Marion Harsdorf-Gebhardt

Marion Harsdorf-Gebhardt (* 18. Februar 1964 in Bonn) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof.

Leben und Wirken

Harsdorf-Gebhardt trat nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1993 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Dort war sie zunächst beim Landgericht Koblenz und bei den Amtsgerichten Sinzig und Koblenz eingesetzt. 1997 wurde Harsdorf-Gebhardt zur Richterin am Landgericht Koblenz ernannt. Von 2000 bis 2003 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2003 wurde Harsdorf-Gebhardt zur Richterin am Oberlandesgericht Koblenz ernannt.

Am 29. März 2007 wurde Harsdorf-Gebhardt vom Richterwahlausschuss als Richterin am Bundesgerichtshof gewählt.[1] Die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 15. Juni 2007. Am Bundesgerichtshof wurde sie dem III. Zivilsenat zugeteilt, der für Rechtsstreitigkeiten über öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen, Auftrags- und Dienstverhältnisse sowie Maklerverträge zuständig ist.[2] Am 1. März 2009 wechselt sie in den IV. Zivilsenat, der vorwiegend für das Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständig ist.

Harsdorf-Gebhardt ist Mitglied des Landesjustizprüfungsamts Rheinland-Pfalz für die staatlichen juristischen Prüfungen.

Literatur von und über Marion Harsdorf-Gebhardt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. @1@2Vorlage:Toter Link/www.rlp.dePressemitteilung der Landesregierung vom 29. März 2007 (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  2. Neue Richterin am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 73/2007 vom 15. Juni 2007.