Maß- und Eichgesetz

Basisdaten
Titel:Maß- und Eichgesetz
Langtitel:Bundesgesetz vom 5. Juli 1950 über das Maß- und Eichwesen (Maß- und Eichgesetz – MEG)
Abkürzung:MEG
Typ:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Republik Österreich
Fundstelle:BGBl. Nr. 152/1950 (NR: GP VI RV 159 AB 172 S. 28. BR: S. 55.)
Datum des Gesetzes:5. Juni 1950
Inkrafttretensdatum:18. November 1950
Letzte Änderung:BGBl. I Nr. 72/2017
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Bundesgesetz vom 5. Juli 1950 über das Maß- und Eichwesen (Maß- und EichgesetzMEG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, bestehend aus fünf Teilen. Es setzt die Richtlinie 80/181/EWG und die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte in österreichisches Recht um.

Gliederung

Erster Teil

Der erste Teil regelt in den § 1 bis § 5 die Gesetzlichen Maßeinheiten. § 3 regelt dabei unter anderem die Vorsätze für Maßeinheiten.

Zweiter Teil

Der zweite Teil ist in die Abschnitte A bis F eingeteilt und regelt in den § 7 bis § 57 das Eichwesen. Dabei werden unter anderem die Eichpflicht von Messgeräten im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheits-, Sicherheits- und Verkehrswesen und für den Umweltschutz näher bestimmt. Außerdem wird die Überwachungszuständigkeit von Schankgefäßen und Fertigpackungen geregelt sowie die behördliche Gliederung und die amtlichen Verfahrensweisen des Eichwesens definiert. Der zweite Teil schließt mit der Regelung von Kosten und Gebühren.

Dritter Teil

Der dritte Teil umfasst (nach Streichung der §§58–59) die § 60 bis § 62a und regelt das Prüfwesen. Dieses besteht aus Prüfdienst sowie öffentlichen Wägeanstalten.

Vierter Teil

Der vierte Teil besteht lediglich aus dem § 63 und enthält Strafvorschriften. Angedroht werden Geldstrafen bis 10.900 €.

Fünfter Teil

Im fünften Teil werden in den § 64 bis § 72 Übergangs- und Schlussbestimmungen behandelt.

Liste der gesetzlichen Einheiten in Österreich mit besonderem Namen

Einhei­ten­nameEinhei­ten­zeichenGröße
AmpereAelektrische Stromstärke
AraFläche von Grundstücken und Flurstücken
Atomare MasseneinheituMasse in der Atomphysik
BarbarDruck
BarnbWirkungsquerschnitt
BecquerelBqAktivität einer radioaktiven Substanz
BelBLeistungsverhältnis, Energieverhältnis
CandelacdLichtstärke
CoulombCelektrische Ladung, Elektrizitätsmenge
DezibeldBLeistungsverhältnis, Energieverhältnis
DioptriedptBrechwert von optischen Systemen
ElektronvolteVEnergie in der Atomphysik
FaradFelektrische Kapazität
Gongonebener Winkel
Grad°ebener Winkel
Grad Celsius°CCelsius-Temperatur
GrammgMasse
GrayGyEnergiedosis, spezifische Energie, Kerma, Energiedosisindex
HektarhaFläche von Grundstücken und Flurstücken
HenryHInduktivität
HertzHzFrequenz
JouleJEnergie, Arbeit, Wärmemenge
KaratMasse von Edelsteinen
Katalkatkatalytische Aktivität
KelvinKthermodynamische Temperatur
KilogrammkgMasse
Literl, LVolumen
LumenlmLichtstrom
LuxlxBeleuchtungsstärke
MetermLänge
Millimeter-QuecksilbersäulemmHgBlutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten
MinuteminZeit
MolmolStoffmenge
NewtonNKraft
Neugradgonebener Winkel
Neuminutecebener Winkel
Neusekundeccebener Winkel
OhmΩelektrischer Widerstand
PascalPaDruck
Radiantradebener Winkel
SekundesZeit
SiemensSelektrischer Leitwert
SievertSvÄquivalentdosis
SteradiantsrRaumwinkel
StundehZeit
TagdZeit
TeslaTmagnetische Flussdichte
Textexlängenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen
TonnetMasse
VarvarBlindleistung in der elektrischen Energietechnik
Varsekundevarselektrische Blindenergie
Varstunde varhelektrische Blindenergie
Vollwinkelebener Winkel
VoltVelektrisches Potential, elektrische Spannung
VoltamperesekundeVAselektrische Scheinenergie
VoltamperestundeVAhelektrische Scheinenergie
VoltampereVAelektrische Scheinleistung
WattWLeistung, Energiestrom
WattstundeWhArbeit, Energie
WeberWbmagnetischer Fluss
Winkelsekundeebener Winkel
Winkelminute'ebener Winkel
Quelle: § 2

Weblinks