Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Luxemburgischen Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg waren Pläne des Großherzogtums Luxemburg, ab 1945 Teile von Deutschland zu annektieren. Dies wurde als eine Möglichkeit der Kriegsreparation neben Geldzahlungen und dem Überlassen von Arbeitskräften in Betracht gezogen.

Die Gebietsforderungen

Im Spätsommer 1945 wurden in Luxemburg von verschiedenen Seiten Gebietsforderungen gegenüber Deutschland laut. Vor allem die nationalistische Bewegung Lëtzebuerger Nationalunioun forderte, dass deutsche Gebietsteile, welche durch den Wiener Kongress im Jahre 1815 vom ehemaligen Herzogtum Luxemburg abgespalten worden waren, wieder an Luxemburg angeschlossen würden. Für diese Ideen eines „Großluxemburg“ gab es jedoch nur in Teilen der Luxemburger Bevölkerung Zustimmung.[1]

Die Luxemburger Armee stationierte Truppen nach dem Zweiten Weltkrieg als eine Art Unterbesatzer in den Kreisen Bitburg und Saarburg unter der Kontrolle der französischen Besatzung. Dabei kam Luxemburg internationalen Verpflichtungen nach, trotzdem bestand auch der Wunsch, eine mögliche Annexion vorzubereiten.[1]

In einem Memorandum vom 27. November 1946 verlangte die Luxemburger Regierung eine Grenzverschiebung von fünf bis zehn Kilometer ins deutsche Territorium hinein. Hiervon war ein Gebiet von 544 Quadratkilometern der deutschen Grenzkreise Bitburg, Saarburg und Prüm sowie Bereiche an der Our betroffen. Die Bevölkerung dieses Gebietes umfasste 31.188 Personen. Das Gebiet umfasst rund 20 % der Flächen, die vom ehemaligen Herzogtum Luxemburg 1815 an Preußen gekommen waren.

Die Gebietsansprüche waren politisch und historisch, aber vor allem auch wirtschaftlich begründet. Da die landwirtschaftlich geprägten Gebiete im Norden Luxemburgs während der Ardennenoffensive verwüstet wurden, entstand so der Wunsch nach einer Verbesserung der Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten. Aber auch die Verwirklichung eines seit 1920 geplanten Wasserkraftwerks an der Our und Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur standen im Vordergrund.[1]

Diese Pläne wurden jedoch, ähnlich der belgischen, niederländischen und französischen Gebietsforderungen, durch die drei Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges – der USA, Großbritannien und der Sowjetunion – mit Verweis auf die erheblichen Versorgungsprobleme durch bereits in ihren Besatzungszonen befindliche 14 Millionen Flüchtlinge aus den annektierten Ostgebieten des deutschen Reiches abgelehnt. Das Großherzogtum Luxemburg bestand jedoch bis 1949 auf seinen Gebietsforderungen.

Die Londoner Sechsmächtekonferenz

Luxemburgische Annexionspläne nach dem Zweiten Weltkrieg

Als Ergebnis der Londoner Sechsmächtekonferenz vom 7. Juni 1948 wurde unter Punkt 4 „Vorläufige territoriale Vereinbarungen“ folgendes festgehalten: „Die Delegationen sind überein gekommen, ihren Regierungen zur Überprüfung Vorschläge bezüglich gewisser geringfügiger vorläufiger territorialer Begradigungen in Verbindung mit den Westgrenzen Deutschlands zu unterbreiten.“

Dieses Ergebnis der Londoner Konferenz setzte die französische Regierung folgendermaßen um: Durch Erlass der französischen Militärregierungs-Verordnung Nr. 212 vom 23. April 1949 wurde die Eingliederung des Kammerwaldes mit der Ortschaft Roth und dem Gut Neuscheuerhof ins luxemburgische Staatsgebiet festgelegt. Das Gebiet umfasste eine Fläche von 547 ha nahe der luxemburgischen Ortschaft Vianden.

Kurz darauf verzichtete jedoch das Großherzogtum Luxemburg auf das Gebiet des Dorfes Roth und des Gutes Neuscheuerhof, so dass nur das unbewohnte Gebiet des Kammerwaldes von Deutschland abgetrennt wurde.

Die Rückgabe

Im Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland verzichtete Luxemburg endgültig auf das Gebiet des Kammerwaldes und gab das Territorium an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die Bundesrepublik Deutschland zahlte dafür als Gegenleistung 58,3 Millionen DM an das Großherzogtum Luxemburg.

Siehe auch

Literatur

  • Bartz, G.: Probleme und Aspekte der deutsch-luxemburgischen Grenzvermessung 1984. Trier 2001.
  • Grosbusch, A.: La question des réparations dans l’opinion luxembourgeoise 1945–1949. In: Zeitschrift für Luxemburger Geschichte, Heft 4. Hémecht, Luxemburg, S. 569–591.
  • Khan, D.-E.: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Tübingen 2004.
  • Lengerau, M.: Les frontières allemandes (1919–1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande. Bern 1990, S. 70.
  • Summa, C.: Wie die heutige deutsch-luxemburgische Grenze im Bereich der Sauer und Our entstand. In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter. Heft 2. Trier 1980, S. 62–81.
  • GR-Atlas: Kammerwald unter luxemburgische Verwaltung gestellt (Memento vom 25. Dezember 2013 im Internet Archive). Université du Luxembourg.
  • Verordnung Nr. 212 des französischen Oberkommandos über Grenzberichtigungen. In: Journal officiel du Commandment en Chef Française en Allemagne. (französischer und deutscher Originaltext [abgerufen am 5. Januar 2015]).

Einzelnachweise

  1. a b c Emile Krier: Luxemburg am Ende der Besatzungszeit und der Neuanfang. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Geschichtliche Landeskunde - Band 46. Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V., 1997, archiviert vom Original am 10. November 2016; abgerufen am 5. Januar 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.regionalgeschichte.net

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