Luftsperrgebiet
Ein Luftsperrgebiet (engl. prohibited area) ist ein festgelegter Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines Staates, in dem Flüge von Luftfahrzeugen verboten sind.[1][2]
Lufträume, in denen Flüge lediglich zeitweilig oder dauerhaft bestimmten Beschränkungen unterliegen, werden dagegen als Flugbeschränkungsgebiete bezeichnet. Ferner gibt es Gefahrengebiete, in denen vor besonderen Gefahren für den Luftverkehr gewarnt wird, der Durchflug jedoch nicht beschränkt ist.
Grundlagen
Luftsperrgebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Sie können durchgängig oder nur an bestimmten Tagen und zu festgelegten Uhrzeiten oder auch nur nach vorheriger Ankündigung per NOTAM aktiv sein. Die vertikale Ausdehnung kann ebenfalls im Einzelfall per NOTAM variiert werden. Luftsperrgebiete sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht und werden auf Luftfahrtkarten (insbesondere ICAO-Karten) grafisch dargestellt. Gekennzeichnet werden diese Gebiete durch den ICAO-Ländercode und dem Buchstaben „P“ (für engl. prohibited) sowie einer Ordnungszahl. Beispielsweise steht LI-P243 für das italienische Luftsperrgebiet Roma (Città del Vaticano).
Situation in Deutschland
Das deutsche Luftverkehrsgesetz ermöglicht Luftsperrgebiete.[3] Das Einfliegen in ein Luftsperrgebiet wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren geahndet.[4]
Siehe auch
- Flugverbotszone
- Luftraumstruktur
Weblinks
Einzelnachweise
Auf dieser Seite verwendete Medien
Section of VFR Terminal Area Raster Aeronautical Chart Baltimore/Washington, 84th edition, showing the prohibited area P-40 and restricted area R-4009 around Camp David Note: This map is valid until 26. Juli 2012. For navigational purposes, be sure to get the newest edition at the official FAA website