dann an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig geworden. 1946 wurde er durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Nach seiner Habilitation wurde Drath 1946 Professor für öffentliches Recht in Jena. Die Jenaer Zeit ist geprägt von der Habilitationsschrift, die sich als eine der ersten Arbeiten nach dem Krieg mit der Staatslehre Carl Schmitts auseinandersetzte. Außerdem wirkte Drath an der thüringischen Verfassung und an der Gesetzgebung des Landes mit. 1948 verließ Drath wegen drohender politischer Verfolgung die Sowjetische Besatzungszone (SBZ).

Nach seinem Weggang in die Westzonen war er Mitglied der vorbereitenden Kommission für das Godesberger Programm von 1959. Über eine kurze Zwischenstation in Hessen wurde Drath 1949 Professor an der neu gegründeten Freien Universität in Berlin. Dort verfasste er seine rechtstheoretischen Arbeiten und die wichtigen Aufsätze zum rechtlichen Status Berlins. 1951 wurde Drath mit der Gründung des Bundesverfassungsgerichtes für zwölf Jahre Richter im ersten Senat. Er wirkte unter anderem an den Urteilen in Sachen „Lüth“, „Apotheken“, „Elfes“ und dem KPD-Verbot mit. 1963 wurde Drath nicht wieder zum Verfassungsrichter gewählt, weil er in der Presse als „Piecks Kronjurist“ diffamiert wurde.

Er nahm dann einen Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht, Rechtssoziologie und Rechtstheorie an der TU Darmstadt an. Dort widmete er sich vor allem der Arbeit an seiner Staatslehre, die ihren wesentlichen Niederschlag im Artikel „Staat“ im Evangelischen Staatslexikon fand. Mit seiner innovativen Staats- und Rechtstheorie findet Drath bis heute Wirkung in den staatswissenschaftlichen Disziplinen.

Werke

  • Rechts- und Staatslehre als Sozialwissenschaft. Duncker und Humblot, Berlin 1977.
  • Grund und Grenzen der Verbindlichkeit des Rechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 1963.
  • Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Auflage. Dt. Bundes-Verlag [in Komm.], Bonn 1956.
  • Forschungen und Berichte aus dem öffentlichen Recht. Isar Verlag, München 1955.
  • Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Auflage. Dt. Bundes-Verlag [in Komm.], Bonn 1954.
  • Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone. Dt. Bundes-Verlag [in Komm.], Bonn 1954.
  • Das Wahlprüfungsrecht bei der Reichstagswahl. G. Stilke, Berlin 1927.

Literatur

  • Manfred Baldus: Martin Drath (1902–1976). In: Peter Häberle, Michael Kilian, Heinrich Wolff: Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Deutschland, Österreich, Schweiz. De Gruyter, Berlin/Boston (2. Auflage) 2018, ISBN 978-3-11-054145-8, S. 743–761.
  • Manfred Baldus: Wer war und wofür steht Martin Drath?. In: Recht und Politik, 2007, S. 86–97.
  • Michael Henkel, Oliver Lembcke: Der Staat als Lebensaufgabe: Martin Drath (1902–1976). In: Kritische Justiz. 36. Jg., 2003, S. 445–461.
  • Michael Henkel, Oliver W. Lembcke (Hrsg.): Moderne Staatswissenschaft. Beiträge zu Leben und Werk Martin Draths. (= Beiträge zur Politischen Wissenschaft. Band 156). Duncker & Humblot, Berlin 2009, ISBN 978-3-428-12189-2.
  • Markus Porsche-Ludwig: Drath, Martin. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 32, Bautz, Nordhausen 2011, ISBN 978-3-88309-615-5, Sp. 247–253.
  • Martin Otto: Martin Drath (1902–1976). "Wissen Sie denn nicht, daß Drath ein Roter ist?" In: Gerhard Lingelbach (Hrsg.): Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten. Bussert & Stadeler, Jena u. a. 2012, ISBN 978-3-932906-83-1, S. 329–356.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Immatrikulation von Matrin Drath im Rostocker Matrikelportal
  2. Insa Meinen, Die Shoah in Belgien, Darmstadt 2009, S. 244.