Margarete von Galen

Margarete von Galen, 2014

Margarete Gräfin von Galen (geboren 11. Juni 1955 in Köln, Geburtsname von Wedel) ist eine deutsche Juristin, Rechtsanwältin und Richterin.

Familie und beruflicher Werdegang

Margarete von Galen ist eine Tochter des Kaufmanns Wedigo von Wedel (1924–2017) und der Margarete geb. von Hindenburg. Ihr Urgroßvater väterlicherseits war der Landrat Karl von Wedel-Piesdorf und ihr Urgroßvater mütterlicherseits war der Reichspräsident Paul von Hindenburg. Sie studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht in Heidelberg, Lausanne, Bonn und München.

2004 wurde sie an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer Dissertation zum Thema Rechtsfragen der Prostitution promoviert.[1][2]

Sie ist seit 1983 Rechtsanwältin und seit 1999 Fachanwältin für Strafrecht. Von Galen ist freiberuflich als Rechtsanwältin tätig, ab 2009 bei der Anwaltssozietät GMBS in Berlin und seit 2014 in eigener Kanzlei.[3] Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Strafrechts, beim Wirtschaftsstrafrecht, auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sowie Rechtsfragen zur Prostitution.

Seit dem 3. Juli 2014 ist Margarete von Galen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin[4]. Sie wurde von der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus nominiert.

Politik

1983 trat sie der Grünen-Vorläuferin Alternative Liste bei und war dort mit den Schwerpunkten Rechtspolitik und Inneres aktiv.[2] 1987 wurde sie Mitglied des Landesvorstands.[5]

1989 kandidierte von Galen innerhalb der ‚Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz‘ (dem Vorläufer von Bündnis 90/Die Grünen Berlin) für das Amt der Senatorin für Familie, Jugend und Frauen und unterlag nur sehr knapp der späteren Senatorin Anne Klein.

1991 trat von Galen aus der Alternativen Liste aus.[5]

Positionen

Von Galen, Autorin der Rechtsfragen der Prostitution nach dem Prostitutionsgesetz von 2002, verteidigte das Gesetz 2013 gegen die heftige Kritik Alice Schwarzers und des von ihr initiierten Appells gegen Prostitution. In einem Interview mit Legal Tribune Online sagte sie, es sei unbestreitbar, dass viele Frauen der Prostitution gern und freiwillig nachgingen, und nicht unter der Prostitution an sich litten, sondern unter der sozialen Stigmatisierung, zu der Schwarzer maßgeblich beitrage.[6] Sie gehörte zu den Mitunterzeichnerinnen des Appell FÜR Prostitution.

Im Dezember 2000 erstritt sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht das Aufsehen erregende Urteil, Prostitution sei nicht sittenwidrig.[5]

2019 wies von Galen bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Fehlerkultur in der Justiz auf die Unterschiede in den Auswirkungen eines fehlerhaften Verhaltens für Richter und Anwälte hin: Anwälten drohe die Haftung, Richter schützen das Spruchrichterprivileg und die hohen Anforderungen an den Rechtsbeugungsvorsatz.[7] Die Anhörungsrüge führe kaum je zum Erfolg. Auch fehle eine an sich notwendige Offenheit, was sich etwa an der fehlenden Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ablesen lasse. Auch im Umgang mit fehlerhaften Haftentscheidungen fehle eine notwendige Aufarbeitung, die auch für die Entscheider von Bedeutung sei. Daher sei Supervision wünschenswert.[7]

Ämter und Mitgliedschaften

Schriften

Monografien

  • Margarete von Galen: Die rechtliche Situation weiblicher Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland (= Arbeitsheft). Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung, Berlin 1992, ISBN 3-884021-08-7.
  • Margarete Gräfin von Galen: Rechtsfragen der Prostitution. Das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen. Beck Juristischer Verlag, München 2004, ISBN 3-406510-05-1 (Dissertation, Universität Bern, 2004).

Herausgeberschaften

Privates

Von Galen ist verwitwete Mutter von vier Kindern und lebt in Potsdam. Sie war mit dem Großneffen von Bischof Clemens August von Galen verheiratet.[2]

Weblinks

Commons: Margarete von Galen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Biographie auf der von-Galen-Rechtsanwälte-Webseite
  2. a b c Streiterin für das Recht. In: Der Tagesspiegel Online. 6. Juli 2004, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 7. Oktober 2021]).
  3. JUVE- www.juve.de: Berlin: Gräfin von Galen gründet eigene Strafrechtsboutique – JUVE. Abgerufen am 7. Oktober 2021.
  4. Abgeordnetenhaus wählt Verfassungsrichter. 3. Juli 2014, abgerufen am 3. Januar 2015.
  5. a b c d Fatina Keilani: Streiterin für das Recht. In: Der Tagesspiegel. 6. Juli 2004, abgerufen am 15. November 2013.
  6. Reform des Prostitutionsgesetzes: „Ein gefundenes Fressen für Moralapostel“. Interview mit Margarete von Galen. In: Legal Tribune Online. 8. November 2013, abgerufen am 15. November 2013.
  7. a b Fehlerkultur in der Justiz – Muss sich etwas ändern? Abgerufen am 7. Oktober 2021.
  8. a b Europas Zukunft: Interview mit der neuen CCBE-Präsidentin Dr. Margarete von Galen. Abgerufen am 7. Oktober 2021.
  9. Corporate Social Responsibility und Compliance. Abgerufen am 7. Oktober 2021.
  10. a b Auf ein Wort, Frau Dr. Margarete Gräfin von Galen. Abgerufen am 7. Oktober 2021.

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Dr. Margarete Gräfin von Galen (Fachanwältin für Strafrecht), Foto: <a href="http://www.stephan-roehl.de" rel="nofollow">www.stephan-roehl.de</a>

Veranstaltung "Streitwert: Mein Körper gehört mir! Oder? - Die Debatten um Prostitution" des Gunda-Werner-Institutes der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin