Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas

Im Dezember 2012 schuf das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS), (MTS-Gesetz) die Grundlage für eine umfassendere Aufsicht über die Großhandelsmärkte für Strom und Gas.

Es sieht die Einrichtung einer Markttransparenzstelle Strom/Gas bei der Bundesnetzagentur vor, deren Aufgaben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt einvernehmlich wahrnehmen und in der beide Behörden auch personell zusammenarbeiten. Aufgabe der Markttransparenzstelle Strom/Gas ist die Überwachung des Großhandels mit Strom und Gas, um Auffälligkeiten bei der Bildung der Preise auf der Großhandelsebene zu identifizieren, die auf missbräuchliches Verhalten – sei es etwa im Handelsbereich oder aufgrund des Missbrauchs von Marktmacht – zurückzuführen sein können. Zu diesem Zweck wird die Markttransparenzstelle Strom/Gas Daten zu Handelstransaktionen sowie Fundamentaldaten sammeln und untersuchen.[1]

Einzelnachweise

  1. Bundeskartellamt – Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. In: www.bundeskartellamt.de. Abgerufen am 22. Mai 2016.