Magnetfischen

Magnetfischen, Lallaing.

Magnetfischen, auch Magnetangeln, bezeichnet die Suche nach ferromagnetischen Gegenständen, meist mit einem aus einer Neodym-Eisen-Bor-Legierung bestehenden Dauermagneten, in Gewässern.

Dabei wird der Magnet meistens mittels einer Schnur oder einem Seil befestigt und wiederholt ins Wasser geworfen.

Rechtliche Situation

Deutschland

Die rechtliche Situation in Deutschland ist umstritten. Nicht endgültig geklärt ist, ob der eigentliche Akt des Magnetfischens illegal ist oder nur das Mitnehmen von gefundenen Objekten.

In Hamburg fällt das Magnetangeln nicht unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch der Gewässer, sondern ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.[1]

Sollte man ein Bodendenkmal finden, gelten in Deutschland zwei alternative Regelungen: die Behandlung nach der „Hadrianischen Teilung“ oder die Behandlung nach dem Schatzregal. Von der Hadrianischen Teilung weichen die meisten Bundesländer durch die Öffnungsklausel in Art. 73 EGBGB ab und machen bei Bodendenkmälern vom staatlichen Aneignungsrecht Gebrauch. Der Finder unterliegt einer Anzeigepflicht nach allen Landesdenkmalschutzgesetzen. So schreibt § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vor, dass der Entdecker, der Verfügungsberechtigte des Gewässers sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen der Fund entdeckt wurde, eine Fundanzeige zu erstatten haben.

In 15 der 16 deutschen Bundesländer enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift, die das Schatzregal vorsieht. Die einzige Ausnahme ist Bayern, das als einziges Land über keine Schatzregal verfügt. Es kann sich jedoch trotzdem herausragende Funde aufgrund anderer Bestimmungen (z. B. Ablieferung gegen Entschädigung) sichern und auch unabhängig von der Eigentumsfrage einer wissenschaftlichen Bearbeitung zuführen. Im Gegensatz zum Sondengehen ist das Magnetangeln in Bayern aber nicht ausdrücklich verboten.[2]

Österreich

In einem Bericht über ein Gerichtsurteil vom 10. Oktober 2022 über das nach Waffengesetz im Allgemeinen verbotene Bergen von Waffen etc. aus Gewässern, bei dem infolge unsachgemäßer Bearbeitung einer Panzerfaust ein 59-Jähriger am 1. Oktober 2021 am Ossiachersee ums Leben kam, meldet orf.at, dass Magnetfischen (generell) verboten ist.[3]

Umwelt

Obwohl Magnetfischen in den meisten Fällen zu einem saubereren Gewässer beiträgt, kann es auch schädlich sein. So kann man dem biologischen Gleichgewicht schaden, wenn man zu Laichzeiten Magnetfischen betreibt. Dies gilt besonders für Gewässer mit bedrohten Arten.

Gefahren

Immer wieder werden beim Magnetfischen Kampfmittel wie Munition oder Waffen, die in der Regel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg stammen, geborgen. Durch Rost oder Verschmutzungen sind diese für Laien häufig nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar und bergen ein starkes Gefährdungspotential. Die Hamburger Umweltbehörde warnt daher vor dem Magnetangeln und bezeichnet es als „gefährliches Hobby“.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://www.hamburg.de/wasser/13365448/magnetangeln/
  2. Magnetangeln. 29. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021 (deutsch).
  3. Geldstrafe für Besitz von Kriegswaffen orf.at, 10. Oktober 2022 abgerufen 10. Oktober 2022.
  4. Gefährliches Hobby: Umweltbehörde warnt vor Magnetangeln. Süddeutsche Zeitung, 23. Mai 2019, abgerufen am 27. August 2019.

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